Thread
Menü

rechtlich sehr bedenklich


05.02.2008 18:11 - Gestartet von peso
Ich glaube kaum, dass die Bundesnetzagentur damit einverstanden ist.

Hier denke ich, dass das Verbot des "T-Net vor Ort" greifen dürfte.

peso
Menü
[1] Gustav Gnöttgen antwortet auf peso
05.02.2008 18:35
Benutzer peso schrieb:
Ich glaube kaum, dass die Bundesnetzagentur damit einverstanden ist.

Hier denke ich, dass das Verbot des "T-Net vor Ort" greifen dürfte.

peso

Kannst du irgendwelche Belege bieten?
Menü
[1.1] peso antwortet auf Gustav Gnöttgen
05.02.2008 19:41
Benutzer Gustav Gnöttgen schrieb:
Benutzer peso schrieb:
Ich glaube kaum, dass die Bundesnetzagentur damit einverstanden ist.

Hier denke ich, dass das Verbot des "T-Net vor Ort"
greifen dürfte.

peso

Kannst du irgendwelche Belege bieten?

wenn du betroffener bist, bitte pm. ich suche naemlich eine loesung.

peso
Menü
[2] Kai Petzke antwortet auf peso
05.02.2008 19:29
Benutzer peso schrieb:
Ich glaube kaum, dass die Bundesnetzagentur damit einverstanden ist.

Wenn die zugeteilte Rufnummer vom Wohnort des Sparruf-Kunden ist, dann wird die BNetzA damit kaum Probleme haben. Andere Lösungen ohne echten Festnetzanschluss am Ort (Homezone-Rufnummern, VoIP etc.) werden von der BNetzA ja auch bereit akzeptiert.


Kai
Menü
[2.1] peso antwortet auf Kai Petzke
05.02.2008 19:39
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer peso schrieb:
Ich glaube kaum, dass die Bundesnetzagentur damit einverstanden ist.

Wenn die zugeteilte Rufnummer vom Wohnort des Sparruf-Kunden ist, dann wird die BNetzA damit kaum Probleme haben.

du kennst die meinung der bna zur schaltung von ortsnetznummern bei schlusseldiensten ?

du kennst die meinung von t-mobile zur schaltung von @home, wenn der kunde im ortsnetz nicht gemeldet ist.

da der kunde eine grundgebuehr bezahlt, duerfte sparruf anchlussinhaber sein.

das koentest du ja mal klaeren.

Andere
Lösungen ohne echten Festnetzanschluss am Ort (Homezone-Rufnummern, VoIP etc.) werden von der BNetzA ja auch bereit akzeptiert.

was hat das damit zu tun?

peso


Kai
Menü
[2.1.1] Kai Petzke antwortet auf peso
05.02.2008 19:44
Benutzer peso schrieb:

da der kunde eine grundgebuehr bezahlt, duerfte sparruf anchlussinhaber sein.

Wieso sollte denn Sparruf und nicht der Kunde Anschlussinhaber sein?


Kai
Menü
[2.1.1.1] peso antwortet auf Kai Petzke
05.02.2008 20:00
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer peso schrieb:

da der kunde eine grundgebuehr bezahlt, duerfte sparruf anchlussinhaber sein.

Wieso sollte denn Sparruf und nicht der Kunde Anschlussinhaber

so habe ich es gelesen. sparruf beschafft und vermietet den festnetzanschluß.

peso

sein?


Kai
Menü
[2.1.1.1.1] Kai Petzke antwortet auf peso
05.02.2008 20:15
Benutzer peso schrieb:

so habe ich es gelesen. sparruf beschafft und vermietet den festnetzanschluß.

Wo steht in der Meldung, dass sparruf den Anschluss "vermietet"?


