Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Benutzer Hightower schrieb:
Warum kann man Mobilcom nicht kostenpflichtig abmahnen und für jede zukünftige Kündigungsbestätigung, die das falsche Datum enthält eine Strafe von 10.000,- EUR verhängen.
Darauf musst Du die Verbraucherzentralen (die können gegen die frechen AGB Klauseln vorgehen)
Die AGB von Mobilcom-Freenet sind sauber, da stehen nur die üblichen 24 Monate Mindestlaufzeit und 12 Monate Verlängerung bei nicht rechtzeitiger Kündigung. Die Verbraucherzentralen können aber nicht nur gegen unzulässige AGB vorgehen, sondern gegen jede Form des unlauteren Geschäftsgebahrens. Und dazu gehört auch die Aufrundung der Laufzeit, sollte sie tatsächlich nicht nur ein einmaliges Versehen sein. Aber auch die Verbraucherzentralen müssen erstmal auf die Praxis aufmerksam werden. Und da der "Systemfehler" offensichtlich jeweils schnell korrigiert wird, wenn Kunden oder deren Vertreter nachhaken, kommt die Sache bei den Verbraucherzentralen nie über die unterste Ebene hinaus.
oder einen Konkurrenten wegen unlauteren Wettbewerbs ansetzen. Den Konkurrenten muss man aber erstmal finden schließlich tendiert der Provider Markt in Richtung Monopol neben der Mobil-Debil-Gruppe gibt es ja nur noch Drillisch und die sind unterm Strich auch nicht besser.
Der Wettbewerber muss nicht exakt vergleichbar sein, er muss nur ebenfalls Mobilfunk-Dienstleistungen anbieten, damit er auf Unterlassung klagen kann. Somit kommen nicht nur andere Mobilfunk-Provider, sondern auch die Netzbetreiber, die Discounter (Fonic, Congstar, Medion Mobile etc. pp.) und selbst die Ladenketten, die diese vertreiben (Lidl, Aldi, Penny usw. usf.) als Kläger in Frage.
Nur warum sollte z.B. Aldi überhaupt klagen? Die 5 bis 10 Euro für einen halben Monat extra Grundgebühr bei Freenet-Mobilcom bringen den zu Medion Mobile gewechselten Kunden nicht um. Sie machen ihn aber richtig sauer auf seinen Ex-Provider, so dass der Kunde garantiert nicht auf die Idee kommt, seine Wechselentscheidung doch noch einmal zu überdenken.
Anders sieht es aus, wenn der Kunde beim Wechsel die Rufnummer mitnimmt. Ich bin mir sicher, hier hat Medion Mobile (oder E-Plus in deren Auftrag) schon durchgesetzt, dass die Rufnummern zum exakten Kündigungstermin und nicht erst am Ende des jeweiligen Kalendermonats übertragen werden.
Kai