Benutzer tom.stein schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Zurück zum Vertrag! So wie es vor der Zeit der quirligen Telefon und Klickverkäufe war.
Du meinst zum schriftlichen Vertrag. Denn ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden, und das ist auch gut so - man denke nur an einen schriftlichen Vertrag für den Kauf von 1 Brötchen...
Schau Dir mal die gesetzliche Regelung zum Thema Schenkung an. Eine Schenkung bedarf sogar einer notariell bestätigten Schriftform. Aber durch unmittelbare Aushändigung des geschenkten Sache wird der Formfehler geheilt und die Schenkung ist dann gültig.
Würde man also eine Regelung einführen nach der Verträge grundsätzlich eine beiderseitige beweisbare Willenserklärung brauchen, aber eine gegenseitige sofortige Leistung den Vertrag ebenfalls gültig macht, wäre das Problem gelöst.
Der Vertrag besteht aus Angebot und Annahme. Beide Parteien sollten ihren Willen ausdrücklich erklären müssen
Das ist so - auch bei mündlichen Verträgen.
Was ist mit der versehentlichen Anwahl der Abzoggnummer eines Klingeltonanbieters, der Dir gleich noch ein Abo einhängt?
Ein technischer Fehler könnte das ebenfalls verursachen.
Wo ist da die Willenserklärung? Es müsste ein Wille da sein um erklärt werden zu können.
und die jeweilige Gegenseite sollte ihren Anspruch aus der Erklärung beweisen müssen.
Das ist so - auch bei mündlichen Verträgen.
Dann geh mal mit sowas vor Gericht. Die Anforderung an die Form hat ja hauptsächlich den Sinn die Beweislage zu verbessern.
zB indem ein Vertrag mit einer Unterschrift oder etwas GLEICHWERTIGES vorgelegt wird.
Z.B. einen Zeugen,
Zeuge ist ganz schlecht. Wenns wirklich um ne ordentliche Summe geht wäre jeder Trickbetrüger mit einem Komplizen immer vorne und Du zahlst.
eine Tonaufnahme o.ä.
Schon besser.
Das ist so - auch bei mündlichen Verträgen.
Leider wurden zumindest früher auch Kontoverbindungen als Beweis, dass vertrauliche Daten ausgetauscht worden sind, gesehen.
Eigentlich Unsinn. Eine Bankverbindung ist doch kein Geheimnis. Viele Leute haben sie auf ihrem Briefkopf oder der Visitenkarte.
Als Beweis taugt das gar nicht.
Jeder Onlinehändler MUSS seine Kontonummer nennen. Jeder ebay Nutzer gibt seine Kontonummer dauernd an jeden weiter, der mit ihm Geschäfte macht.
Aber das spätestens ist seit dem Telekom-Skandal m.E. nicht mehr haltbar und auch so sind Bankdaten jedem, von dem ich einmal Geld erhalten habe oder bei dem ich im Einzugsverfahren bezahlt habe, bekannt - gerade ein Callcenter, dass für unterschiedliche Unternehmen arbeitet, darf mit Bankdaten gar nichts beweisen können.
Bankdaten (Kontonummer und BLZ) sind kein Beweis - für nichts.
Wer Computer besonders unter Windoofs kennt, weiss dass schon die technische Unzulänglichkeit der Systeme Zuverlässigkeit zuverlässig verhindert.
Ganz so ist es nicht. Der Mensch ist übrigens wesentlich unzuverlässiger als die meisten SIL-0-Systeme.
Windoofs ist ja praktisch synonym mit manipulierbarkeit.
Wer aber zB auf eine harmlose Position auf einer Seite klickt, muss damit rechnen dass die nächste Seite an dieser Stelle einen "Betrüg mich" Knopf zeigt, der schon aktiv ist bevor die Seite tatsächlich angezeigt wird.
Damit musss man nicht rechnen, das ist Betrug.
Das Unterschieben von Verträgen auch. Darum gehts ja.
Wohlgemerkt, wir reden hier noch von Störungen. Absichtliche Sabotage und Betrug gehen noch weit darüber hinaus.
Nein, Du redest bereits über Betrug.
Die Grenze ist fliessend.
Ich möchte bessere Sicherheit. Ich möchte gerne gefragt werden:
"Sie sind im Begriff folgende Bestellung zu folgenden Kosten zu tätigen bitte
[BESTÄTIGEN]/[ABBRECHEN]"
Obige Anforderungen an die Beweisbarkeit gelten zusätzlich.
Eine (An)Zahlung per Überweisung würde ich als Anscheinsbeweis für einen Auftrag akzeptieren.
In einem konkreten Fall wie diesem müsste die Beweislast eben bei 1&1 liegen. Bestreitet der Kunde einen Vertrag geschlossen zu haben, hat der Anbieter seinen Auftrag zu beweisen.
Das ist so. Schlicht und ergreifend und egal ob 1&1 oder sonstwer weiter abbucht. Zahlung einstellen und auf die Klage abwarten!
Eine Klage sollte bereits in der Vorprüfung scheitern wenn kein unterschriebener Vertag vorgelegt werden kann.
Keinesfalls darf es dem Anbieter gestattet werden sich hinter einem angeblichen dubiosen nebenberuflichen Werber zu verstecken.
Das ist so. Ein Callcenter z.B. arbeitet im Auftrag, weshalb der Auftraggeber verantwortlich ist! Es liegt in seiner Hand, mit dem Callcenter den richtigen Vertrag zu vereinbaren.
Hier allerdings dürfte der Fall anders liegen: Auch ich kann als Kunde andere Kunden werben. Und wenn ich nun Deine Daten angebe, ist dafür sicher nicht 1&1 verantwortlich - jedenfalls nicht nachdem sie geprüft haben, ob ich einen Vertrag vorweisen kann. Ob die Unterschrift gefälscht ist, müssen sie nicht sofort prüfen.
Mein Vorwurf gegen 1&1 beginnt ja auch erst wenn der Kunde widerspricht und die Sache nicht SOFORT erledigt ist. 1&1 muss schliesslich wissen, dass kein Auftrag beweissicher vorliegt.
Kein Vertrag ohne Beweis!
Erkläre das dem Bäkker oder gar dem Pizzabringdienst: Ohne Beweis einer Bestellung wird keine Pizza geliefert!
Eine solche Bestellung ist Vertrauenssache. Manchmal gibts ja auch Kontrollanrufe.
Würden die Gerichte entsprechend entscheiden würde es sofort aufhören, dass Kopfgeldjäger durchs Land ziehen und Prämien erschleichen.
Die Gerichte entscheiden in solchen Fällen durchaus so. Aber wann kommt es schon zu einer Gerichtsverhandlung - einige versuchen es einfach, und wenn man keinen Erfolg hat, läßt man es (in dem Einzelfall) sein. Mit denen, die kneifen und zahlen, läßt sich leider genug Geld verdienen.
Wenns 1 von 10 mal klappt lohnt sichs doch schon.
Tom
CU
oI7ß³²Sq³²4 @LDI