Kai
Menü
[2.1.1.2] DJB antwortet auf Kai Petzke
05.02.2008 20:04
ich empfehle dieses Dokument:
Seite 3 ff

http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12076.pdf

DJB
Menü
[2.1.1.3] peso antwortet auf Kai Petzke
05.02.2008 21:18
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer peso schrieb:

da der kunde eine grundgebuehr bezahlt, duerfte sparruf anchlussinhaber sein.

Wieso sollte denn Sparruf und nicht der Kunde Anschlussinhaber sein?


Kai

der erste satz der meldung

"Sparruf ermöglicht seinen Nutzern ab sofort, Nummern aus dem Ortsnetz des Nutzers zu nutzen, in dem er wohnt - vorausgesetzt es sind Nummern verfügbar" und der letzte absatz deuten darauf hin.

bei "vorausgesetzt es sind nummern verfügbar" kann man nur darauf schließen, dass sparruf der nummerngeber ist.

auch der letzte absatz geht von einer zuteilung von sparrufnummern aus.

peso
Menü
[2.1.1.3.1] Kai Petzke antwortet auf peso
05.02.2008 21:31
Benutzer peso schrieb:

auch der letzte absatz geht von einer zuteilung von sparrufnummern aus.

Eine Zuteilung ist keine Vermietung, wovon Du geschrieben hattest, und was tatsächlich nicht ginge. Aber auch o2, T-Mobile oder VoIP-Anbieter teilen dem Kunden Ortsnetzrufnummern zu, warum soll Sparruf das nicht können?

Und Nummernkontingente, die die Anbieter sich bei der BNetzA besorgt haben, können auch mal alle sein bzw. es kann auch sein, dass der Anbieter sich für einen allzu kleinen Ort auch kein Kontingent geholt hat.

Also: Was genau spricht dagegen, dass Sparruf seinen Kunden Nummern aus dem Ortsnetz zuteilt, in dem diese wohnen?


Kai
Menü
[2.1.1.3.1.1] peso antwortet auf Kai Petzke
05.02.2008 21:38
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer peso schrieb:

auch der letzte absatz geht von einer zuteilung von sparrufnummern aus.

Eine Zuteilung ist keine Vermietung, wovon Du geschrieben hattest, und was tatsächlich nicht ginge. Aber auch o2, T-Mobile oder VoIP-Anbieter teilen dem Kunden Ortsnetzrufnummern zu, warum soll Sparruf das nicht können?

Und Nummernkontingente, die die Anbieter sich bei der BNetzA besorgt haben, können auch mal alle sein bzw. es kann auch sein, dass der Anbieter sich für einen allzu kleinen Ort auch kein Kontingent geholt hat.

Also: Was genau spricht dagegen, dass Sparruf seinen Kunden Nummern aus dem Ortsnetz zuteilt, in dem diese wohnen?


Kai

wenn eure meldung missverständlich ist, solltest du es aufklären.

wem "gehört" die festnetzsparrufnummer? wird der endkunde "besitzer" und kann er darüber frei verfügen?

besteht eine ortsgebundene beziehung des nutzers zur rufnummer?

Menü
[2.1.1.3.1.1.1] Beschder antwortet auf peso
05.02.2008 21:50


wem "gehört" die festnetzsparrufnummer? wird der endkunde "besitzer" und kann er darüber frei verfügen?

wem gehört eine t-com oder genion-orstnetznummer? wie kann man darüber verfügen? ich "miete" diese schliesslich auch gegen eine monatliche grundgebühr.



besteht eine ortsgebundene beziehung des nutzers zur
rufnummer?

ein bekannter ist mit genion umgezogen und hat sie vom vorwahlgebiet 07162 nach 07161 mitgenommen und hat sie dort immer noch!

eine 0700-nummer z.b. "gehört" einem da man sie gekauft hat.

gruss
beschder
Menü
[2.1.1.3.1.1.1.1] peso antwortet auf Beschder
05.02.2008 23:14
Benutzer Beschder schrieb:


wem "gehört" die festnetzsparrufnummer? wird der endkunde "besitzer" und kann er darüber frei verfügen?

