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Schlechte Erfahrung mit 1&1


19.01.2009 21:16 - Gestartet von Nonghan
Habe im Juni 2007 ein DSL-Vertrag online mit 1&1 abgeschlossen über 2 Jahre ,doch durch persönliche Gründe musste ich umziehen .Nun bin ich seit April 2008 in eine andere Wohnung und habe da leider kein DSL zu Verfügung.
Ich hatte 1&1 gebeten mir aus den Vertrag zu entbinden aber keine Chance ,1&1 verweist auf die 2 Jahre.
Nun zahle ich seit April 2008 19,99 € für nichts !!!!
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[1] stefeise antwortet auf Nonghan
19.01.2009 23:44
Benutzer Nonghan schrieb:
...
Nun zahle ich seit April 2008 19,99 € für nichts !!!!


Wieso, für nichts?!?
Dafür gab's doch ne Fritz!Box

Oder hast Du diese auch wieder zurückgesandt?
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[2] jos antwortet auf Nonghan
20.01.2009 03:14
Benutzer Nonghan schrieb:
Habe im Juni 2007 ein DSL-Vertrag online mit 1&1 abgeschlossen über 2 Jahre ,doch durch persönliche Gründe musste ich umziehen .Nun bin ich seit April 2008 in eine andere Wohnung und habe da leider kein DSL zu Verfügung. Ich hatte 1&1 gebeten mir aus den Vertrag zu entbinden aber keine Chance ,1&1 verweist auf die 2 Jahre.
Nun zahle ich seit April 2008 19,99 € für nichts !!!!

Meine Güte - dafür hast Du auch keine Einrichtungskosten gezahlt (1&1 aber schon!) und hast eine Fritz-Box mitgenommen, die allein schon >100 EUR kostet.

Woher soll das Geld kommen, wenn Du nach 10 Monaten den Vertrag wieder kündigen willst? Der Laden will Geld verdienen, dafür kann man ihnen wohl kaum einen Vorwurf machen.

Alternative wäre gewesen: Congster o.ä. mit 30-Tagen Kündigungsfrist. Einrichtungskosten, keine oder nur billige Hardware. Was unterm Strich billiger ist, sollte man sich vorher ausrechnen.

Handyvertrag für 2 Jahre läuft auch 2 Jahre - auch wenn man aus persönlichen Gründen plötzlich kein Handy mehr haben will oder ins Ausland umzieht. Dafür gab's ja auch ein Handy für 1 EUR...
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[2.1] garfield antwortet auf jos
20.01.2009 10:27
Benutzer jos schrieb:
Handyvertrag für 2 Jahre läuft auch 2 Jahre - auch wenn man aus persönlichen Gründen plötzlich kein Handy mehr haben will
"Toller" Vergleich! Der Junge WILL ja DSL haben, ist nur an seinem neuen Wohnort offenischtlich nicht möglich.
Irre ich mich, oder müssen sich nicht auch BEIDE Seiten an den Vertrag halten. Das beinhaltet doch wohl die Pflicht von 1 & 1 zur Leistung.
Keine Leistung - kein Geld - oder gilt das heute nicht mehr?

Hallo Nongham,
ich würde dies 1 & 1 so mitteilen, eine Frist zur Erfüllung setzen, danach die Beträge zurückbuchen lassen. Wetten, dass 1 & 1 die NICHT einklagen wird!
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[2.1.1] coolio01 antwortet auf garfield
20.01.2009 11:00
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer jos schrieb:
Handyvertrag für 2 Jahre läuft auch 2 Jahre - auch wenn man aus persönlichen Gründen plötzlich kein Handy mehr haben will
"Toller" Vergleich! Der Junge WILL ja DSL haben, ist nur an seinem neuen Wohnort offenischtlich nicht möglich. Irre ich mich, oder müssen sich nicht auch BEIDE Seiten an den Vertrag halten. Das beinhaltet doch wohl die Pflicht von 1 & 1 zur Leistung.
Keine Leistung - kein Geld - oder gilt das heute nicht mehr?

