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Achtung vor 1&1 - @teltarif hilft


23.11.2010 13:51 - Gestartet von steff111
Ich möchte alle vor 1&1 nur warnen: 1&1 bewirbt Tarife "ohne Laufzeit". Des facto haben diese Tarife jedoch eine Laufzeit von 3 Monaten, weil die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt!

Der Hinweis auf 3 Monate Kündigungsfrist ist hinter einem winzig-kleinen Sternchen versteckt. Wenn man mit der Maus draufklickt dann steht dort verklausuliert formuliert: "Ohne Smartphone jederzeit kündbar. 3 Monate Kündigungsfrist". Damals bei Bestellung habe ich diesen Hinweis trotz sorgfältiger Betrachtung der Webseite nicht gefunden. Dieser steht auch nicht in der Preisliste oder den Tarifdetails.

@teltarif-hilft: Könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen? Das kann doch nicht rechtens sein. Ich habe erst nach Kündigung meines 1&1 All-net-flat Handyvertrags gemerkt, dass diese Kündigung erst Ende Februar 2011 möglich ist. Dies obwohl ich extra den Tarif "ohne Laufzeit" bestellt hatte. Hierfür habe ich die um monatlich 10,- Euro höhere Grundgebühr in Kauf genommen und auf ein kostenloses Handy verzichtet.

P.S. Auch sonst bin ich mit dem 1&1 Service enttäuscht, weil laufend unterschiedliche Aussagen kamen und versprochene Rückrufe ausblieben. Z.B. war es mir nicht möglich meine Simkarte mit der vorläufigen Rufnummer zu erhalten, weil der GLS-Zusteller meine Simkarte jede Mal wieder mitnehmen musste, weil "die Systeme von 1&1 nicht funktionieren". Kurios: Die Simkarte mit meiner alten Rufnummer kam dann per normaler Post von Vodafone... Einziger Trost ist, dass die Hotline zwar oft überlastet, aber dafür nicht teuer ist.
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[1] BjörnB antwortet auf steff111
23.11.2010 14:08
Benutzer steff111 schrieb:
Ich möchte alle vor 1&1 nur warnen: 1&1 bewirbt Tarife "ohne Laufzeit". Des facto haben diese Tarife jedoch eine Laufzeit von 3 Monaten, weil die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt!

Danke für den Hinweis, auf die 3 Monate Kündigungsfrist weisen wir aber auch in unserem Artikel zum FreePhone-Tarif hin.
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[1.1] ElaHü antwortet auf BjörnB
23.11.2010 14:52
Liest du denn nicht die AGB, bevor du einen Vertrag abschließt. Bei 1&1 steht das mit der dreimontigen Kündigungsfrist unter 5.8.
Die Zeit zum Lesen der AGB sollte man sich schon nehmen.
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[1.1.1] jrittmeier antwortet auf ElaHü
23.11.2010 14:56
Also für mich sollte die Werbung schon der Realität entsprechen.
Falls jedoch dann in den AGB andere Tatsachen entdeckt werden, ist dies für mich ein grund solche Firmen zu meiden.
Dies gilt z.B. auch für solche Sachen wei Kartenpfand oder so.

Aber 1&1 ist schon lange genau wie Mobilcom und andere nicht ausgesprochen vertrauenswürdig.

Jürgen
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[1.1.1.1] ElaHü antwortet auf jrittmeier
23.11.2010 15:08
Du kannst es der Wettbewerbszentrale melden.
(Dahin habe ich mich auch schon mal gewandt, als Klarmobil mit "Kein Mindestumsatz" geworben hat, aber Administrationsgebühr bei zu geringem Umsatz genommen hat)
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[1.1.1.2] myselfme antwortet auf jrittmeier
23.11.2010 17:08
Wenn Werbung der Realität entspricht, dann nennt man sie Politik. Und die ändert die Werbung wenn das Produkt scheitert.
Mal ehrlich, erwartest Du wirklich, das Raucher bessere Cowboys sind, dass ein Volvo rückwärts auf die fahrende Rampe fährt oder dass Du bei C-Date sofort eine willige Frau findest ?
Werbung soll Bedarf schaffen, Produkte vorstellen und Marktanteile sichern. Werbung schafft Arbeitsplätze, unterhält zum Teil ganz gut und finanziert Radio, www, Print und TV. Aber das Du Verona über C-Date in die Falle bekommst um ihr da die KIK-Klamotte vom Körper zu reißen, sorry, dies kannst Du nicht glauben ?!
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[1.1.1.2.1] Telly antwortet auf myselfme
23.11.2010 18:17
Aber das Du Verona über C-Date in die Falle bekommst um ihr da die KIK-Klamotte vom Körper zu reißen, sorry, dies kannst Du nicht glauben ?!

