Benutzer aero schrieb:
Ist so etwas nicht bereits rechtsmissbräuchlich, wenn man angesichts der unmittelbar bevorstehenden Aufhebung des Rabattgesetzes mit formalen Rechtspositionen die Gerichte beschäftigt?
Das Rabattgesetz gilt HEUTE noch ...
Also hat sich auch Viag heute noch daran zu halten. Ob sie wollen, oder nicht.
Beispiel: Es wird eine Brücke von A nach B gebaut. Die Brücke ist zum 01.01.2001 fertig und kann dann voraussichtlich befahren werden. Am 01.12.2000 sagt Autofahrer "V.I.": "Au toll, die Brücke ist bald fertig, also kann ich jetzt schonmal drüberfahren" ...
Die anderen Autofahrer fahren alle noch eine Umleitung und warten, bis die Brücke fertig ist ...
Verhält sich Autofahrer "V.I." korrekt ... oder nicht ???
Auf jeden Fall zeigt es die Blickrichtung der Verantwortlichen, nämlich (wehmütig) in die Vergangenheit...
Es läuft gerade das Weihnachtsgeschäft ...
Ciao,
Bodo