Hallo Nongham, ich würde dies 1 & 1 so mitteilen, eine Frist zur Erfüllung setzen, danach die Beträge zurückbuchen lassen. Wetten, dass 1 & 1 die NICHT einklagen wird!

Darauf würde ich nicht wetten. 1 & 1 wollte den Vertrag am alten Wohnort ja erfüllen. Nongham hat ja durch sene Kündigung der alten Wohnumg die Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertrags verhindert. Daran trifft 1 & 1 ja keine Schuld.

Da 1 & 1 Kosten durch Hardware, Anschlussgebühr evtl Werbeprämie ua entstanden sind , steht 1 & 1 meiner Meinug nach schon ein gewisser Schadenersatz zu.

Coolio
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[2.1.2] rotella antwortet auf garfield
20.01.2009 11:39
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer jos schrieb:
Handyvertrag für 2 Jahre läuft auch 2 Jahre - auch wenn man aus persönlichen Gründen plötzlich kein Handy mehr haben will
"Toller" Vergleich! Der Junge WILL ja DSL haben, ist nur an seinem neuen Wohnort offenischtlich nicht möglich.

Das ist aber seine eigene, ganz persönliche Schuld, er ist ja nicht von 1 & 1 zum Umzug gezwungen worden. Rechtlich gesehen ist also alles ok, allerdings sind andere Anbieter inzwischen schon kulanter und entlassen Kunden dann freiwllig vorzeitig aus ihrem Vertrag.
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[2.1.2.1] garfield antwortet auf rotella
20.01.2009 11:45
Benutzer rotella schrieb:
Rechtlich gesehen ist also alles ok, allerdings sind andere Anbieter inzwischen schon kulanter und entlassen Kunden dann freiwllig vorzeitig aus ihrem Vertrag.
Und wie sehen Sie es rechtlich mit der Verpflichtung von 1&1 zur (hier unmöglichen) Leistungserbringung und zum Prinzip "Ohne Ware/Leistung kein Geld"?
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[2.1.2.1.1] rotella antwortet auf garfield
20.01.2009 11:55
Benutzer garfield schrieb:

Und wie sehen Sie es rechtlich mit der Verpflichtung von 1&1 zur (hier unmöglichen) Leistungserbringung und zum Prinzip "Ohne Ware/Leistung kein Geld"?

Die Leistung wurde für 24 Monaten für einen bestimmten Wohnort abgeschlossen, an dem 1 & 1 ja wohl auch geliefert hat. Sie sind ja auch durchaus bereit, ihren Vertrag an dieser Adresse weiter zu erfüllen.
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[2.1.2.1.1.1] garfield antwortet auf rotella
20.01.2009 20:30
Benutzer rotella schrieb:
Die Leistung wurde für 24 Monaten für einen bestimmten Wohnort abgeschlossen, an dem 1 & 1 ja wohl auch geliefert hat. Sie sind ja auch durchaus bereit, ihren Vertrag an dieser Adresse weiter zu erfüllen.
Die Leistung wurde doch wohl in erster Linie für einen Kunden vereinbart und kaum anonym für einen Wohnort. Der Kunde ist Vertragspartner, nicht der Wohnort. Und für den Kunden können sie nun nicht mehr leisten.
Keine Leistung für den Vertragspartner - kein Geld - oder sehen Sie das anders?
Schließlich zieht man nicht grundlos um, und wohl kaum, um sich aus einem 1 & 1 - Vertrag zu befreien - jedenfalls bisher ist das wohl noch nicht so.

Mir ist schon klar, dass der Anbieter in einem solchen Umzugfall das nicht toll findet. Ich habe auch noch ein gewisses Verständnis dafür, dass der Anbieter auf Fortführung SEINES Vertrages am neuen Wohnort besteht, WENN er dort auch die gleiche Leistung anbieten kann. Sogar für einmalige (aber vernünftige) Zusatzkosten für den zusätzlichen Aufwand der Umschaltung auf den neuen Wohnort kann ich Verständnis aufbringen.