Hat er das geschrieben? Es ist richtig, dass man die AGBs lesen muss. Aber Aussagen wie ohne Mindestvertragslaufzeit mit 3 Monaten Kündigungsfrist zu verbinden ist einfach nur eine Frechheit. Das ist eine klare Werbeaussage, die gefälligst auch zu stimmen hat.

Ich erwarte übrigens auch, dass Verona KiK-Klamotten im entsprechenden Werbespot trägt. Ich weiß nicht, ob sie das tut. Ich erwarte es trotzdem.

Telly
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[1.1.1.2.1.1] myselfme antwortet auf Telly
23.11.2010 20:59
Um es einmal vorweg zu nehmen @telly: Ich habe mit keinem Wort geschrieben oder gemeint, dass ich diese Praxis von 1u1 nun besonders toll oder kundenfreundlich finde.
Unter dem Strich aber denke ich, ist es irgendwie schon juristisch wasserdicht. Es gibt eben keine Mindest-Vertrags-Laufzeit, jeder kann jederzeit zum Ende der Kündigungsfrist von 3 Monaten WIRKSAM kündigen. Bei einer MVL gibt es ein fixes Enddatum, hier eine festgelegte Frist (für Bearbeitung oder was auch immer).
Ähnlich ist es z.B. meist bei unbefristeten Mietverträgen. Man muss (beidseitig !) einen Fristvorlauf akzeptieren.
Was übrigens nicht immer nur zum Nachteil des Kunden ist, auch manch eine Kunde wäre sicher stark verdattert wenn 1u1 ihm zum nächsten 1sten einfach nicht mehr als Kunde haben will. Ist dann auch für den Kunden recht schwer pünktlich einen Anschlußvertrag zu bekommen.
Die Kommunikation hierzu mag 1u1 ja mal ändern, aber deswegen Nachteile in die Werbung ? Das wäre als wenn Cindy aus Marzahn Werbung für Nutella mit Teelöffel machen würde - also absolut kein Kaufanreiz.
ERGO: Die Werbung lügt mE nicht - ist für einige die sich gern täglich von ihren Entscheidungen trennen allerdings ungünstig formuliert.

P.S.: Es gibt einen Anbieter mit noch kürzeren Fristen. Aus meinem beruflichen Alltag weiß ich, dass dieser dem Kunden die Kdg sogar empfiehlt um zB Kosten für aufwendige Entstörungen zu sparen. Frag mal was die hiervon betroffenen Kunden zu diesem Thema sagen...
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[1.1.1.2.1.1.1] Telly antwortet auf myselfme
23.11.2010 21:34
Benutzer myselfme schrieb:
Um es einmal vorweg zu nehmen @telly: Ich habe mit keinem Wort geschrieben oder gemeint, dass ich diese Praxis von 1u1 nun besonders toll oder kundenfreundlich finde.

Hatte ich Dir das unterstellt?

Unter dem Strich aber denke ich, ist es irgendwie schon juristisch wasserdicht. Es gibt eben keine Mindest-Vertrags-Laufzeit, jeder kann jederzeit zum Ende der Kündigungsfrist von 3 Monaten WIRKSAM kündigen. Bei einer MVL gibt es ein fixes Enddatum, hier eine festgelegte Frist (für Bearbeitung oder was auch immer).

