Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Nun, ich dachte eher an eine generelle Gebührenpflicht, die eine gratis zur Verfügung stehende Fernsehempfangsmöglichkeit nach sich ziehen könnte.
Die kostenlose Fernsehempfangsmöglichkeit bestand bisher für praktisch 100% aller Einwohner (analoges terrestrisches TV), aktuell besteht sie vielleicht für 90% (digitales terrestrisches TV) bzw. 100% (Satellit). Die hat aber mit der Gebührenpflicht nichts zu tun, denn die besteht, wenn man ein Gerät zum Empfang bereithält.
"Haben sie einen Kabelanschluß?
Dann sind sie Fernsehgebührenflichtig."
"Haben sie Internetanschluß?
Dann sind sie Radiogebührenpflichtig."
Durch das Vorpreschen von HanseNet, werden demnächst wohl alle diesem Beispiel folgen.
Nein, denn Hansenet ändert am bisher Status ja nichts. Tatsächlich liegt es aber nahe, dass das TV-Abo bei Hansenet (du bekommst es ja nicht automatisch und auch nicht kostenlos) den Schluss zulässt, dass man dann auch TV schaut. Das macht aber nichts; dasselbe gilt ja auch für einen Kabelanschluss, wenn man ihn selbst bestellen kann.
Deswegen auch meine Frage nach dem Status und der fernsehtauglichkeit eines Computers ohne Receiver.
Der ist auch bereits jetzt fernsehtauglich, auch ganz ohne Receiver.
So wie ich es nun von billy und dir verstanden habe, hält man nur dann einen Computer für den Fernsehempfang bereit, wenn der Receiver existiert,
Meinem Verständnis nach hält man nicht den Computer für den Empfang bereit, sondern den Receiver. Ob du da mit einem Monitor, einem PC oder einer Klobrille schaust, ist egal.