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26.09.2010 22:31 - Gestartet von handyfoner
Was ist denn los, Kai Petzke?

Was Sie nicht realisieren - die Daten der Kunden (= ec-Zahler) wurden/werden über Jahre hinweg gespeichert und ausgewertet - ohne Kenntnis und Erlaubnis der Kunden.

Das ist der Datenskandal.

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[1] marius1977 antwortet auf handyfoner
27.09.2010 08:16
Benutzer handyfoner schrieb:
Was ist denn los, Kai Petzke?

Was Sie nicht realisieren - die Daten der Kunden (= ec-Zahler) wurden/werden über Jahre hinweg gespeichert und ausgewertet - ohne Kenntnis und Erlaubnis der Kunden.

Das ist der Datenskandal.

Verstehe die Aufregung auch nicht. Wieso zahlt jemand, der sich solche Gedanken über Datenschutz macht, überhaupt noch mit Karte und hebt nicht gleich am Montsletzten sein Gehalt ab un d versteckt das Bargeld unter dem Kopfkissen.
*kopfschüttel*
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[2] Zu welchem Zweck?
Kai Petzke antwortet auf handyfoner
27.09.2010 12:19
Benutzer handyfoner schrieb:
Was ist denn los, Kai Petzke?

Was Sie nicht realisieren - die Daten der Kunden (= ec-Zahler) wurden/werden über Jahre hinweg gespeichert

Wie schon geschrieben: Buchhalterische Vorgaben verlangen genau das.

und ausgewertet - ohne Kenntnis und Erlaubnis der Kunden.

In meinem Fall erfolgte Speicherung und Auswertung mit meiner Kenntnis. Über die Verfahren von Easycash und Co. hatte ich mir tatsächlich bereits vor dem aktuellen "Skandal" die im Editorial geäußerten Gedanken gemacht.

Bei der Auswertung von Daten kommt es IMMER auf den Zweck an und an wen die Daten weitergegeben werden. Wenn ein Zahlungsdienstleister die Zahlungsdaten verwendet, um künftige Zahlungen sicherer und/oder billiger zu machen, dann ist das sowohl menschlich in Ordnung als auch vom Bundesdatenschutzgesetz zugelassen.

Wenn Auswertung und Weitergabe erfolgen, um dem Betroffenen zu schaden, ist das hingegen zu recht ein Skandal. So ist die Aufzeichnung privater Gespräche im Pausenraum bei Lidl ("Mitarbeiterin XY hat schon wieder Ebbe auf dem Konto") garantiert nicht erfolgt, um der Frau zu helfen, sondern, um sie beim nächsten Führungsgespräch bei Bedarf unter Druck setzen zu können.


Kai
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[2.1] 123fred antwortet auf Kai Petzke
27.09.2010 13:35
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Bei der Auswertung von Daten kommt es IMMER auf den Zweck an und an wen die Daten weitergegeben werden. Wenn ein Zahlungsdienstleister die Zahlungsdaten verwendet, um künftige Zahlungen sicherer und/oder billiger zu machen, dann ist das sowohl menschlich in Ordnung als auch vom Bundesdatenschutzgesetz zugelassen.

Sehe ich auch so. Wo ist denn eigentlich der "Skandal" bei diesem Thema? Es wurde niemand geschädigt oder abgezockt. Keine einzige Kontonummer-Bankleitzahl-Kombination ist aus dem Unternehmen herausgekommen oder wurde Dritten zugänglich gemacht.

Und zu der Sache mit der Bonitätsprüfung: Niemandem wurde die Zahlung mit Karte untersagt, oder? Es geht ja lediglich darum festzustellen welches Zahlverfahren das beste für den jeweiligen Einkauf ist. Es ist doch okay wenn sich die Händler (oder ihre Dienstleister) Gedanken machen wie man die Kosten der Kartenzahlung (die auch in die Preise der Waren eingehen) reduzieren und die Sicherheit erhöhen kann. Profitiert indirekt auch der Kunde.

Also, hier wird wieder einmal viel Lärm um nichts gemacht.
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[3] Verantwortung fürs eigene Leben!?
judi antwortet auf handyfoner
04.10.2010 16:50
Benutzer handyfoner schrieb:
Was ist denn los, Kai Petzke?

Was Sie nicht realisieren - die Daten der Kunden (= ec-Zahler) wurden/werden über Jahre hinweg gespeichert und ausgewertet - ohne Kenntnis und Erlaubnis der Kunden.

Das ist der Datenskandal.

Wenn der Kunde den Text auf dem Kassenbon jahrelang ignoriert, kann man das wohl kaum dem Zahlungsdienstleister Vorwürfe machen.
Soll er das jedem Kunden einzeln vorlesen?
Mir erscheint es schon aus gesundem Menschenverstand heraus logisch, dass bei einer Kartenzahlung meine Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden müssen.
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[3.1] handyfoner antwortet auf judi
04.10.2010 17:04
Benutzer judi schrieb:


Das ist der Datenskandal.

Wenn der Kunde den Text auf dem Kassenbon jahrelang ignoriert, kann man das wohl kaum dem Zahlungsdienstleister Vorwürfe machen.
Soll er das jedem Kunden einzeln vorlesen?
Mir erscheint es schon aus gesundem Menschenverstand heraus logisch, dass bei einer Kartenzahlung meine Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden müssen.