Juristisch sicher korrekt. Da es aber faktisch niemanden gibt, der mit weniger als 3 Monatsbeiträgen wegkommen kann, wäre es fairer, auch eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten anzugeben. Dass man mit solchen Klauseln eben sein Image nicht verbessert, ist jedem normal denkenden Bürger klar. Auch 1&1 ist das klar. Somit zeigt sich, wie ernst man es mit der "Kundenzufriedenheit" nimmt.

Das wäre als wenn Cindy aus Marzahn Werbung für Nutella mit Teelöffel machen würde - also absolut kein Kaufanreiz.

Vielleicht kein Kaufanreiz. Aber glaubwürdiger könnte die Werbung nun wirklich nicht sein! Bravo!

Und Werbung soll doch auffallen. Und man erzählt ja auch niemandem etwas Neues, wenn man ihm sagt, dass in der Schokocreme viel Zucker und vor allem Fett drin ist. Von daher wäre es DIE Werbeidee schlechthin und ich wäre begeistert! Ich esse übrigens gerne diese Schokocreme.

P.S.: Es gibt einen Anbieter mit noch kürzeren Fristen. Aus meinem beruflichen Alltag weiß ich, dass dieser dem Kunden die Kdg sogar empfiehlt um zB Kosten für aufwendige Entstörungen zu sparen. Frag mal was die hiervon betroffenen Kunden zu diesem Thema sagen...

Was kann ich dazu sagen? Nix! Hier steckt null Information drin. Es macht höchstens den Eindruck auf mich, als sei dieses Gebahren in Deinen Augen schlimmer als das von 1&1.

Was ist also schlimmer? Die Pest oder die Cholera?

Telly
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[1.1.1.2.1.1.1.1] myselfme antwortet auf Telly
23.11.2010 21:45
Was kann ich dazu sagen? Nix! Hier steckt null Information drin. Es macht höchstens den Eindruck auf mich, als sei dieses Gebahren in Deinen Augen schlimmer als das von 1&1.

Hatte so einen Kunden bei meinem ehemaligen Arbeitgeber. Wollte unbedingt DSL von uns weil Anbieter "A" ihm die Kündigung auf Grund technischer Probleme empfohlen hatte. Da sowohl mein AG als auch Anbieter "A" den gleichen Carrier (TDe) nutzen, konnte ich nicht wirklich helfen. Für diesen Anschluß wären (kostenintensive) Leitungsarbeiten nötig gewesen (Oberleitung) an der letzten Meile. Erfahrungsgemäß läßt sich die DTAG hiermit aber viel Zeit.
Ich konnte dem Kunden zwar einen Vertrag anbieten, mußte ihm allerdings die Illusion nehmen, dass er seinen Anschluß schnell bekommt und ob überhaupt. Vorteil für den Kunden war in dem Fall lediglich der 24-Monats-Vertrag. Da wird auch der ISP den Kunden nicht so schnell los...
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf myselfme
23.11.2010 21:55
Hatte so einen Kunden bei meinem ehemaligen Arbeitgeber. Wollte unbedingt DSL von uns weil Anbieter "A" ihm die Kündigung auf Grund technischer Probleme empfohlen hatte.

Hatte er denn vorher überhaupt von "A" DSL bekommen?

Ich nehme mal eher an: nein. Denn

Für diesen Anschluß wären (kostenintensive) Leitungsarbeiten nötig gewesen (Oberleitung) an der letzten Meile.

Wenn also "A" die Kündigung empfahl, dann wohl aus dem Grund, dass man ihm eben kein DSL anbieten konnte und wollte.

Ich konnte dem Kunden zwar einen Vertrag anbieten, mußte ihm allerdings die Illusion nehmen, dass er seinen Anschluß schnell bekommt und ob überhaupt.

Und warum ist "A" jetzt so "böse"?

Vorteil für den Kunden war in dem Fall lediglich der 24-Monats-Vertrag. Da wird auch der ISP den Kunden nicht so schnell los...

ISP ist bitte was? Und welchen 24-Monats-Vertrag meinst Du? Mit "A" oder mit Deinem alten "AG" und wo genau liegt da der Vorteil?