Wenn aber am neuen Wohnort der Anbieter seinen Vertrag nicht erfüllen kann, gibt es eigentlich nichts anderes, als das Vertragsverhältnis vorfristig zu beenden. Es ist ein Unding, dass der Kunde darum betteln muss.

Das hier geschilderte Verhalten ist z.B. auch ein Grund, warum bei mir keine 2-jährigen Verträge in die Tüte kommen, weder bei DSL noch bei Handy.
Vielleicht sollte 1 & 1 mal überlegen, ob die Anzahl der durch solch ein Verhalten abgeschreckten potenziellen Interessenten die Kunden wettmacht, die man in dieser Art im Vertrag geknebelt hält.
Schließlich spricht sich - Gott sei Dank - so ein Verhalten rum.
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[3] klappehalten antwortet auf Nonghan
20.01.2009 07:09
Benutzer Nonghan schrieb:
Habe im Juni 2007 ein DSL-Vertrag online mit 1&1 abgeschlossen über 2 Jahre ,doch durch persönliche Gründe musste ich umziehen .Nun bin ich seit April 2008 in eine andere Wohnung und habe da leider kein DSL zu Verfügung. Ich hatte 1&1 gebeten mir aus den Vertrag zu entbinden aber keine Chance ,1&1 verweist auf die 2 Jahre.
Nun zahle ich seit April 2008 19,99 € für nichts !!!!

Moin Nonghan !

Dein Problem ist nicht 1&1, sondern, daß Du einen DSL-Vertrag mit 2 Jahren Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen hast. Auch jeder andere Anbieter besteht auf die Erfüllung der abgeschlossenen Verträge.

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[3.1] soraya-blue antwortet auf klappehalten
20.01.2009 09:18
Was sind denn das für Antworten?! Es muss doch auch eine Möglichkeit geben aus dem Vertrag vorzeitig mit evtl. Abschlussrechnung vorher rauszukommen. Besonders wenn man den gar nicht mehr nutzen kann. Niemand weiss doch ein knappes Jahr vorher ob er nicht wegen neuer Arbeit oder sonstiges umzieht und man kann doch nicht immer am Laufzeitende umziehen.

Und ja, ich verstehe auch, dass die Firmen Kosten haben. 1&1 hätte sicher auch die FB zurück fordern können.
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[3.1.1] klappehalten antwortet auf soraya-blue
20.01.2009 11:29
Benutzer soraya-blue schrieb:
gar nicht mehr nutzen kann. Niemand weiss doch ein knappes Jahr vorher ob er nicht wegen neuer Arbeit oder sonstiges umzieht

Du schreibst es ja selbst, warum man keinen Vertrag über 2 Jahre abschließen sollte.

Grüße
kh
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[3.1.2] arndt1972 antwortet auf soraya-blue
20.01.2009 12:37
Benutzer soraya-blue schrieb:
Was sind denn das für Antworten?! Es muss doch auch eine Möglichkeit geben aus dem Vertrag vorzeitig mit evtl. Abschlussrechnung vorher rauszukommen. Besonders wenn man den gar nicht mehr nutzen kann.

Das sehe ich anders! Zumindestens bei Verträgen (und das ist ja in Deutschland üblich), die man Anfangs subeventioniert (keine Grundgebühr, Bearbeitungsgebühr, kostenlose oder verbilligte Hardware, Gesprächsguthaben etc.). ICH als Verbraucher muß mir meine Entscheidung überlegen, ich kann ja auch immer etwas anderes machen (Discounter oder z.B. Alice). Von daher finde ich es völlig legitim, wenn dann der Anbieter auch auf die noch offenen Gebühren besteht. Was man erwarten sollte, wäre bei vollständiger Bezahlung die vorzeitige Freigabe der Rufnummer, aber das ist auch alles.

Niemand weiss doch ein knappes Jahr
vorher ob er nicht wegen neuer Arbeit oder sonstiges umzieht und man kann doch nicht immer am Laufzeitende umziehen.

Und ja, ich verstehe auch, dass die Firmen Kosten haben. 1&1 hätte sicher auch die FB zurück fordern können.

