Benutzer nucleardirk schrieb:
auf der einen Seite versteh ich den mobilfunk anbieter, auf der anderen seite aber auch den kunden.
bei meinem surfstick wird z.b. nicht zwangsläufig sofort sichtbar in welchem netz man sich aufhält.
Genau da liegt das Problem. Insbesondere, wenn während einer bestehenden Internetverbindung der Stick sich in ein anderes Netz einbucht, dies ist u.U. überhaupt nicht erkennbar.
andererseits sollte man als kunde trotzdem verpflichtet sein, seinen gesunden menshcenverstand einzuschalten. spontan (wenn auch nicht wirklich vergleichbar) fällt mir da die dame in den usa ein die Ihre katze in der mikrowelle trocknen wollte, oder der mann der sich am heissen mcd kaffeee reich geklagt hat - man muss auch die unternehmen schützen, der kunde muss nunmal auch gewissen informationspflichten nachgehen. und wer munter im mobilen netz surfen kann, sollte ansich auch wissen dass es roaming gibt und dass das netz nicht direkt an der grenze aufhört.
Ein Vergleich mit US-amerikanischer Rechtsprechung, die vor allem der Maxime "Viel Geld viel Recht" folgt, bzw. wer den besten Anwalt hat, ist nicht wirklich standhaft und vergleichbar.
Nun, das ganze wäre aber doch auch kein Problem, wenn man das Einbuchen in ein fremdes netz jedes Mal aktiv bestätigen müsste. Genau das wollen aber die Anbieter nicht, dann könnten sie nicht mehr so viel Geld abgreifen. Die Netzbetreiber könnten schon entsprechende technische Vorkehrungen treffen, wenn sie wollten.
Man muss oft auch sehr genau hinsehen, um zu erkennen, dass man im ausländischen Netz eingebucht ist. So unterscheidet sich T-Mobile D und T-Mobile A nur durch einem kleinen Buchstaben. In so einem Fall gehört die Berechnung von Roaming Entgelten ohnehin verboten, da es sich um ein und dieselbe Firma handelt.
Bei vielen Telefonen wird auch im Falle eines Anrufs nur noch die Rufnummer des Anrufers angezeigt, nicht aber das Netz, dies ist nur im Ruhezustand sichtbar. Somit hat der Nutzer hier gar keine Möglichkeit im Falle eines eingehenden Gesprächs festzustellen, ob er im eigenen oder in einem ausländischen Netz eingebucht ist. Nachdem diese automatische Einbuchung aber auch 10-20 km von der Grenze entfernt noch vorkommt, ist dies natürlich hoch problematisch.