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Problem?


06.02.2009 12:28 - Gestartet von 7VAMPIR
Problem?

Der Arbeitgeber sollte die Nutzung des Firmentelefons regeln.
Generell verbieten (ausser Notfälle), generell erlauben und abrechen, erlauben und spendieren (zB mit BASE5)

Falls nicht ausdrücklich geregelt, sollte generell gelten:
Erlaubt mit nachfolgender Rechnung.

Ich selbst würde gundsätzlich mein eigenes Gerät nutzen. Allein schon um keinen EVN mit meinen Privatgesprächen in meiner Firma in Umlauf zu bringen.
BAHN & TELEKOM lassen grüssen.

ME bietet es sich an für hauptsächlich im Firmeninteresse erreichbare Arbeitnehmer eine PrePaid Karte zur verfügung zu stellen.
Falls firmeninterne Anrufe erwartet werden, bietet sich ein Communitytarif an.
SOLOMO, ALDI, SIMYO (alt), VF CallYa, D1 XTRA

Wer viel telefonieren muss, wäre mit einer passenden Flat gut bedient.
CONGSTAR bietet alle Flats einzeln an.
In jedem Netz gibt es Anbieter für internflat.
Auch eine Flat in alle deutschen oder sogar alle europäischen Netze ist bei Bedarf verfügbar - BASE5 60E, BASE GOLD 150E
Eine smarte Lösung zu Draht und e+ ist die BASE WEBedition für 10E/Mon

Im Falle einer Mitbenutzung der Flat für private Anrufe gibt es doch keinen Grund zu streiten.
Für eine Führungskraft eine passende Flat zu buchen gebietet eigentlich schon die Klugheit. Auch wenns für Nettigkeit nicht reicht.

Wer will denn schon über solche Peanuts streiten?
Die korrekte Analyse einer Telefonrechnung zuzüglich der Nachkontrolle durch den Angestellten kostet umgerechnet auf die Stundensätze sicher mehr als eine Flat.

Arbeitgebern rate ich in solchen Fragen grosszügig zu sein weil es das Betriebsklima mehr verbessert als es kostet.
Die allgegenwärtigen Korinthenkacker erzeugen allgemeinen Unmut, ohne einen nennenswerten Erfolg vorzuweisen.

Arbeitnehmern rate ich ein eigenes Gerät zu nutzen und auf die Nutzung des Firmentel für Privatzwecke zu verzichten.
Allein schon die Privatsphäre solle die 8c/Min für eine eigene Abrechnung wert sein.

Im vorliegenden Fall vermute ich mal, dass diese unberechtigte Nutzung als Vorwand für eine Kündigung dienen sollte, die sonst arbeitsrechtlich unzulässig gewesen wäre.
Insbesondere der geringe Streitwert und das im Vorfeld geringe Interesse an der Regelung des Themas durch den Arbeitgeber sprechen dafür.
Im Verhältnis zum Gesamtaufwand für die Honorierung eines leitenden Angestellten, erscheint es gradezu lächerlich deswegen eine Kündigung auszusprechen.
Würde es sich um eine erhebliche Summe handeln könnte ein Ausgleich der Rechnung verlangt werden, nicht mehr.

Nur falls es im Vorfeld ausrücklich verboten wurde (warum auch immer???) sind mE Sanktionen angemessen.

CU
DI7OII74III