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Was wenn man Sonderkündigt ?


09.01.2001 17:19 - Gestartet von BluebirdLE
Also ich würde ja gern kündigen aber was passiert dann? Kann ich gleich wieder zu E-Plus zurück? Muss ich das Handy zurück geben? Ich hab z.B. mein handy schon über 5Monate (S35i) muss ich das zurück geben und bekomme aber mein geld wieder?
Wie siehts aus wenn ich vor einem monat erst verlängert habe und kündige? muss ich es dann zurück geben.

danke fürs lesen!
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[1] dancer antwortet auf BluebirdLE
09.01.2001 17:52
Holla!

Also ich würde ja gern kündigen aber was passiert dann? Kann ich gleich wieder zu E-Plus zurück? Muss ich das Handy zurück geben? Ich hab z.B. mein handy schon über 5Monate (S35i) muss ich das zurück geben und bekomme aber mein geld wieder? Wie siehts aus wenn ich vor einem monat erst verlängert habe und kündige? muss ich es dann zurück geben.

Das Handy bleibt Deines und Du mußt es *nicht* zurückgeben; Du hast es ja schließlich gekauft und damit ist es Dein Eigentum.

Ob E+ Dich gleich wieder als Kunden nimmt - keine Ahnung. Ich würde es nicht machen; aber die brauchen wohl jeden Kunden *smile*

Guido - www.holinekiller.de
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[1.1] Sparky antwortet auf dancer
09.01.2001 17:59
Du kannst das Handy erst behalten, wenn du den Vertrag schon 6 Monate laufen hast. Falls nicht, mußt du einen gewissen Prozentsatz bezahlen, was das Handy neu kostet. So hat es mir zumindest es jemand im E-plus Shop gesagt.
Ciau
Sparky
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[1.1.1] dancer antwortet auf Sparky
09.01.2001 18:22
m.e. Unfug, will mich aber dazu nicht zu weit aus dem fenster lehnen.
Guido - www.hotlinekiller.de
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[1.1.2] gecko antwortet auf Sparky
09.01.2001 18:41
Benutzer Sparky schrieb:

Du kannst das Handy erst behalten, wenn du den Vertrag schon 6 6 Monate laufen hast. Falls nicht, mußt du einen gewissen Prozentsatz bezahlen, was das Handy neu kostet. So hat es mir zumindest es jemand im E-plus Shop gesagt.
Ciau
Sparky

Sparky, laß Dir doch keinen Bären aufbinden. Du hast das Telefon *gekauft*. Also bist Du Eigentümer. Das war ein eigenständiges Rechtsgeschäft. Es steht außer Frage, daß Du das Telefon behalten kannst. Du mußt auch nicht *nochmals* dafür bezahlen.

Der Mobilfunkvertrag ist ein anderes Rechtsgeschäft. Du kannst diesen Vertrag entweder fristgerecht kündigen, bevor er ausläuft oder außerordentlich nach der Telekomunikatons-Kundenschutzverordnung (TKV) § 28 (3), wenn z.B. die Preise erhöht werden. http://www.regtp.de/service/start/fs_02.html

Gecko
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[1.1.3] bodo_wunderlich antwortet auf Sparky
09.01.2001 18:55
Benutzer Sparky schrieb:

Du kannst das Handy erst behalten, wenn du den Vertrag schon 6 6 Monate laufen hast. Falls nicht, mußt du einen gewissen Prozentsatz bezahlen, was das Handy neu kostet. So hat es mir zumindest es jemand im E-plus Shop gesagt.

;-)))))

Bei VIAG erzählt man gerne, daß das Handy erst Kundeneigentum werde, wenn man 24 Monate Kunde ist ...

Ist aber alles Schmarrn:

Hat man ganz normal ein Handy gekauft, ist es das Eigentum des Käufers ... Und zwar schon dann, wenn man 1 Woche später sonderkündigt ...

Ausnahme(n): Mobilcom und tlw. VIAG (Leihhandy) ...

Ciao,

Bodo
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[2] BluebirdLE antwortet auf BluebirdLE
11.01.2001 09:42
Also mir wurde von der E-Plus Geschäftskundenhotline bestätigt das ich das handy behalten kann. selbst wenn ich 1 woche davor den vertrag noch verlängert hätte. Wichtig ist nur das der neue vertrag nicht die geänderten preise einschließt.

also jetzt noch en e+ vertrag abschließen und dann sonderkündigen geht nicht... aber eben ältere.

so die info der geschäftskundenhotline.