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Freitod


22.02.2010 14:11 - Gestartet von Leohund
einmal geändert am 22.02.2010 14:11
Bei einem Freiherr von ... klingt es besser wenn man von Freitod spricht .....
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[1] mannesmann antwortet auf Leohund
22.02.2010 16:30
Benutzer Leohund schrieb:
Bei einem Freiherr von ... klingt es besser wenn man von Freitod spricht .....

Der Adel ist in Deutschland seit 1919 abgeschafft!

Ehemalige Titel dürfen lediglich als Name fortgeführt werden. Deswegen kann man derartige Namen heute auch kaufen, in dem man sich schlicht adoptieren oder heiraten lässt und den entsprechenden Namen annimmt.

Der verstorbene Günter Dörr hat es noch anders gemacht:

"Günter von Gravenreuth wurde als Günter Dörr geboren, änderte jedoch im Zuge der Liberalisierung des deutschen Namensrechtes am 24. Juni 1980 seinen Familiennamen und nahm den Geburtsnamen seiner Mutter an, die aus der Familie Gravenreuth stammt. Juristisch betrachtet ist diese Namensänderung rückwirkend (ex tunc) gültig: Er trug also seinen nachträglich angenommenen Familiennamen Freiherr von Gravenreuth rechtlich gesehen bereits von Geburt an.

Gravenreuth scheiterte vor dem Landgericht München mit dem Versuch, die Nennung seines Geburtsnamens in einem Forum verbieten zu lassen." (Quelle: wikipedia)
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[1.1] Alex Krycek antwortet auf mannesmann
23.02.2010 09:56
Benutzer mannesmann schrieb:
Benutzer Leohund schrieb:
Bei einem Freiherr von ... klingt es besser wenn man von Freitod spricht .....

Der Adel ist in Deutschland seit 1919 abgeschafft!

Ja auf dem Papier.

Der verstorbene Günter Dörr hat es noch anders gemacht:

"Günter von Gravenreuth wurde als Günter Dörr geboren, änderte jedoch im Zuge der Liberalisierung des deutschen Namensrechtes am 24. Juni 1980 seinen Familiennamen und nahm den Geburtsnamen seiner Mutter an, die aus der Familie Gravenreuth stammt. [...]"

Womit er ja de facto aus einer adeligen Familie stammt. Daher ist das auch alles in Ordnung so.
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[1.1.1] mannesmann antwortet auf Alex Krycek
24.02.2010 01:17
Benutzer Alex Krycek schrieb:
Benutzer mannesmann schrieb:
Der Adel ist in Deutschland seit 1919 abgeschafft!

Ja auf dem Papier.

Nö, de facto und de jure ist der Adel abgeschafft. Ehemalige Angehörige des Adels haben keine Staatsmacht mehr auf Grund Ihres ehemaligen Standes. Ausgenommen hiervon sind natürlich solche, die in der heutigen Zeit ganz normal in ein entsprechendes Amt gewählt worden sind.

Der ehemalige Titel darf lediglich als Name fortgeführt werden. So entsteht bei Rechtsunkundigen häufig der Eindruck als bestünde der Adel fort und hätte gar noch irgendwelche Staatsmacht.

Der verstorbene Günter Dörr hat es noch anders gemacht:

"Günter von Gravenreuth wurde als Günter Dörr geboren, änderte jedoch im Zuge der Liberalisierung des deutschen Namensrechtes am 24. Juni 1980 seinen Familiennamen und nahm den Geburtsnamen seiner Mutter an, die aus der Familie Gravenreuth stammt. [...]"

Womit er ja de facto aus einer adeligen Familie stammt. Daher ist das auch alles in Ordnung so.

Es ging lediglich darum, dass er seinen Namen auch verändert hat, um im Rechtsverkehr mit Rechtsunkundigen den entsprechenden Eindruck zu erzielen. Ob gekauft, erheiratet oder irgendwie wieder aus dem Stammbau herbeigezerrt oder gar schon so geboren, ein Titel ist es nicht mehr, es ist ein Name wie jeder andere auch.

Dass dieser Trick mit dem vermeintlichen Titel selbst über seinen Tod hinaus noch funktioniert, sieht man hier einmal mehr. Schade!
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[2] gRiNsEfRaU antwortet auf Leohund
25.02.2010 03:31
Freiherr von Gravenreuth geb. Dörr