Urteil

Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung eines Dienst-Handys

Arbeitnehmer war zuvor bereits wegen privater Telefonate abgemahnt worden
Von dpa / Björn Brodersen

Nutzt ein Arbeitnehmer sein Dienst-Handy wiederholt im großen Umfang für private Telefonate, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung. So entschied das Arbeitsgericht Kassel (Az.: fünf Ca 349/05), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt.

In dem Fall hatte ein Angestellter sein Firmen-Handy wiederholt für private Gespräche genutzt. Der Arbeitgeber mahnte ihn ab. Das Handy stehe ihm nur für dienstliche Gespräche zur Verfügung. Die Benutzung in einer Notsituation oder im Einzelfall für ein privates Telefonat sei erlaubt, der Geschäftsleitung jedoch zu melden und die Kosten zu begleichen. Eine Mitarbeiterinformation gleichen Inhalts unterschrieb der Angestellte. Drei Monate später stellte der Arbeitgeber fest, dass der Mitarbeiter das Handy weiterhin - für 75 Telefonate - privat genutzt hatte und kündigte ihm fristlos. Zu Recht, entschied das Gericht.

Umfangreiche, unerlaubte und heimliche Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers seien geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu begründen. Nachdem der Mitarbeiter trotz Abmahnung sein Verhalten nicht geändert habe, sei es dem Arbeitgeber auch nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.