Die ja nun auch weniger wert ist...
Und auch sonst sind Kosten entstanden (Vertragsaufnahme, - ausfertigung, Vertriebsprovisionen etc.).
Ich wer heute z.B. einen 2-Jahresvertrag mit Alice abschließen und das obwohl mein alter Vertrag noch 6 Monate läuft, d.h. ich bin die nächsten 2,5 Jahre gebunden.
Dafür bekomme ich aber auch 5 Monate komplett erlassen und von Mediamarkt einen 300,- € Einkaufsgutschein. Somit zahle ich rechnerisch etwas mehr als 11,- € pro Monat für die Doppelflat.
Ich kann die Leute nicht verstehen, die immer über 2-Jahresverträge jammern, bei den Bedingungen ist das doch völlig ok. Soweit können die Preise gar nicht fallen, daß sich das nicht für mich rechnet...
Und selbst wenn ich hinterher das letzte Jahr umsonst zahlen würde (was ich nahezu für ausgeschlossen halte), dann hätte ich pro Monat rechnerisch etwas mehr als 25,- € bezahlt. Das ist aus heutiger Sicht immer noch günstiger als jede andere Doppelflat.
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[3.1.2.1] six..pack antwortet auf arndt1972
20.01.2009 15:07

einmal geändert am 20.01.2009 15:07
Als ehemaliger 1&1-Kunde meine ich, daß der Verein nicht flexibel genug ist.
Es ist ja nicht unüblich, daß ab und zu mal einer umzieht.

So würde ich dem Kunden eine Möglichkeit eröffnen, einen laufenden Vertrag gegen entsprechende Gebühren (...) am neuen Wohnort weiterzuführen oder neu zu beginnen.

Für so ein Modell muß man allerdings sein Hirn einschalten.
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[3.1.2.1.1] arndt1972 antwortet auf six..pack
20.01.2009 15:15
Für so ein Modell muß man allerdings sein Hirn einschalten.

Na dann fang mal an...
Wie Du lesen konntest, ist das in der neuen Wohnung nicht möglich, ansonsten wäre dem natürlich so...
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[3.1.2.1.2] jos antwortet auf six..pack
20.01.2009 18:43
Benutzer six..pack schrieb:

So würde ich dem Kunden eine Möglichkeit eröffnen, einen laufenden Vertrag gegen entsprechende Gebühren (...) am neuen Wohnort weiterzuführen oder neu zu beginnen.

Die Möglichkeit hast Du auch bei 1&1.
Mir sind da zwei Modelle bekannt: Keine Kosten, dafür beginnt die 24-Monatslaufzeit neu oder Kunde übernimmt Schaltungskosten für die Leitung, dafür läuft der Vertrag weiter wie gehabt.
Klar /könnte/ man solche Dinge anders handhaben. Dann muss man aber anders kalkulieren. Wer den billigsten Anbieter wählt, braucht sich nicht zu wundern, wenn es da nur genau das gibt, was im Vertrag steht.

Ich will hier übrigens keineswegs 1&1 schönreden und ich persönlich bin auch nicht gerade Verfechter von 2-Jahres-Verträgen - wer sie aber abschließt, sollte vorher über die Konsequenzen nachdenken (sei es nun DSL oder Handy oder auch Fitnessstudio, Sonnenstudio, PKW-Leasing oder sonstiger Kauf auf Pump).
Witzigerweise sind es oft die selben Leute, bei denen sich die Lebensumstände ständig ändern und die bereitwillig langfristige Verträge abschließen.
Ja, ich weiß mit großer Wahrscheinlichkeit, wo ich in den nächsten 2 Jahren wohnen und arbeiten werde. Trotzdem kaufe ich alles von Auto bis Zimmerpflanze bar und kann meinen DSL-Vertrag binnen 4 Wochen kündigen. Und wenn Bargeld knapp ist, dann wird erstmal nicht gekauft.