10 Jahre oder länger? Das ist normal?
Schufa-Datenweitergabe muss vom Kunden auch extra bestätigt werden.
An der Kasse kann man wohl kaum die ganzen AGB des Zahlungsdienstleisters vor jeder Unterschrift (es kann sich ja was ändern) durch lesen - wer hat schon 10 Minuten hierfür Zeit, wenn die Kunden hinter ihm schon die Messer wetzen, dass es weitergeht
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[3.1.1] judi antwortet auf handyfoner
04.10.2010 17:40
Benutzer handyfoner schrieb:
Benutzer judi schrieb:


Das ist der Datenskandal.

Wenn der Kunde den Text auf dem Kassenbon jahrelang ignoriert, kann man das wohl kaum dem Zahlungsdienstleister Vorwürfe machen.
Soll er das jedem Kunden einzeln vorlesen?
Mir erscheint es schon aus gesundem Menschenverstand heraus logisch, dass bei einer Kartenzahlung meine Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden müssen.

10 Jahre oder länger? Das ist normal?
Schufa-Datenweitergabe muss vom Kunden auch extra bestätigt werden.
An der Kasse kann man wohl kaum die ganzen AGB des Zahlungsdienstleisters vor jeder Unterschrift (es kann sich ja was ändern) durch lesen - wer hat schon 10 Minuten hierfür Zeit, wenn die Kunden hinter ihm schon die Messer wetzen, dass es weitergeht

Und was ist deine Alternative?
Kartenzahlung abschaffen wegen der bösen Daten?
Oder lieber eine Chill-Out-Lounge, damit der geneigte Kunde vor seiner Unterschrift Zeit zu lesen hat?
Die können doch nicht mehr machen, als dem Kunden diese Infos (bzgl. Datenverarbeitung etc.) bei jedem Einkauf in die Hand zu drücken.
Wenn der Kunde aus Rücksicht auf andere Kunden oder aus Faulheit oder Analphabetismus den Text nicht liest, ist das das Problem des Kunden.
Also: Wie ist die Alternative?
Eine hätte ich: Wer den Dienstleistern nicht traut, nicht lesen will oder Angst vor Daten hat kann heutzutage mit sog. "Bargeld" bezahlen. Lustige bunte Scheine und für kleinere Beträge sogar Münzen aus echtem Metall. ;-)
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[3.1.1.1] handyfoner antwortet auf judi
04.10.2010 17:47
Benutzer judi schrieb:

10 Jahre oder länger? Das ist normal? Schufa-Datenweitergabe muss vom Kunden auch extra bestätigt werden.
An der Kasse kann man wohl kaum die ganzen AGB des Zahlungsdienstleisters vor jeder Unterschrift (es kann sich ja was ändern) durch lesen - wer hat schon 10 Minuten hierfür Zeit, wenn die Kunden hinter ihm schon die Messer wetzen, dass es weitergeht

Und was ist deine Alternative?
Kartenzahlung abschaffen wegen der bösen Daten? Oder lieber eine Chill-Out-Lounge, damit der geneigte Kunde vor seiner Unterschrift Zeit zu lesen hat?
Die können doch nicht mehr machen, als dem Kunden diese Infos (bzgl. Datenverarbeitung etc.) bei jedem Einkauf in die Hand zu drücken.
Wenn der Kunde aus Rücksicht auf andere Kunden oder aus Faulheit oder Analphabetismus den Text nicht liest, ist das das Problem des Kunden.
Also: Wie ist die Alternative?
Eine hätte ich: Wer den Dienstleistern nicht traut, nicht l

Bist Du in eine Reisszwecke getreten? :-)

Der Dienstleister kann die Daten solange speichern, wie es für die Abwicklung der Kartenzahlung notwendig ist - also bis der Betrag vom Kundenkonto abgebucht wurde und eine eventuelle Rückbuchungsfrist abgelaufen ist.

Ebenso kann er die Zeit der Nutzung speichern, um zu verhindern, dass mit geklauten Daten an zwei Orten zur gleichen Zeit eingekauft wird.

Und gegen eine Schwarze Liste Nichtzahler spricht auch nichts.

Es spricht nur was dagegen, die Einkaufsgewohnheiten des Käufers über zig Jahre zu speichern, damit die Händler ein paar Cent weniger für die Zahlngsabwicklung spart.
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[3.2] Telly antwortet auf judi
04.10.2010 17:06
Wenn der Kunde den Text auf dem Kassenbon jahrelang ignoriert, kann man das wohl kaum dem Zahlungsdienstleister Vorwürfe machen.
Soll er das jedem Kunden einzeln vorlesen?

Einspruch, Euer Ehren! ;-)

AGBs im Internet kann ich mir ja noch in Ruhe durchlesen und dann akzeptieren. Da behindere ich keine nachfolgenden Kunden.

Aber auf den Kassenbons lese ich diese Bedingungen nicht jedesmal durch. Wo kämen wir denn da hin? Mitlerweile ist das Zahlen per Karte nachgewiesener Maßen i. d. R. schneller als die Barzahlung - weil bei Barzahlung viele mit Kleingeld arbeiten.

Ich möchte nicht, dass Kartenzahlungen wieder länger dauern und man dann zurecht als Blockierer angesehen wird.

Daher muss dafür gesorgt sein, dass ich mit der Unterschrift wirklich nur den aufgedruckten Betrag bezahle und nicht noch zusätzlich eine Waschmaschine auf Raten gekauft hab...

Telly