Benutzer communicate! schrieb:
Benutzer Hightower schrieb:
Gibt es eine genaue Begündung warum EasyMoney gegen das Rabattgesetz
verstößt?
Weil
- den Rabatt jemand anderes bekommt?
- man nicht nachweisen kann wie hoch der Rabatt wirklich ist, da man
nicht
weiß, was der Anrufer nun für eine Gesprächsminute bezahlt? (Bei 1,69 DM/Min = 1,8% / 0,69 DM/Min = 4,3% / 0,48 DM/Min = 6,3%
/ 0,39
DM/Min = 7,7%)
Wer weiß mehr?
H
T
PS: Die zwei Mark erhält man erst nach über 60 VOLLEN Gesprächsminuten.
Loop-Easy-Money verstößt, wenn mans genau nimmt, gegen die Zugaberegelung (Zugabeverordnung in Deutschland im Reichsgesetzblatt vom 9. März 1932)
§1 (1)Es ist verboten im geschäftlichen Verkehr neben einer Ware oder einer Leistung
Das ist Loop!!?
eine Zugabe (Ware oder Leistung) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren.
Das sind die drei Pfennig!!?
Allerdings:
(2) Die Vorschriften im Absatz 1 gelten nicht:
b) wenn die Zugabe in einem bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Geldbetrag besteht;
Das sind auch die drei Pfennig!!?
Habe ich das nun richtig verstanden, daß VI gar nichts falsches macht?!?
H
T