Ich blicks nicht.

Telly
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] myselfme antwortet auf Telly
23.11.2010 22:06
Hatte er denn vorher überhaupt von "A" DSL bekommen?
Ja, Vertrag hat er bekommen und Schalttermin auch. Doch die Ltg war sehr langsam und brach dauernd zusammen.

Wenn also "A" die Kündigung empfahl, dann wohl aus dem Grund, dass man ihm eben kein DSL anbieten konnte und wollte.
Man hätte können. Allerdings mit Geduld. Die Entstörung hat - wenn ich mich recht erinnere - etwa 6 Monate gedauert und der Bautrupp der DTAG hatte wohl echte Probleme.

Und warum ist "A" jetzt so "böse"?
Ne, nicht böse. Aber clever. Kunden, die problematisch sind suggeriert man zu kündigen. Vielleicht damit sie hier im Forum nichts von Unfähigkeit schreiben...

ISP ist bitte was? Und welchen 24-Monats-Vertrag meinst Du?

ISP = Internet-Service-Provider. Und durch den 24 Monatsvertrag bei meinem AG mußte die technische Störung behoben werden.

"A" oder mit Deinem alten "AG" und wo genau liegt da der Vorteil?

Das bei einem Laufzeitvertrag beide Seiten Pflichten haben und sich nicht so ohne Weiteres lösen können. Und solange der Anbieter der letzten Meile sagt "es geht", solange muss der Provider Entstörungen durchführen und finanzieren. Außer der Vertrag hat keine Laufzeit...

Telly

myselfme
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf myselfme
23.11.2010 22:22
Und warum ist "A" jetzt so "böse"?
Ne, nicht böse. Aber clever. Kunden, die problematisch sind suggeriert man zu kündigen. Vielleicht damit sie hier im Forum nichts von Unfähigkeit schreiben...

Gabs also bei "A" keine Mindestvertragslaufzeit?

Und durch den 24 Monatsvertrag bei meinem AG mußte die technische Störung behoben werden.

Er hätte doch auch bei "A" bleiben können. Dann hätten sie es eben beheben müssen. Ich verstehe das Problem bzw. den Vorteil des 24 Monatsvertrages immer noch nicht.

Das bei einem Laufzeitvertrag beide Seiten Pflichten haben und sich nicht so ohne Weiteres lösen können. Und solange der Anbieter der letzten Meile sagt "es geht", solange muss der Provider Entstörungen durchführen und finanzieren. Außer der Vertrag hat keine Laufzeit...

1. Warum nimmt der Anbieter überhaupt Verträge an? Warum kann man nicht erstmal immer unverbindlich bei Anbietern anfragen, was man einem zusichern kann? Warum müssen sich Anbieter und Kunde binden, ohne dass klar ist, was geliefert werden kann.

2. Wenn "A" nicht entstören will - wieso sollte es bei "B" besser klappen? Wegen der 24 Monate? Im Zweifel werden die Verträge sicher eh "einvernehmlich" aufgehoben. Oder gibt es ein Beispiel, wo sich schon jemand erfolgreich einen DSL-Anschluss eingeklagt hat?

Telly
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[1.1.2] judi antwortet auf ElaHü
23.11.2010 18:28
Benutzer ElaHü schrieb:
Liest du denn nicht die AGB, bevor du einen Vertrag abschließt. Bei 1&1 steht das mit der dreimontigen Kündigungsfrist unter 5.8.
Die Zeit zum Lesen der AGB sollte man sich schon nehmen.

Die AGBs sollte man lesen, klar. Aber Werbeaussagen in den AGBs zu relativieren, bzw. in diesem Fall quasi komplett auszuhebeln ist auch nicht in Ordnung.
Wenn 1&1 Tarife für 19,90 EUR bewerben würden, in den AGBs aber erklären würde, dass alle Preisangaben mit dem Faktor 3,14 multipliziert werden müssen wäre das für dich völlig i.O., weil man ja die AGBs lesen muss!?!
Oder würdest du dich nicht auch (zurecht!) über irreführende Werbeaussagen beschweren?