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Nicht bei Prepaid!


22.09.2008 22:42 - Gestartet von MGrotegut
Im Artikel fand ich: "Und mit einer gänzlich anderen SIM könnten bei einer gut 100 Megabyte großen Session am Schluss gar 250 Euro oder gar 2500 Euro auf dem Zähler stehen. Gegen die leider immer noch allgegenwärtigen Kostenfallen beim mobilen Internet hilft leider auch Fonic nicht."

Nee, das geht nun wirklich nicht! Wenn das Guthaben alle ist, wird auch die Leitung gekappt. Das ist ja gerade einer der Vorteile von Prepaid!

Selbst wenn die Karte geklaut wird, kann ein Dieb mit Prepaid nicht einen so hohen Schaden anrichten wie mit einer Vertragskarte.

(Am Rande bemerkt: Gleiches gilt z. B. auch für Debit-"Kredit"karten" (bsp. von der LBB). Ideal zum Bezahlen im Internet - für liquide Personen!)
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[1] Christian_Wien antwortet auf MGrotegut
17.10.2008 14:54
Benutzer MGrotegut schrieb:


(Am Rande bemerkt: Gleiches gilt z. B. auch für Debit-"Kredit"karten" (bsp. von der LBB). Ideal zum Bezahlen im Internet - für liquide Personen!)

Prepaid-Karten sind auch nicht wirklich sicherer als herkömmliche Karten, außer, daß dir im Betrugsfall zunächst "nur" dein Guthaben abgeräumt werden kann.
Dafür zahlst du aber einen hohen Preis, denn üblicherweise kosten Prepaid-Karten saftige Jahres- bzw. Verwaltungsgebühren oder saftige Transaktionsgebühren (manchmal auch beides) und werden somit meist nur von jenen verwendet, die auf Grund ihrer schlechten Bonität keine "normale" Kreditkarte bekommen oder die eine solche Karte für illegale Zwecke verwenden wollen, da diese oft auch ohne (ausreichende) Identitätsprüfung ausgegeben wird, da sie für die augebenden Stellen keinerlei Risiko bringen, sondern - ganz im Gegenteil - allfälliges stehengelassenes Guthaben sukzessive für Jahres- oder Verwaltungsgebühren verringert wird.

Bei Kreditkarten muß der Händler bzw. Vertragspartner beweisen, daß deine Karte von dir im Original vorgelegt wurde bzw. du die Zahlung authorisiert hast. (Unterschrifts- und ggf. Ausweiskontrolle bzw. ausschließliche Lieferung an die Rechnungsadresse der Kreditkarte wären daher angeraten)

Kann er dies nicht, hat er eben Pech gehabt und bekommt auf deine Reklamation hin seine Gutschrift eben rückbelastet.
Dank einer zwingenden EU-Richtlinie kannst du unberechtigten Belastungen (i.d.R. im Fernabsatz) problemlos widersprechen und mußt dabei die Belastung gutgeschrieben bekommen.

Deshalb ist und bleibt die Kreditkarte immer noch das sicherste Zahlungsmittel - natürlich nur, wenn man NICHT mit PIN zahlt und am besten auch gar keine anfordert, weil sie bei normalen Zahlungen gar nicht notwendig ist und man notfalls auch gegen Ausweisvorlage Geld in Banken (teuer) beheben kann.