Suizid

Günter Freiherr von Gravenreuth begeht Selbstmord

Der 61-jährige Anwalt erschoss sich in seiner Münchener Wohnung
Von Marc Kessler

Der als Abmahnanwalt bekannt gewordene Günter Freiherr von Gravenreuth [Link entfernt] ist tot. Wie der Bayerische Rundfunk meldet, soll sich der 61-Jährige in der Nacht in seiner Wohnung in München-Schwabing erschossen haben. Informationen des BR zufolge hatte von Gravenreuth seinen Selbstmord zuvor telefonisch angekündigt.

Als alarmierte Polizeibeamte in die Wohnung eindringen wollten, erschoss sich der Anwalt nach den vorliegenden Informationen. Von Gravenreuth war 2008 zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden, nachdem er zuvor gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, das ihn zu 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt hatte, in Berufung gegangen war.

Nach Informationen des Portals gulli.com [Link entfernt] versandte von Gravenreuth in der Nacht eine Abschieds-Mail an all seine Kontakte und teilte darin mit, dass er sich mit einer scharfen Waffe umbringen werde. Das Motiv für den Suizid soll im privaten Bereich des Anwalts liegen.