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Wann wird der Begriff 'Flatrate' mal rechtlich geklärt!?


16.03.2009 13:41 - Gestartet von ray81
2x geändert, zuletzt am 16.03.2009 13:44
Flatrate!? ... nach 5GB wird auf 64 kbit/s gedrosselt, das ist aber keine Flatrate im Sinne des Breitbands mehr ... 64 kbit/s ist kein Breitband! Wann wird der Begriff "Flatrate" endlich rechtlich geklärt!?

Gruß Ray
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[1] CGa antwortet auf ray81
16.03.2009 15:33
Benutzer ray81 schrieb:
Flatrate!? ... nach 5GB wird auf 64 kbit/s gedrosselt, das ist aber keine Flatrate im Sinne des Breitbands mehr ... 64 kbit/s ist kein Breitband! Wann wird der Begriff "Flatrate" endlich rechtlich geklärt!?

Gruß Ray

Viele User verstehen unter Flatrate leider ja auch eine Standleitung oder unbegrenzte Dienstleistung. Flatrate kommt aber von "flat rate" niedrige Rate/Kosten. Der Kunde bekommt keine Standleitung sondern bekommt für gedeckelte überschaubare monatliche Kosten eine bestimmte Leistung und keine Standleitung. Das wird von den Usern oft falsch verstanden oder diese wollen es nicht verstehen. Derjenige der es als Standleitung versteht soll bitte mal die GK-Preise für Standleitungen oder Festverbindungen mal überprüfen.

Was soll bitte ein Gericht hier entscheiden. Flatrate kann bei jeder Firma was anderes sein. Was zählt ist nicht was der User darunter verstehen will, sondern was der Anbieter dazu in die AGB und Leistungsbeschreibung schreibt.

cu ChrisX
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[1.1] ray81 antwortet auf CGa
16.03.2009 19:52

einmal geändert am 16.03.2009 20:00
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer ray81 schrieb:
Flatrate!? ... nach 5GB wird auf 64 kbit/s gedrosselt, das ist aber keine Flatrate im Sinne des Breitbands mehr ... 64 kbit/s ist kein Breitband! Wann wird der Begriff "Flatrate" endlich rechtlich geklärt!?

Gruß Ray

Viele User verstehen unter Flatrate leider ja auch eine Standleitung oder unbegrenzte Dienstleistung. Flatrate kommt aber von "flat rate" niedrige Rate/Kosten. Der Kunde bekommt keine Standleitung sondern bekommt für gedeckelte überschaubare monatliche Kosten eine bestimmte Leistung und keine Standleitung. Das wird von den Usern oft falsch verstanden oder diese wollen es nicht verstehen. Derjenige der es als Standleitung versteht soll bitte mal die GK-Preise für Standleitungen oder Festverbindungen mal überprüfen.

Was soll bitte ein Gericht hier entscheiden. Flatrate kann bei jeder Firma was anderes sein. Was zählt ist nicht was der User darunter verstehen will, sondern was der Anbieter dazu in die AGB und Leistungsbeschreibung schreibt.

cu ChrisX

Genau das ist es, viele verstehen eben unter "Flatrate" eine monatliche Pauschal-Gebühr für eine nicht beschränkte Nutzung eines Produkts und genau das machen sich viele Firmen zu Nutze. Wieso werben sie damit!? Das Gros versteht eben unter Flatrate einmal zahlen und soviel konsumieren, wie man will.

Deswegen bin ich für eine gesetzliche Definition des Begriffs "Flatrate", damit Firmen nicht mit "falschen" Glauben werben, nichts weiter ... sie müssen ja keine Flatrate verkaufen, aber dann sollen sie damit auch nicht werben!

Zitat aus Wikipedia:
"Das Wort ist aus der englischen Sprache entlehnt, wo der Begriff Flat Fee ausdrückt, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung unabhängig von der Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis verfügbar ist. „Flatrate“ wird nicht nur im Deutschen verwendet. Der Begriff setzt sich zusammen aus flat (flach, eben) und rate (Tarif)."

Gruß Ray

PS: Ich weiß, was Flatrate ist und eben auch nicht ist ... Näheres steht in den AGB
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[1.2] rotella antwortet auf CGa
16.03.2009 21:31
Benutzer CGa schrieb:

Viele User verstehen unter Flatrate leider ja auch eine Standleitung oder unbegrenzte Dienstleistung.

Denn genauso wird es in der Werbung auch dem Kunden verkauft: "Unbegrenzt telefonieren!" "Grenzenlos surfen!" usw. Der Kunde darf also zurecht davon ausgehen, dass es keine Beschränkungen in seinem Privatgebrauch gibt. Wenn dann versteckt in den AGB auf einmal doch nur ein verklausulierter Volumentarif daraus wird, dann werte ich das als überraschende Klauseln, die in AGB unwirksam sind.

verstanden oder diese wollen es nicht verstehen. Derjenige der es als Standleitung versteht soll bitte mal die GK-Preise für Standleitungen oder Festverbindungen mal überprüfen.

Wenn der Anbieter nicht fähig ist, eine Flatrate zu dem beworbenen Preis anzubieten, dann soll er das auch nicht tun. Keiner hindert ihn, ein 100h-Sprachpaket oder ein 10GB-Datenvolumen zu bewerben.

Was soll bitte ein Gericht hier entscheiden. Flatrate kann bei jeder Firma was anderes sein. Was zählt ist nicht was der User darunter verstehen will, sondern was der Anbieter dazu in die AGB und Leistungsbeschreibung schreibt.

