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Übersicht der betroffenen Nummern


08.07.2009 13:27 - Gestartet von koelli
Muss Base nicht eine Ansage schalten, dass ein Telefonat 6 Cent kostet? So wie ich das hier lese, gibt es nämlich keine Übersicht, wo alle kostenpflichtigen Festnetznummern aufgelistet werden. Es kann doch nicht sein, dass man als Base-Kunde überrascht wird, ob einem eine Festnetznummer berechnet wird oder nicht.
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[1] paeffgen antwortet auf koelli
08.07.2009 13:38
Benutzer koelli schrieb:
Muss Base nicht eine Ansage schalten, dass ein Telefonat 6 Cent kostet? So wie ich das hier lese, gibt es nämlich keine Übersicht, wo alle kostenpflichtigen Festnetznummern aufgelistet werden. Es kann doch nicht sein, dass man als Base-Kunde überrascht wird, ob einem eine Festnetznummer berechnet wird oder nicht.

Meine Gedanken gehen in dieselbe Richtung. Sollte ein potentieller Kunde nicht das Recht haben zu wissen, welche Nummer wieviel kostet, und eine solche Liste bei Vertragsabschluß verlangen dürfen? Diese wäre dann Bestandteil des Vertrages und somit während der Vertragslaufzeit nicht mehr änderbar - zumindest nicht ohne Gewährung eines *jehova*... Vielleicht ein Thema für die Verbraucherschützer?
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[1.1] chickolino antwortet auf paeffgen
08.07.2009 15:14

Muss Base nicht eine Ansage schalten, dass ein Telefonat 6 Cent kostet?

Mal schauen, ob Base mir im nächsten Monat Anrufe bei Sparruf oder bei der Call-Trough-Einwahlnummer meines 6-Cent-zu-dt.-Handys Call-Trough-Anbieters in Rechnung stellt.

Sollten Base da was berechnen, werde ich eine Liste der Rfnummern die mit 6 Cent abgerechnet werden anfordern bzw. darauf hinweisen, das sie eine solche "Ansage" einführen sollten/müssen.

Aber sofern nix berechnet wird, werde ich keine alten gäule scheu machen und sicherlich nicht extra noch darauf hinweisen, das sie sich meine angewählten Nummern doch mal ein bissl näher anschauen sollten um dort evtl. Nummern zu finden die sie in eine solche "Sonder-Abrechnungsliste" aufnehmen könnten.
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[1.1.1] benson8178 antwortet auf chickolino
09.07.2009 18:13
Also grundsätzlich sollte man bedenken das in Anbetracht eines Sonderkündigungsrecht bei Verschlechterung der zugesagten Leistungen bei Vertragsabschluss besteht. Folglich kann diese Regelung nur dann greifen wenn man entweder im Rahmen eines Neuvertrages oder Vertragsverlängerung dem zugestimmt hat. Durchaus ist es denkbar das eine zentrale Rufnummer geschaltet wird wo man erfahren kann welcher Anbieter kostenpflichtig ist, ähnlich wie es bei der kostenfreien MNP-Hotline ist wo man erfahren kann zu welchem Anbieter die jeweilige Rufnummer gehört.

Also alles ist weiterhin in bester Ordnung.