wem gehört eine t-com oder genion-orstnetznummer? wie kann man darüber verfügen? ich "miete" diese schliesslich auch gegen eine monatliche grundgebühr.

sie "gehört" dir.



besteht eine ortsgebundene beziehung des nutzers zur
rufnummer?

ein bekannter ist mit genion umgezogen und hat sie vom vorwahlgebiet 07162 nach 07161 mitgenommen und hat sie dort immer noch!

das ist unzulässig. ein entzug der rufnummer ist rechtens.



eine 0700-nummer z.b. "gehört" einem da man sie gekauft hat.

wir sprechen von "ortsgebundenen" rufnummern.

und gekauft hat man die nummer nie. man erwirbt ein nutzungsrecht.

peso

gruss
beschder
Menü
[2.1.1.3.1.1.1.1.1] klappehalten antwortet auf peso
06.02.2008 08:20
Moin!
Benutzer peso schrieb:
und gekauft hat man die nummer nie. man erwirbt ein nutzungsrecht.

peso

Demnach ist man sehr wohl Besitzer, Eigentümer hingegen nicht.

Grüße
kh
Menü
[2.1.1.3.1.1.2] Kai Petzke antwortet auf peso
06.02.2008 10:05
Benutzer peso schrieb:

besteht eine ortsgebundene beziehung des nutzers zur rufnummer?

Schon im ersten Satz der Meldung steht: "Sparruf ermöglicht seinen Nutzern ab sofort, Nummern aus dem Ortsnetz des Nutzers zu nutzen, in dem er wohnt". Also besteht eine "ortsgebundene Beziehung".


Kai
Menü
[2.1.1.3.2] tneuhetzki antwortet auf peso
05.02.2008 22:17
Benutzer peso schrieb:
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer peso schrieb:

da der kunde eine grundgebuehr bezahlt, duerfte sparruf anchlussinhaber sein.

Wieso sollte denn Sparruf und nicht der Kunde Anschlussinhaber
sein?


Kai

der erste satz der meldung

"Sparruf ermöglicht seinen Nutzern ab sofort, Nummern aus dem Ortsnetz des Nutzers zu nutzen, in dem er wohnt - vorausgesetzt es sind Nummern verfügbar" und der letzte absatz deuten darauf hin.

Hallo Peso,

Sparruf kauft die Nummern bei einem Anbieter ein, der nicht in allen Ortsnetzen Nummern hat. Ein Blick in die RNB-Liste der BNetzA könnte dir sagen wer das ist. Das ist der Grund, warum es nicht in allen Ortsnetzen Nummern gibt. Mit T-Net vor Ort hat das nichts zu tun!

Thorsten
Menü
[2.1.1.3.2.1] peso antwortet auf tneuhetzki
05.02.2008 23:10
Benutzer tneuhetzki schrieb:
Benutzer peso schrieb:
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer peso schrieb:

da der kunde eine grundgebuehr bezahlt, duerfte sparruf anchlussinhaber sein.

Wieso sollte denn Sparruf und nicht der Kunde Anschlussinhaber
sein?


Kai

der erste satz der meldung

"Sparruf ermöglicht seinen Nutzern ab sofort, Nummern aus dem Ortsnetz des Nutzers zu nutzen, in dem er wohnt - vorausgesetzt es sind Nummern verfügbar" und der letzte absatz deuten darauf hin.

Hallo Peso,

Sparruf kauft die Nummern bei einem Anbieter ein, der nicht in allen Ortsnetzen Nummern hat. Ein Blick in die RNB-Liste der BNetzA könnte dir sagen wer das ist. Das ist der Grund, warum es nicht in allen Ortsnetzen Nummern gibt. Mit T-Net vor Ort hat das nichts zu tun!

