Benutzer ebay_daten schrieb:
von Bekannten, die arbeitlos sind, hörte ich in den vergangenen Jahren öfter Beschwerden, dass das Arbeitsamt (ich weiß, die nennen sich "Agentur", aber es ist und bleibt ein Amt und deshalb nenne ich es auch so) sie nötigen würde, eine 0180er Nummer zu benutzten.
Das Arbeitsamt zahlt ihnen ja auch 3/4 des bisherigen Arbeitslohns, da kann es das schon erwarten, oder etwa nicht?
Wenn man sich bei 115 auf Festznettarifierung einigen kann, warum schafft man das nicht auch bei 032-Nummern und am besten auch bei 0700...
Welche Wahl bleibt dir, gegenüber die 115 anzurufen; welche Wahl bleibt dir, gegenüber einen Privatmann unter 032 oder 0700xxx anzutesten. Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Die 115 ist alternativlos.
Deine Argumentation ist etwas zu spiessig und unschlüssig.
Der Arbeitslosengeld I-Bezieher hat gearbeitet und von seinem hart oder leicht verdientem Geld (gibt es beides) die Beiträge in die Arbeitslosenvesicherung eingezahlt.
Jetzt ist dei Frage, wie lange er diese Beiträge eingezahlt hatte. Derjenige, der 20-30 Jahren eingezahlt hatte hat einen Anrecht auf Arbeitslosengeld I unzweifelhaft verdient.
Natürlich gibt es Unterschiede, ob man vorher 2000-3000 Euro Brutto oder 20000-30000 Euro Brutto verdient hatte.
Im ersteren Fall bedeutet die Tarifierung, dass Arbeitsamt sich in ein Privatunternehmen onsgeheim umqualifiziert hatte und die kostenpflichtige Entgelte für sein Klientel einfordert, was völlig missbräuchlich wäre.
Denn das bedeutet, dass der Arneitnehmer, welcher 20-30 Jahre die Arbeotslosenbeiträge an das Arbeitsamt entrichtet hatte, zwar eine Unterstürtung bekommt, aber gleichzeitig um die Verbindungskosten 14 Cent/Minute bis 42 Cent /Minute, je nachdem, ob er einen Festnetzanschluss hat oder nicht beraubt wird.
Sowas ist nicht mit einer sozialen Marktwirtschaft grundsätzlich vereinbar.
Bei dem 20000-30000 Euro-Vediener sieht die Situation anders aus. Für ihn sind die 0180-er Telefonate erschwinglich.
Entweder sollte das Arbeitsamt freiwillig beide Verianten 0180 -und Festnetzrufnummer gleichzeitig schalten lassen und vorläufig, bis über die Zukunft von 0180 endgültig vom Gesetzgeber entschieden wird, es allen Bevölkerungschichten zu ermöglichen entsprechend ihrer finanziellen Situation kostenlos oder kostenpflichtig mit sich zu kommunizieren.
Einem Harz IV-ler die 0180-er Rufnummer aufzuzwingen finde ich gesetzwidrig und bitte die Betroffenen sich bei Verbraucherzntrale oder Bundesnetzagentur zu beschweren.
Das Treiben von Arbeitsamt wird immer rechtswidriger und dem müssen die Schranken gesetzt werden.
Wenn Arbeitsamt nicht gleichzeitig beide Rufnummer schaltet und den Betroffenen kommuniziert, dann bleibt nur eine kollektive Klage einer Verbraucherzentrale aller Betrofenen vor Bundesgerichtshof. Und wenn das Gericht zugunsten der finanziell Schwachen entscheidet, dann sollte Gestzgeber das Arbeitsamt zwingen eine normale Festnetzrufnummer für Kommunikation mit dem Amt zu installieren.
Nur der Kampf um seine Rechte kann in diesem Lande das Unrechtsbewusstsein der Ämter etkräften. Uns alle müssen gemeinsam handeln.