Falsche Laufzeit

teltarif hilft: mobilcom beendete Verträge nicht fristgemäß

Kündigungen nur zum Monatsende - Grund sei ein "Systemfehler"
Von Marc Kessler

Mobilfunk-Verträge laufen normalerweise maximal 24 Monate. Das dachte sich auch teltarif-Leser Johannes D. aus Südbayern. Sage und schreibe zehn Verträge hatte er für sich und seine Familienmitglieder beim Mobilfunk-Provider mobilcom abgeschlossen. In diesem Jahr entschloss sich unser Leser aus dem schönen Chiemgau, sämtliche Verträge zu kündigen. Die ersten Verträge liefen dabei bereits im März aus.

Doch als er die Kündigungsbestätigung der zum freenet-Konzern gehörenden mobilcom erhielt, wunderte sich unser Leser. Sämtliche Verträge - gleich, an welchem Tag sie im jeweiligen Monat abgeschlossen worden waren - sollten nun erst jeweils zum Monatsende auslaufen. So sollte ein Vertrag, der am 3. Juli 2008 geschlossen worden war, erst am 31. Juli 2010 enden - also exakt vier Wochen später als erwartet. mobilcom fügte dem genannten Termin gleich den Passus hinzu: "Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen endet Ihr Vertrag am 31. Juli 2010."

Keine Reaktion auf Reklamation

Und so reklamierte unser Leser aus dem Chiemgau schon im März und forderte mobilcom auf, das Vertragsende auf das exakte Ende - nach 24 Monaten Laufzeit - anzupassen und widersprach gleichzeitig einer Verlängerung über diese Frist hinaus. mobilcom rührte sich jedoch nicht und erstattete auch nicht - obgleich von Johannes D. gefordert - die zuviel eingezogenen Grundgebühren der im März bereits ausgelaufenen Verträge.

Wie unser Leser schildert, stellte sich mobilcom schlichtweg tot und reagierte überhaupt nicht. mobilcom-debitel-Logo mobilcom-debitel-Logo
Foto: freenet AG
Schließlich wandte sich Johannes D. an teltarif.de und bat um Hilfe angesichts der doch enormen Zahl an Verträgen, die allesamt von dem Problem betroffen waren.

mobilcom reagierte nun schnell und einsichtig. "Auf Grund der Automatisierung interner Prozesse", schrieb man unserem Leser, "wurde das Kündigungsdatum anfangs versehentlich zum Monatsende hinterlegt. Wir bedauern dieses Missverständnis und bitten um Nachsicht." Tatsächlich erhielt Johannes D. nun sämtliche Kündigungsbestätigungen in korrigierter Form - bis auf eine Bestätigung, die nach Auskunft von mobilcom derzeit aber ebenfalls auf dem Weg sei. Zudem wurden dem Kunden die zu viel gezahlten Beträge der bereits ausgelaufenen Verträge zurückerstattet.

Ein jahrelanger "Systemfehler" ?

Johannes D. indes glaubt nicht an einen Systemfehler bei mobilcom, sondern unterstellt dem Mobilfunk-Provider gezielte Absicht. Auch nach einer Recherche unsererseits fällt es schwer, an ein Versehen zu glauben: Über die letzten Jahre - bis zurück ins Jahr 2006 - finden sich in mehreren Onlineforen diverse Threads zu demselben Thema. Zudem machte die Zeitschrift Computerbild exakt dieselben Erfahrungen wie wir, auch hier verwies mobilcom auf einen Systemfehler. Dafür wurde freenet-mobilcom von Computerbild in die Rubrik "Die fiesesten Handy-Kostenfallen" eingestuft.

Fachanwalt Hild: "Eine Riesensauerei"

Anwalt Hagen Hild Fachanwalt Hild: "Riesensauerei"
Foto: Hagen Hild
IT-Fachanwalt Hagen Hild findet klare Worte für das Verhalten mobilcoms: "Im Prinzip ist das eine Riesensauerei. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, wenn auch noch auf die AGB [beim Kündigungsdatum] verwiesen wird." Die Rechtslage, so Hild, sei absolut klar. Denn "wenn ich einen Vertrag habe, der eine 24-Monats-Laufzeit hat, dann endet der Vertrag logischerweise auch exakt 24 Monate später."

Daneben, so Hild, regelt Paragraph 309 (9) des Bürgerlichen Gesetzbuchs klar, dass Dauerschuldverhältnisse - zu denen ein Handyvertrag gehört - nicht länger als zwei Jahre laufen dürfen. Hild: "Selbst wenn es in den mobilcom-AGB anders stünde, wäre die Klausel unwirksam - es gilt dann automatisch die gesetzliche Regelung."

Betroffene sollten verlängerte Laufzeit nicht akzeptieren

Betroffene indes sollten auf die Beendigung des Vertrags nach exakt 24 Monaten pochen (am besten schriftlich und per Einschreiben) und auf geltendes Recht verweisen. Sollte der Anbieter auch dann nicht nachgeben, kann eine Verbraucherzentrale oder notfalls ein Anwalt aufgesucht werden, um sein Recht durchzusetzen. Unser bayerischer Leser Johannes D. indes zeigt sich erleichtert, die leidige Angelegenheit endlich zu den Akten legen zu können: "Die haben vorher über zwei Monate nicht reagiert, und dann kommt teltarif und zwei Tage später war das Geld auf dem Konto."

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