Benutzer ger1294 schrieb:
wieso lässt die BNEtzA solche Tarife überhaupt zu und legalisiert damit Wucher.
Die BNetzA kann die Tarife nicht zulassen oder nicht zulassen, da sie nicht reguliert sind.
Und grundsätzlich unterliegt es der kaufmännischen Gestaltungsfreiheit, Preise so zu gestalten, wie man möchte.
Ob es Wucher ist, ist schwer die Frage.
Die Grenzen sind da eng gesteckt. Einerseits Ausnutzen einer Notlage. Das wird kaum vorliegen. Das sind eher so Fälle, wie: Man bleibt Abends bei Schneereiben mit dem Auto vor dem einzigen Gasthof weit und breit liegen und der Besitzer verlangt, weil er von der Notlage erfährt, für die Übernachtung den fünffachen Preis.
Oder asymmetrische Informationsverteilung. Das sind aber dann eher Fälle, bei denen alte Leute über den Tisch gezogen werden o.ä.
Aber die abenteuerliche Geschichte mit dem angeblichen Geschäftskundenangebot legt natürlich nahe, dass dem Anbieter bekannt ist, dass er sich auf ziemlich dünnem Eis bewegt.
Meine Vermutung wäre auch, dass die Anbieter es im Streitfall lieber nicht darauf ankommen lassen würden, so eine Forderung gerichtlich einzufordern.