Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer Telejoerg schrieb:
O2 kann also einfach bestimmen, welche Festnetzrufnummer ich gnädigerweise kostenfrei anrufen darf und welche nicht.
> Na ja in den aktuellen O2-AGB steht mit Sicherheit etwas drin, worauf sich O2 berufen kann. z.B.
"Der Kunde darf die Leistungen von O2 nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere ... die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Vermittlungs-, Rufumleitungs- oder Zusammenschaltungssystemen benutzen ..."
Der Satz stand aber schon immer in den AGB (bzw mindestens seit 2003), mit dem Zusatz, das das nicht für Rufumleitungen gilt, die von Geräten hergestellt werden, die mit SIM-Karten von o2 betrieben werden.
hmm, ob das jetzt auch für Rufumleitungen beim o2-DSL-Anschluss gilt, wenn man vom Handy mit Family-Flat anruft und sich selbst zur Zielrufnummer umleitet?