Auf jeden Fall sind das m.E. zwei paar Schuhe, die man keinesfalls in einen Kontext setzen sollte ("Vermittler jubeln Leuten betrügerisch ungewollte DSL-Verträge unter" und "1&1 pocht auf Vertragserfüllung").
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[3.1.3] jos antwortet auf soraya-blue
20.01.2009 18:31
Benutzer soraya-blue schrieb:
Was sind denn das für Antworten?! Es muss doch auch eine Möglichkeit geben aus dem Vertrag vorzeitig mit evtl. Abschlussrechnung vorher rauszukommen. Besonders wenn man den gar nicht mehr nutzen kann.

Wieso *muss* es diese Möglichkeit geben?
Im Vertrag ist alles genau festgeschrieben (welche Hardware, was für ein Anschluss, an welchem Ort, zu welchem Preis und nicht zuletzt: wie lange). An diesen Vertrag müssen sich beide Seiten halten. Änderung oder Auflösung ist nur bei Einverständnis beider Seiten möglich.

Niemand weiss doch ein knappes Jahr vorher ob er nicht wegen neuer Arbeit oder sonstiges umzieht und man kann doch nicht immer am Laufzeitende umziehen.

'Niemand' würde ich nicht sagen - ich weiß meistens recht gut für die nächsten 2 Jahre im Voraus, wo ich wohnen werde.
Weiß man es nicht, schließt man keinen 2-Jahres-Vertrag ab. So einfach ist Tennis.

Klar, man hat in vielen Dingen Nachteile, wenn man umzieht.
(Oh Mann, die neue Küche habe ich erst vor 6 Monaten gekauft und die passt gar nicht in die neue Wohnung - die will ich jetzt zurückgeben. Oh, in Zukunft wohne ich so nah an der Arbeit, dass ich mein Jahresabo beim Verkehrsverbund oder meine Bahncard nicht mehr brauche. Ohje, meinen fast neuen Rasenmäher kann ich gar nicht gebrauchen - habe gar keinen Rasen mehr. Und für meinen Anwohnerparkausweis habe ich auch erst letzte Woche die Jahresgebühr entrichtet - wieso kriege ich die nicht zurückerstattet?)

Und ja, ich verstehe auch, dass die Firmen Kosten haben. 1&1 hätte sicher auch die FB zurück fordern können.

Achso, und die verticken sie dann bei ebay. "Gebrauchtware - Privatverkauf". Ja nee, ist klar.
Und was ist mit den Kosten für die Anschlusseinrichtung bei der Telekom? (das sind über 100 EUR!)
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[4] tom.stein antwortet auf Nonghan
22.01.2009 07:56
Benutzer Nonghan schrieb:
Habe im Juni 2007 ein DSL-Vertrag online mit 1&1 abgeschlossen über 2 Jahre ,doch durch persönliche Gründe musste ich umziehen .Nun bin ich seit April 2008 in eine andere Wohnung und habe da leider kein DSL zu Verfügung. Ich hatte 1&1 gebeten mir aus den Vertrag zu entbinden aber keine Chance ,1&1 verweist auf die 2 Jahre.
Nun zahle ich seit April 2008 19,99 € für nichts !!!!

Nun ja, erstens war der Umzug eine persönliche Entscheidung, für die nicht 1&1 verantwortlich ist. Wenn es für den Umzug Gründe gibt, die nicht Du verantworten musst (z.B. Schimmel in der Wohnung, Versetzung auf Weisung des Arbeitgebers wgeen Standortschließung, krankheitsbedingter Umzug in ein Pflegeheim), so hat man ein Sonderkündigungsrecht. Liegt der Grund für den Umzug dagegen im persönlichen Bereich (dazu gehört auch, wenn der Arbeitgeber sagt "nur bei Umzug gibt es eine Beförderung"), dann gilt der Vertrag weiter. Im Kleingedruckten bietet 1&1 auch eine Einwählverbindung als Vertragsbestandteil an. Wenn also in der neuen Wohnung ein Telefonanschluss vorhanden ist, kannst Du diesen mit einem Modem im alten 1&1-Tarif weiter nutzen - und für dieses "nutzen können" gilt der Vertrag (leider) auch.

So ist das nun einmal: Verträge müssen erfüllt werden, von beiden Seiten. Die ganze Laufzeit lang. Daher prüfe, wer sich 24 Monate bindet.

Tom