Da du es nicht verstehen willst, auch für dich nochmal die Erklärung zu überraschenden Klauseln:
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberraschende_klausel#Einzelne_gesetzliche_Regelungen

Ich finde da ein Erklärung vor Gericht sehr spannend.
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[1.2.1] fnki81 antwortet auf rotella
18.03.2009 09:41
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass der Begriff "Flatrate" zum Kundenfang genutzt wird. Erst letzte Woche ist mein Bruder darauf reingefallen bei der Firma 1&1. Er hatte die mobile Internet Flatrate bestellt und sich schon auf den unbegrenzten Genuß des Internets in ländlicher Region gefreut.

Leider musste ich ihn auf das Kleingedruckte hinweisen, wo dann geschrieben steht, dass die Geschwindigkeit ab einem Volumen von 5 GB gedrosselt wird auf eine unerträgliche lahme Leitung. Das nenne ich auf gar keinen Fall eine FLATRATE.

Gut, dass 1&1 den Auftrag sowieso zwei Tage später stornieren musste.

Für mich ist das ein klarer Fall von Kundenverar..... Warum nicht einfach werben mit den 5 bzw. 10 GB Freivolumen und der dann folgenden "Flatrate" mit einer gedrosselten Verbindung!?
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[1.2.1.1] interessierter_Laie antwortet auf fnki81
18.03.2009 10:50
Benutzer fnki81 schrieb:

Warum nicht einfach werben mit den 5 bzw. 10 GB Freivolumen und der dann folgenden "Flatrate" mit einer gedrosselten Verbindung!?

Sollte Anbieter A sich für eine solche Werbung entscheiden, wird er gegenüber B und C kaum noch Kunden gewinnen, die weiterhin mit unlimitiert und Flatrate die Welt beschallen.
Es müssten alle faire Werbetexte nutzen und das wird leider nur durch Zwang zu erreichen sein, da sich die breite Masse der Kunden weiterhin verschaukeln lässt.
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[1.2.1.1.1] fnki81 antwortet auf interessierter_Laie
18.03.2009 10:53
Benutzer interessierter_Laie schrieb:

Sollte Anbieter A sich für eine solche Werbung entscheiden, wird er gegenüber B und C kaum noch Kunden gewinnen, die weiterhin mit unlimitiert und Flatrate die Welt beschallen. Es müssten alle faire Werbetexte nutzen und das wird leider nur durch Zwang zu erreichen sein, da sich die breite Masse der Kunden weiterhin verschaukeln lässt.

Genau deshalb habe ich ja geschrieben, dass man den Begriff "Flatrate" endlich gesetzlich formulieren und festlegen sollte. Dann kann kein Anbieter diesen Begriff mehr nutzen, um Kunden zu fangen und alle Anbieter sind verpflichtet, sich andere Methoden einfallen zu lassen als jeden zweiten Tarif mit einer Flatrate zu bezeichnen. Irgendwo sollte man auch auf die Verbraucher schauen, denn von denen leben die Anbieter und unsere Wirtschaft nunmal.
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[1.3] fnki81 antwortet auf CGa
18.03.2009 09:45
Benutzer CGa schrieb:
Was soll bitte ein Gericht hier entscheiden. Flatrate kann bei jeder Firma was anderes sein. Was zählt ist nicht was der User darunter verstehen will, sondern was der Anbieter dazu in die AGB und Leistungsbeschreibung schreibt.

cu ChrisX

Ein Gericht sollte einfach nur die genaue Definition von Flatrate festlegen, denn dann kann sich dies als fester Begriff mit zugehöriger Bedeutung verbreiten und alle wissen was gemeinst ist. Solange jeder Anbieter eine andere Definition für Flatrate nutzt, kann es nur zu Missverständnissen kommen. Nicht jeder Verbraucher ist auf dem aktuellsten Stand bzw. kann sich auf diesem halten und ständig irgendwo die AGB durchforsten, die mitunter duzende von Seiten umfassen oder aber das Kleingedruckte lesen, das überall so klein geschrieben ist, dass meine Oma zum Beispiel nicht einmal mit Brille es entziffern kann.
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[1.3.1] Jott-Emm antwortet auf fnki81
19.03.2009 13:21
Laut Wikipedia bedeutet Flatrate umgangssprachlich soviel wie Pauschalangebot. Und bei Pauschalangeboten sollte man ja wohl immer vorher in die AGBs schauen.

Insofern ist eine Drosselung, wie Vodafone und deren Kooperationspartner (z.B. 1&1) sie vornimmt, ja noch das kleinste Übel. Andere Anbieter, die mit "grenzenlos" werben, kommen bei Überschreitung bestimmter Volumen gleich mit "Sonderkündigungsrechten".
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[2] hafenbkl antwortet auf ray81
20.03.2009 10:46
Benutzer ray81 schrieb:
Flatrate!? ... nach 5GB wird auf 64 kbit/s gedrosselt, das ist aber keine Flatrate im Sinne des Breitbands mehr ... 64 kbit/s ist kein Breitband! Wann wird der Begriff "Flatrate" endlich rechtlich geklärt!?

Es IST eine Flatrate!
Flatrate bedeutet nur, dass der Preis unabhängig von der Nutzung konstant bleibt. Und das ist hier der Fall.
Der Begriff Flatrate ist rechtlich geklärt.