Thorsten

hallo thorsten,

genau das ist es doch. anschlußinhaber / verfügungsberechtigter ist somit sparruf. und sparruf betreibt somit festnetzrufnummern ohne selbst einen ortsbezug zu haben.

du kennst die verbotsbegründung für t-net vor ort?

ich glaube, dass bei einer nachfrage bei der bundesnetzagentur eine nicht gewünschte antwort kommt.

peso
Menü
[2.1.1.3.2.1.1] javalexG antwortet auf peso
06.02.2008 10:13
Hallo!

Mal nachschauen: https://www.teltarif.de/arch/2004/kw41/...
Mit diesem Produkt ( T-Net vor Ort) bietet die T-Com ihren Kunden an, eine Festnetzrufnummer in einem fremden Ortsnetz zu bekommen. Ein echter Anschluss wird dabei nicht geschaltet. Lediglich die Rufnummer wird aktiviert und eine Rufumleitung zu einem existierenden Anschluss geschaltet.

Wichtig war dabei, dass der Kunde eine Festnetzrufnummer in einem _fremden_ Ortsnetz bekommt. Bei Sparruf ist es (genauso wie z.B. bei sipgate, o2 Genion etc.) anders: Es wird eine Rufnummer im _gleichen_ Ortsnetz angeboten.

Gruß

Alex


Benutzer peso schrieb:
Benutzer tneuhetzki schrieb:
Benutzer peso schrieb:
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer peso schrieb:

[...]
[...]



hallo thorsten,

genau das ist es doch. anschlußinhaber / verfügungsberechtigter ist somit sparruf. und sparruf betreibt somit festnetzrufnummern ohne selbst einen ortsbezug zu haben.

du kennst die verbotsbegründung für t-net vor ort?

ich glaube, dass bei einer nachfrage bei der bundesnetzagentur eine nicht gewünschte antwort kommt.

peso
Menü
[2.1.1.3.2.1.1.1] peso antwortet auf javalexG
06.02.2008 11:32


was willst du damit sagen? sparruf hat doch einen anschluss in einem fremden ortsnetz. und bitte nicht hinkende vergleiche nehmen.
Menü
[2.1.1.3.2.1.2] Kai Petzke antwortet auf peso
06.02.2008 10:27
Benutzer peso schrieb:

genau das ist es doch. anschlußinhaber / verfügungsberechtigter ist somit sparruf.

Blödsinn. Nur, weil eine VoIP-Nummer zwischen mehreren Telcos durchgereicht wird, heißt das noch lange nicht, dass am Schluss der Kunde keine Verfügungsgewalt darüber hat. Die durchreichende Telco ist dann halt Vertriebspartner, Re-Seller etc. pp. von derjenigen Telco, die die Nummernblöcke verwaltet.


Kai
Menü
[2.1.1.3.2.1.2.1] peso antwortet auf Kai Petzke
06.02.2008 11:26
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer peso schrieb:

genau das ist es doch. anschlußinhaber / verfügungsberechtigter ist somit sparruf.

Blödsinn. Nur, weil eine VoIP-Nummer zwischen mehreren Telcos durchgereicht wird, heißt das noch lange nicht, dass am Schluss der Kunde keine Verfügungsgewalt darüber hat. Die durchreichende Telco ist dann halt Vertriebspartner, Re-Seller etc. pp. von derjenigen Telco, die die Nummernblöcke verwaltet.


Kai

lieber kai,

bevor du eine derartige meinung verbreitest, solltest du doch mal bei der bna nachfragen. koennte es sein, dass dann eine antwort kommt ?

wir haben ein problem mit dem verbot von "t-net vor ort". vielleicht reicht ja meine fachkenntnis nicht aus. aber ob deine ausreicht und zitierfaehig ist, wage ich zu bezweifeln.

im uebrigen gibt es auch fuer die @home zuteilung ganz enge richtlinien.

der anschlußinhaber muss eine ortsbezogenheit nachweisen. wenn sparruf anschlußinhaber ist, duerfte keine ortsbzogenheit vorliegen. schon die zuteilung der frankfurter nummer war bedenklich. nicht gaz grundlos wurden alle fax2mail dienste eingestellt.

peso
Menü
[2.1.1.3.2.1.2.1.1] Kai Petzke antwortet auf peso
06.02.2008 11:37
Benutzer peso schrieb:

wenn sparruf anschlußinhaber ist,

Wie andere und ich schon wiederholt dargestellt haben, registriert Sparruf eine Nummer im Auftrag des Kunden und ortsbezogen zur Kundenadresse. Damit wird Sparruf i.d.R. genau NICHT zum Anschlussinhaber, sondern der Kunde.


