Benutzer phony schrieb:
Es kommt jedoch eine Ausnahme in Betracht, wenn die Frist zur Umsetzung bereits abgelaufen ist (ist hier wohl Tatfrage), und die
Tatfragen gibt es nur im StrafR.
>Richtlinie unbedingt
ist und hinreichend bestimmt. Dies zu beurteilen wäre aber Aufgabe des EuGH.
Ich erinnere an die RiLi der EG zur Insolvenzversicherung von Reiseveranstaltern, die von der BRD nicht rechtzeitig umgesetzt wurde. Deshalb sind Privatpersonen in der BRD konkrete Schäden entstanden, zu deren Begleichung die BRD per Urteil des EUGH verpflichtet wurde. Die BRD wurde wg. Nichtumsetzung einer RiLi zu Schadensersatz verpflichtet, der hätte vermieden werden können, wenn eine rechtzeitige Umsetzung erfolgt wäre. Der Fall hier ist aber anders gelagert, da es keinen Schaden der Fa. 01051 gibt. Schaden für entgangenen Gewinn aus Geschäftstätigkeit geltend zu machen ist ein äußerst schwieriges Unterfangen.
Auch richtig ist, dass sich Private auf die Richtlinie (unmittelbare Anwendbarkeit vorausgesetzt) nur gegenüber dem Staat berufen können (vertikale Geltung),
Unmittelbare Rechtswirkung entfalten nur Verordnungen der EG, keine Richtlinien!
nicht aber gegenüber anderen Privaten (horizontale Geltung). Das hat der EuGH klargestellt.
Fraglich ist aber, ob die Telekom nicht doch als Hoheitsträger zu behandeln ist, da sie sich nach wie vor, mehrheitlich im Bundesbesitz befindet. Allein aufgrund der Tatsache, dass sie jetzt in der Form einer AG geführt wird, darf nicht dazu führen, dass der Staat sich aus der Verantwortung stehlen kann (keine Flucht ins Privatrecht).
Die DTAG kann nicht als Hoheitsträger behandelt werden, auch wenn sie mehrheitlich in Bundesbesitz ist. Ich darf Dich an die Definition eines Hoheitsträgers erinnern, die besagt, dass dieser über Rechte verfügt, die gerade nur Hoheitsträgern zustehen, dies ist bei der DTAG nicht der Fall, da sämtliche Hoheitsrechte in diesem Bereich von der REGTP und der BReg wahr genommen werden. Folglich muss sich ein Anspruch auf IC für das Ortsnetz auch gegen die BReg oder die REGTP richten, die per Rechtssetzungsakt dann die DTAG zu verpflichten hat.
Alles klar?
Gruß:
Jan.