Benutzer blubbla schrieb:
kommt [...] allerdings vom nicht gewünschten neuen tarif eine bestätigung nach hause und ich ignoriere die widerrufsfrist, dann bin ich am neuen tarif gebunden.
Nein, wer den neuen Tarif oder die Zusatzleistung nicht bestellt hat, ist auch nicht daran gebunden. Ein Vertrag kommt nur durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Schweigen gilt aber grundsätzlich nicht als Willenserklärung.
Etwas anders kann es aussehen, wenn vorher vereinbart wurde, dass Schweigen in bestimmten Fällen als Zustimmung gilt. Das ist zum Beispiel häufig für Preisänderungen bei ansonsten gleich bleibendem Tarif der Fall.