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Flatrate vs. Fairflat


08.05.2008 10:46 - Gestartet von partyhase
Bezüglich des Kündigens von Vielnutzern sollte es endlich mal ein schönes Grundsatzurteil geben, da meiner Meinung nach so ein Geschäftsgebaren nicht mit den AGBGB vereinbar ist!

Wer eine Flatrate ohne Maximal-Volumen bucht, der sollte diese auch nutzen dürfen und nicht bei der ersten Gelegenheit gekündigt werden.

Wenn Unternehmen hier tatsächlich eine Obergrenze einbauen wollen, dann aber bitte nicht unter dem Produktnamen "Flatrate"!!!

BGH, EuGH vor! Wo Flatrate draufsteht, muss auch Flatrate drin sein!

Gruß,
ph