Benutzer gRiNsEfRaU schrieb:
Viele müssen durch seine Tricksereien und Serienabmahnungen noch lange zahlen.
Noch lange zahlen? An wen? An Günni nicht mehr, der ist tot. Und an seinen "Nachfolger"? Wohl auch nicht so recht, denn kaum jemand wird sich auf diesen Posten bewerben wollen.
Die meisten erfolgreichen Günni-Schandtaten liegen doch ein oder noch mehr Jahrzente zurück, die "Tanja-Briefe" etwa oder die "Explorer"- und "Tricon/Triton"-Abmahnwellen. Seitdem hat er sich mit eher kleineren Kalibern mehr schlecht als recht versucht, sich über Wasser zu halten. Bei der taz-Sache, die ihm die erste Verurteilung ohne Bewährung einbrachte, ging es um 663,71 Euro, die er zweimal kassieren wollte, obwohl ein Urteil zu seinen Gunsten ihm diese nur einmal zugesprochen hatte.
Dass er 2006 diesen taz-Coup überhaupt probierte, obwohl er als Anwalt von vornherein hätte wissen müssen, dass ihm das gewaltig Ärger einbringen kann, zeigt, wie kleine Brötchen er nur noch gebacken hat! Bei 6 Millionen Euro mögen vielleicht auch viele seine Kollegen schwach werden und ein krummes Ding riskieren. Aber bei sechshundert Euro???
Die Münchner Untreue-Urteile lassen weiters darauf schließen, dass Günni schon 2002 klamm war.
Jetzt ist er tot, kann niemandem mehr etwas antun. Sein Leben taugt bestimmt nicht als Vorbild und ich hoffe, dass dem juristischen Nachwuchs sein Wirken als nicht nachahmenswertes Beispiel eines Winkeladvokaten und Rechtsverdrehers gezeigt wird. Der Mann hat am Ende alles verloren, was man verlieren kann. So gibt es keinen Grund mehr, gegen Günter Freiherr von Gravenreuth irgendwie nachzutreten.
Die Energie sollte man lieber gegen lebende - und leider auch erheblich erfolgreichere - Übeltäter richten, wie früher Dialeranbieter und heute Abofallenbetreiber samt deren Inkassoanwälte.
Kai