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Robots.txt


17.10.2008 12:36 - Gestartet von Neither
Ich kann einfach nicht verstehen wo das Problem bei der Sache liegt!?

Wer nicht möchte, dass seine Inhalte über Suchmaschinen gefunden wird kann problemlos eine entsprechende robots.txt erstellen - danach wird in Suchmaschinen auf Wunsch gar nichts mehr präsentiert.

Der Aufwand und das Know-How dafür ist nicht größer als das zur Verfügung stellen von Inhalten im Web.



Aber hier geht es offenbar wirklich nur darum zu versuchen jemanden auszunehmen und um unfähige Richter - Hamburg ist dafür hinlänglich bekannt...
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[1] phishy antwortet auf Neither
17.10.2008 19:02
Benutzer Neither schrieb:
Ich kann einfach nicht verstehen wo das Problem bei der Sache liegt!?

Hallo Neither,

da kann ich Dir nicht zustimmen. Fakt ist, daß sich alle an die vorhandenen Gesetze halten müssen und in einem Rechtsstaat auch die Möglichkeit bestehen muß, die Rechtmäßikeit eines Angebotes zu überprüfen.

Das Problem bzgl. der robot.txt besteht aus meiner Sicht darin, daß lt. Urheberrecht eine Vervielfältigung nur mit expliziter Zustimmung des Urhebers erlaubt ist und ohne eine solche nicht erfolgen darf, im Fall der Veröffentlichung von Thumbnails aber erfolgt. Die Verpflichtung zur Nutzung der robots.txt, falls man nicht gefunden werden möchte, würde das Verfahren hier umdrehen. Ob und inwieweit durch die Veröffentlichung die Zustimmung impliziert werden darf/kann, soll hier ja scheinbar geklärt werden, ebenso ob das Urheberecht sich auch auf Thumnails von Webseiten/Bildern erstreckt.

Und ggf. möchte man ja in Text-Suchmaschinen aufgenommen werden, aber nicht in Bildersuchmaschinen. Eine Selektion nach über die einzelnen Suchmaschinen ist dann schon nicht mehr so trivial und durchaus mit Arbeit verbunden, wenn sie vollständig sein möchte.

...
Aber hier geht es offenbar wirklich nur darum zu versuchen jemanden auszunehmen und um unfähige Richter - Hamburg ist dafür hinlänglich bekannt...

Hier magst Du ggf. zwar Recht haben (kenne die Künstler nicht), jedoch können Urteile durch höhere Instanzen ja überprüft werden. Mit einem Urteil über die Richter wäre ich vorsichtig, auch wenn es diverse unverständliche Urteile aus Hamburg bzgl. dem Internet gibt. Hierzu müsste man deren Urteilsbegründung kennen und nicht nur einen Pressebericht. Weiter sind fehlende rechtliche Grundlagen nicht den Richtern anzulasten.

Abgesehen davon ist auch zu bedenken, daß die klagenden Künstler auch darauf achten müssen, daß Ihre Werke nicht unberechtigt vervielfältigt werden. Schließlich müssen sie vom Verkauf/... dieser leben.

Das Problem liegt aus meiner Sicht hier auch bei einer fehlenden gesetzlichen Regelung für Suchmaschinenbetreiber, wie auch im Artikel v. 17.10.08 beschrieben. Hier könnte ein Verbot ggf. den nötigen Druck für ein entsprechendes Gesetz schaffen.

Zuletzt von mir noch kurz den Hinweis, daß ich keineswegs etwas gegen Bildersuchmaschinen habe und auch deren Nützlichkeit durchaus sehe. Dies ändert jedoch nichts daran, daß nicht alles erlaubt ist, was ich gut finde oder mir wünsche.

Viele Grüße

Phishy