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Und was ist mit Mobilfunk


10.04.2008 12:41 - Gestartet von oberpongo
Interessanter Artikel. Eine Erweiterung um Besonderheiten bei Mobilfunk wäre auch gut.
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[1] Tom Paris TK antwortet auf oberpongo
13.04.2008 21:57
Bei einem Umzug kann man das Handy mitnehmen, wenn das Mobilfunknetz am neuen Wohnort nicht verfügbar ist stellt das keinen Kündigungsgrund da denn der Anbieter ist nicht zu einer 100 Prozentigen Verfügbarkeit an jedem Flecken des Landes verpflichtet.
Und Unterwegs kann man es je weiterhin nutzen.

Je nch Auslegung ist sogar der Umzug ins Ausland kein Sonderkündigungsgrund denn das Handy kann weltweit Dank Roaming genutzt werden, allerdings lassen die meisten Anbieter einen, allerdngs gegen Zahlung für die restliche Vertragslaufzeit aus dem Vertrag.

Und wenn man zusammenzieht nutzt in der Regel jeder sein Handy weiter.

Und Todesfälle dürften genauso wie bei jeder anderen Kündigung behndelt werden in der Regel zu dem Datum auf der Sterbeurkunde, denn wo will der Anbieter denn die weitere Nutzung einklagen wenn der Vertragspartner nicht mehr zur Verfügung steht?