Kai
Menü
[2.1.1.3.2.1.2.1.2] javalexG antwortet auf peso
06.02.2008 19:30
Hallo peso,

Benutzer peso schrieb:
[...]

der anschlußinhaber muss eine ortsbezogenheit nachweisen. wenn sparruf anschlußinhaber ist, duerfte keine ortsbzogenheit vorliegen. schon die zuteilung der frankfurter nummer war bedenklich. nicht gaz grundlos wurden alle fax2mail dienste eingestellt.

peso

Ich gehe schon davon aus, dass Du den Ablauf und auch den Unterschied bei "T-Net vor Ort", bei den angesprochenen fax2mail Diensten und bei Sparruf verstehst...

Hier nochmal zur Verdeutlichung:

"T-Net vor Ort"/fax2mal:
Anbieter sitzt in Bonn, Kunde wohnt in Berlin (030) und bekommt Rufnummer in Frankfurt (069) -> nicht erlaubt

Sparruf (und auch @home/sipgate/etc.):
Anbieter sitzt in Bonn, Kunde wohnt in Berlin (030) und bekommt Rufnummer in Berlin (030) -> erlaubt

Alle Klarheiten beseitigt?

Gruß

Alex

Menü
[2.1.1.3.2.1.3] tneuhetzki antwortet auf peso
06.02.2008 12:22
Benutzer peso schrieb:

genau das ist es doch. anschlußinhaber / verfügungsberechtigter ist somit sparruf. und sparruf betreibt somit festnetzrufnummern ohne selbst einen ortsbezug zu haben.

Auch die Telekom, Versatel und Arcor betreiben Festnetznummern ohne einen Ortsbezug zu haben, oder? Schließlich hat der Kunde den Ortsbezug, nicht die Telco. Und nichts anderes ist das bei einer Carpo, einer Sipgate oder eben nun Sparruf! Der Kunde ist Inhaber der Nummer, nicht der Anbieter. Und der Kunde hat den Ortsbezug, nicht der Anbieter

du kennst die verbotsbegründung für t-net vor ort?

Gerade nicht im Detail, weil ich mich seit dem Verbots-Artikel anno dazumal nicht mehr damit beschäftigt habe. Grundsätzlich aber ja.

ich glaube, dass bei einer nachfrage bei der bundesnetzagentur eine nicht gewünschte antwort kommt.

Wieso? Eine Portierung der Nummern ist möglich. Das habe ich eben noch mal nachgefragt und im Artikel ergänzt. Somit ist Sparruf nichts anderes als einer der oben genannten Anbieter. Egal ob Festnetz, VoIP oder eben jetzt Callingcard-Plattform.

Thorsten
Menü
[2.1.1.3.2.1.3.1] peso antwortet auf tneuhetzki
06.02.2008 18:45
Hallo Thorsten,

die Aussage von Kai, dass es in aller Deutlichkeit gesagt wurde stimmt nicht. Ich habe jetzt auch keine Lust mehr zu diskutieren, nachdem ich heute morgen nach 10 Beiträgen abgeschaltet wurde.

SO kann man nicht diskutieren.

peso
Menü
[2.1.1.3.2.1.3.1.1] interessierter_Laie antwortet auf peso
06.02.2008 19:14
Also außer Dir lieber peso, gab es niemanden der ein Verständnisproblem mit dem Produkt hatte oder irgendetwas illegales hineininterpretieren wollte!
Das es ein komplett anderes Produkt als T-vor Ort (sondern eher mit @home vergleichbar) ist war absolut deutlich.

