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1 Monat Kündigungsfrist?


18.02.2010 03:27 - Gestartet von franki*
Ich rätsel an dem Satz "Kündigung erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit (1 Monat), ansonsten mit Frist von einer Woche zum Ablauf des Kalendermonats möglich."
Heißt das, ich kann am 31. kündigen und bin genau an diesem Tag raus und erst ab dem 2. Monat habe ich eine Kündigungsfrist von 1 Woche zum Monatsende?
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[1] Beschder antwortet auf franki*
18.02.2010 10:04
so stehts zumindest geschrieben, du hast recht. jedenfalls wird es anders gemeint sein.

gruss
beschder