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Kündigungsschreiben


04.10.2000 16:01 - Gestartet von Gizeh

via Einschreiben mit Rückschein


Betrifft: Fristlose Kündigung [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund von Pressemeldungen und der Mitteilung auf ihrer Website gehe ich davon aus, daß Sie nicht weiter bereit sind, Ihren Vertrag („Flatrate“) weiterhin einzuhalten und die Leistung verweigern.

Hiermit kündige ich das Vertragsverhältnis gemäß §626 BGB fristlos aus wichtigem Grund und erbitte sofortige Löschung aller Daten.

Die Lastschrift über DM 77,77 von meinem Konto lasse ich umgehend zurückbuchen. Ihnen steht gem. §628 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf anteilige Vergütung entsprechend Ihrer bisherigen Leistung zu. Diese bestand in dem zur Verfügung stellen des Online-Zugangs seit dem 23.09.2000 (Empfang der Zugangsdaten) bis zum 1.10.2000 (seit 2.10.2000 keine Einwahl mehr möglich) zu, abzüglich eines weiteren Tages, in dem ein Ausfall stattgefunden und eine Einwahl nicht möglich war (27.09.2000). Das ergibt eine Erreichbarkeit iHv 8 Tagen von 30 Tagen (ein Monat). Ihr Anspruch enstpricht demnach DM 77,77 / 30 x 8 = DM 20,74.

Zu dieser Forderung von Ihnen erkläre ich gemäß § 388 BGB die Aufrechnung mit meiner Forderung iHv DM 15,66 für Nutzung von InternetByCall-Providern während die Einwahl nicht möglich war. Damit ergibt sich ein Vergütungsanspruch Ihrer bisherigen Leistungen iHv DM 5,08. Hierüber bitte ich Sie, mir eine Rechnung zukommen zu lassen.

Zudem werde ich den mir nach §628 Abs. 2, §249 BGB zustehenden Schadensersatz wegen Aufhebung des Dienstverhältnisses aufgrund vertragswidrigen Verhaltens Ihrerseits geltend machen.

Der Schaden besteht darin, daß ich mich ab dem 4.10.2000 für den Rest der vereinbarten Vertragslaufzeit bis zum 23.12.2000 über InternetByCall-Provider ins Internet einwählen muß. Dementsprechend werde ich Ihnen die monatlich über DM 77,77 liegenden Online-Gebühren in Rechnung stellen und wahlweise monatlich oder am 23.12.2000 komplett mitteilen. Bitte unterrichten Sie mich, was Ihnen hier lieber ist.
Um den Schaden möglichst gering zu halten (§254 Abs. 2 1. Alt. BGB), werde ich die günstigsten Angebote nutzen, die da wären: 9-18 Uhr CompuserveOffice (1,9 Pf/min), 18-9 Uhr Arcor Sprinternet (1,9 Pf/min).

Mit freundlichen Grüßen
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[1] CHEFE antwortet auf Gizeh
04.10.2000 17:30
Benutzer Gizeh schrieb:
Der Schaden besteht darin, daß ich mich ab dem 4.10.2000 für den Rest der vereinbarten Vertragslaufzeit bis zum 23.12.2000 über InternetByCall-Provider ins Internet einwählen muß. Dementsprechend werde ich Ihnen die monatlich über DM 77,77 liegenden Online-Gebühren in Rechnung stellen und wahlweise monatlich oder am 23.12.2000 komplett mitteilen.

*lol*
Viele schöne Paragraphen machen noch keinen Sommer. Ich kenne zwar die AGB´s nicht, aber die werden das schon aushebeln.

Und wie wärs wenn Du einfach T-Online Flat nutzt und 1,23 DM im Monat in Rechnung stellst, oder aber wenn Du einen Monat im Urlaub bist, verrechnest Du dann die gesparten 77,77 mit Deinen "Forderungen" ??

Sorry, aber Deine Kündigung hat mich echt amüsiert und falls Du wirklich erfolg mit Deinen Schadensersatzansprüchen hast, teil es mir mit, dann hör ich vielleicht auf zu lachen.... ;-))

Gruß
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[1.1] RE: Kündigungsschreiben / Vertragsbindung
Chris G antwortet auf CHEFE
04.10.2000 22:23
Wenn es einem egal wäre, sich 12 Monate zu binden, hätte man auch gleich die T-flat(DSL) genommen. Allerdings ist das eben nicht für alle so einfach. Daß man bei einer Flat im Urlaub schonmal draufzahlt, ist sicher bei ein paar Tagen/Wochen durch die sonstige Einsparung zu verschmerzen. Ich muß aber z.B. im Frühjahr beruflich für einige Monate in die USA und sehe es dann nicht ein, 49,- bzw. 79,- / Monat für nichts und wieder nichts zu zahlen. Die viel gepriesenen Einwahlmöglichkeiten zu T-Online im Ausland sind nämlich Augenwischerei. Die linke Hand weiß nicht, was die rechte tut, aber nachdem was ich bisher an diversen Hotlines in Erfahrung bringen konnte, zahlt man für den reinen Onlinezugang nichts zusätzlich, die Telefonkosten des jeweiligen Landes kommen aber dazu - also nix mit Flat!
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[] Gizeh antwortet auf
04.10.2000 17:39
Hi Cheffe,
das Teil ist nicht von mir, sondern kann auf "http://www.quick-tarif.de/" gezogen werden. Dass die auf sowas nicht eingehen werden ist doch wohl klar, aber immerhin ist es eine Möglichkeit denen zu zeigen, dass die sich nicht einfach so mal alles erlauben können, oder?!?! ;-) - Immerhin stehen sie schlecht da, weil sie vertragsbrüchig geworden sind, was mir die NGI-Hotline am Telefon auch bestätigte (O-TON: Wir werden den Vertrag nicht einhalten) - und somit haben sie rechtlich gesehen erstmal die Ar***karte!
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[] Gizeh antwortet auf
04.10.2000 17:46
Hi Cheffe,
das Teil ist nicht von mir, sondern kann auf "http://www.quick-tarif.de/" gezogen werden. Dass die auf sowas nicht eingehen werden ist doch wohl klar, aber immerhin ist es eine Möglichkeit denen zu zeigen, dass die sich nicht einfach so mal alles erlauben können, oder?!?! ;-) - Immerhin stehen sie schlecht da, weil sie vertragsbrüchig geworden sind, was mir die NGI-Hotline am Telefon auch bestätigte (O-TON: Wir werden den Vertrag nicht einhalten) - und somit haben sie rechtlich gesehen erstmal die Ar***karte!