Da finde ich die 12 Beitragsgrenze von teltarif ja mal richtig sinnvoll;) (sonst hättest du vermutlich noch 20 weitere hoffnungslose Beiträge zu dem Thema geschrieben)
und Beiträge wie
https://www.teltarif.de/forum/s28741/2-25.html
https://www.teltarif.de/forum/s28741/2-24.html
https://www.teltarif.de/forum/s28741/2-23.html
waren doch eher überflüssig.

Sonst bin ich auch kein Fan der Beitragsgrenze, aber es führt dazu dass man mal überlegt was man postet und in manchen Fällen vermeidet das Müll.
Menü
[2.1.1.3.2.1.3.1.1.1] peso antwortet auf interessierter_Laie
06.02.2008 20:31
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Also außer Dir lieber peso, gab es niemanden der ein Verständnisproblem mit dem Produkt hatte oder irgendetwas illegales hineininterpretieren wollte!

woher nimmst du diese weisheit? die tt-meldung war keinesfalls eindeutig.




Das es ein komplett anderes Produkt als T-vor Ort (sondern eher mit @home vergleichbar) ist war absolut deutlich.

das wurde auch nie bestritten. die rechtliche grundlage könnte aber identisch sein.




Sonst bin ich auch kein Fan der Beitragsgrenze, aber es führt dazu dass man mal überlegt was man postet und in manchen Fällen vermeidet das Müll.

stimmt. aber diskutieren ist sinnlos.

peso
Menü
[2.1.1.3.2.2] merlion antwortet auf tneuhetzki
05.02.2008 23:20
Wer eine Nummer beauftragt muss seine Daten eingeben. Erst dann bekommt man eine Numemr aus seinem Ortsnetz sofern verfügbar.

Inwieweit die daten überprüft werden weiss ich nicht.
Ansich ist das echt ein sehr pfiffiger Service. Wer BAse oder eine 1&1 Vodafone oder Arcor Karte hat mal ebend eine echte Festnetznummer.

Meine Zugeteilte Nummer ist im Gleichen Nummernbereich wie die Nummer die ich von Sipgate erhalten habe. Sipgate macht aber anhand der Kontonummer eine SCHUFA Abfrage um die Adresse zu prüfen. Wer mehrerer Accounts dort hat sollte sich seinen Schufaauszug lieber nicht bestellen ;-)

Wer eine VoIP Nummer besitz kann auch ganz einfach die Rufnummer auf sein Sparruf weiterleiten oder durch Sparruf registrieren lassen.

Von Carpo und Sipgate gibt es bekannterweise Nummern kostenlos. Wer sparruf unterstützen möchte sollte sich aber dort die NUmmer bestellen damit die Ihren Interconnect bekommen.



Menü
[2.1.2] javalexG antwortet auf peso
06.02.2008 10:24
Hallo peso,

Benutzer peso schrieb:
da der kunde eine grundgebuehr bezahlt, duerfte sparruf anchlussinhaber sein.

wenn ich also eine Grundgebühr bei T-Home zahle, bin ich nicht der Anschlussinhaber sonder die T-home is es?
Dann bedeutet folgender Satz auf den Internetseiten von T-Home (z.B. http://eki-pi.t-home.de/preisuebersicht/festnetz_zu_mobil.html), dass die Flatrate-Option nur für T-Home selbst und nicht für den Kunden gilt:
Festnetz zu Mobil gilt für T-Home Anschlussinhaber für Verbindungen in die Mobilfunknetze [...]

Irgendwie kann das so nicht stimmen...

Gruß

Alex
Menü
[2.1.2.1] peso antwortet auf javalexG
06.02.2008 11:35
wo ist der widerspruch? in deinem bespiel gehoert beides dem endkunden und wird ueber eine rechnung abgerechnet.

peso