Benutzer Albi aus Kiel schrieb:
Benutzer StPaulix schrieb:
Wenn der Leser den Rotz bei 1&1 erst am 11.11. bestellt hat, kann er doch von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen, den ganzen Kram zurücksenden und sich einen seriösen Anbieter suchen. Wobei sich natürlich die Frage stellt, welcher Anbieter in diesem Markt heute noch als seriös bezeichnet werden kann.
Gruß
St. Paulix
Oder er beruft sich noch auf §119 BGB. Den Vertrag hätte er ja nicht geschlossen, wenn er von der 'falschen' Lieferung / dem Aufpreis gewußt hätte.
Na würde mal sagen ist Betrugsversuch, zumindest aber arglistige Täuschung. Im Vertragsrecht heißt es ja. Verträge kommen dann zu Stande wenn es 2 Übereinstimmende Willenserklärung gibt, da der Wille des Kunden Anders ist als der Firma 1&1 sind das keine Übereinstimmende Willenserklärung und das es wie gesagt wohl bei eine große Anzahl von Kunden so ist können wohl nicht alle Kunden irren in Ihrer Ansicht !
Im Zweifel kann es helfen mal das Anliegen beim Gewerbeaufsichtamt zu melden wegen verstoßen gegen das UWG Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerbs und wenn die das Untersuchen kann es teuer werden für 1&1.
Es ist ein pflicht Leistungen klar Auszuzeichnen so das es keine Verwechslungen gibt und dies scheint definitiv nicht so zu sein. Und ob diese Sachen klar erkennbar sind für den Laien mag ich anzuzweifeln.
Die Bestellung fand ja definitiv in der Annahme Statt das dieser Router dabei ist.