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Sonnet , AGB und was man sonst alles verbietet


13.09.2000 17:53 - Gestartet von MaBöse
Hi,
es ist schon erstaunlich was sich diese Saubude leistet.
Besonders interessant ist die Androhung der Kündigung bei diversen Arten von Fehlverhalten. Die Verwendung eines Wählprogramms ist wohl unabdingbar wenn etva 200 Einwählversuche benötigt werden. Oder anders, Sonnet schaft durch beliebige Verschlechterung des Einwahlverhaltens in Verbindung mit den weiteren Änderungen die Voaraussetzungen JEDEN kündigen zu können, der den den Dienst auch verwendet.

Da die neuen AGBs ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden nicht gültig sein können, gelten die alten (zum Zeitpunkt der Vertragschliesung gültigen).

Frage hat jemand dieses PDF noch im Zugriff oder kennt eine URL wo man es runterladen kann?

Weiter :
Eine einseitige vertragsänderung ist NICHT zulässig!

Ein Angebot über einen Monat Internet auf einen beliebigen Wert < 24h am Tag zu begrenzen ist Betrug oder Leistungsverweigerung.
Der einzige Weg der Sonnet juristisch sauber wäre, heisst KONKURS. Und dann mit neuen AGBs und Preisen von vorn.
Aber dieses durchmogeln und Schadenbegrenzen bis sich die Rahmenbedingungen ändern ist inakzeptabel!

Wehrt euch, Massenklagen wg. Betrug.
Die Androhung bei Rückbuchung sofort zu Kündigen ist NÖTIGUNG!
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[1] dseifert antwortet auf MaBöse
13.09.2000 22:59
Benutzer MaBöse schrieb:

Da die neuen AGBs ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden nicht gültig sein können, gelten die alten (zum Zeitpunkt der Vertragschliesung gültigen).

Besonders interessant (sowohl in der alten als auch neuen AGB) ist doch folgender Absatz bzgl. AGB-Änderung:
"Es erfolgt ein ausdrücklicher Hinweis, dass das Mitglied berechtigt ist (hier fehlt dann ein Komma) den geänderten Bedingungen oder Entgelten innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung per E-Mail zu widersprechen."
Tja, ich hab solch eine Mail noch gar nicht erhalten ... ??? Da ich unter Linux arbeite und damit nicht automatisch bei der Einwahl auf www.sonnet.de lande, habe ich die neuen AGBs auch nur zufällig gesehen ... Tja. Egal.

Die haben sowieso gegen ihre eigene AGB verstoßen. Zitat aus Abschnitt 4 der originalen AGB: "Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Alle Entgelte sind nach Rechnungslegung [] sofort fällig."
Tja, auch solche Mails habe ich nie bekommen - kann ich jetzt die ganzen Gebühren zurückbuchen? Immerhin bin ich ja nicht verpflichtet, die zu zahlen?

Was mich noch interessieren würde: wenn Sonnet mir außerordentlich kündigt, wird mein Postfach automatisch gelöscht? Ohne, daß ich noch eine Chance habe, darauf zuzugreifen?? (Zitat aus Abs. 6: "Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund [was immer das ist] ist Versatel berechtigt, den Zugang zum Onlinedienst sofort zu verwahren ... [] Grundsäztlich werden alle der Benutzerkennung zugehörigen Daten (hier fehlt schon wieder ein Komma, die sollten sich mal eine richtige Sekretärin anschaffen) insbesondere das elektronische Postfach und dessen Inhalte [...] ohne Sicherung der Inhalte gelöscht.")


Frage hat jemand dieses PDF noch im Zugriff oder kennt eine URL wo man es runterladen kann?

Ich hab eine Kopie hier. Zum Download unter http://www.informatik.hu-berlin.de/~dseifert/sonne_alt_agb.pdf

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[1.1] Chris G antwortet auf dseifert
13.09.2000 23:51
Benutzer dseifert schrieb:


Besonders interessant (sowohl in der alten als auch neuen AGB) ist doch folgender Absatz bzgl. AGB-Änderung:
"Es erfolgt ein ausdrücklicher Hinweis, dass das Mitglied berechtigt ist (hier fehlt dann ein Komma) den geänderten Bedingungen oder Entgelten innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung per E-Mail zu widersprechen." Tja, ich hab solch eine Mail noch gar nicht erhalten ... ??? Da ich unter Linux arbeite und damit nicht automatisch bei der Einwahl auf www.sonnet.de lande, habe ich die neuen AGBs auch nur zufällig gesehen ... Tja. Egal.

:-D Da ist man durch die Formulierung vielleicht einem kleinen Denkfehler aufgesessen. DU (das Mitglied) hast die Möglichkeit per E-Mail zu widersprechen - einen Monat nach Zugang der Mitteilung - welche widerum auf der Homepage erfolgt. Im rechtlichen Sinne durchaus von der Möglichkeit der Kenntnisnahme auszugehen und damit zulässig gemäß § 2 Abs. 1, Ziff. 2 AGBG - ähnlich dem "Aushang in den Geschäftsräumen". Allerdings ist die nachträgliche Änderung bedenklich und erwirkt zumindest ein - beiderseitiges - außerordentliches Kündigungsrecht. Unter dem Motto: Friß oder stirb!
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[2] D.P.Eagle antwortet auf MaBöse
14.09.2000 03:43
Naja wie ich sehe habt Ihr wohl selbiges erlebt wie ich.

So nun möchte ich mich auch mal zu dem Sonnte Dilemma äußern.

Ich hatte mich bei Denen angemeldet und hätte nicht gedacht was das für Folgen hat..... :-(

Die ersten 2Wochen war allet supa, doch dann fings an: 50min gebraucht um mich übahaupt einzuwählen und dann nach 10min wieder gekickt worden... also blieb mir nix andares übrig als nachts und zwischen 14 und 16 uhr online zu gehen (und dabei habe ich ja net mal groß was downgeloadet, eher mich in d2 vergnügt)... doch dann bekam ich eine wohl äußerst merkwürdige Mail, wie bestimmt auch viele anderen Sonnet User.... aus der ich nur rauslesen konnte, dass Sonnet nicht in der Lage ist eine Flat anzubieten.

Und mit der haben sie mich zum 16.09. gekündigt was natürlich deren recht ist... jedoch ist die Begründung irgendwie nicht nach Vertrag... denn wegen zu viel Internet küngigen sehe ich nicht als Vertragsgegenstand, denn es wird ja eine Flat Rate geboten... ohne Maximalbeschränkung pro Monat (bis auf die 12h am Stück, und 5min ohne Datentransfer -> Trennung)

Als weitere Frechheit sehe ich, das mein Zugang schon in der Nacht vom 14.09. (2:00Uhr Morgens) gelöscht wurde, ganze 2Tage früher als der mir mitgeteilte Kündigungstermin.

Dessweiteren erhielt ich auch nie eine Rechnung per Mail.
Und einen Newsletter mit den Vorgängen bei Sonnet musste ich mir erst Telefonisch erkämpfen, jedoch stand dann da auch blos in etwa das drin, was auf der Webseite steht.

P.S. ich habe mal darauf verzichtet hier jeden Paragraphen aufzuzählen, ansonsten wär der Beitrag ja nen Kilometer lang geworden..