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Frage zum 0,4 Cent-Zuschlag


17.07.2008 20:37 - Gestartet von kamischke
Im Artikel heißt es:
"Sollte das BVerwG nun nicht gegen alle Erwartungen anders urteilen, so können sich die klagenden Anbieter über eine Rückzahlung von mehreren Millionen Euro freuen."
https://www.teltarif.de/arch/2008/kw29/...

Wenn Teltarif seinerzeit "richtig?" informiert hat, ist es nie zur Zahlung des strittigen Aufschlages von 0,4 Cent gekommen:
https://www.teltarif.de/arch/2003/kw26/...

Im August 2003 schreibt Teltarif selbst dazu:
"Durch den kompletten Wegfall müssten die Anbieter nicht mehr damit rechnen, nach einem möglichen Verfahren vor einem höheren Gericht, rückwirkend zum 1. Juli den Aufschlag für alle vermittelten Gespräche nachzahlen zu müssen."
https://www.teltarif.de/arch/2003/kw34/...

Worauf beruht nun ein Rechtsanspruch auf "eine Rückzahlung von mehreren Millionen Euro", wenn diese Leistung von Wettbewerbern doch nie gezahlt worden ist?

Ich bin jetzt etwas verwirrt, evtl. kann der Verfasser das Rätsel mal selbst auflösen.

Gruß Kamischke