Benutzer netzwerg schrieb:
Habe mich auch schon gefragt, ob ich legal gekaufte, aber nicht mehr gehörte Musik weiterverkaufen darf.
Wenn Du einen einzeln erworbenen Datenträger hast, ja. Genauso wie ein einzeln erworbenes Windows auf CD.
Beispielsweise bei amazon.de gekauft, und bei eBay (gebraucht) weiterverkaufen, wie mit CDs oder Schallplatten oder Kasetten auch.
Ja, CDs oder Kassetten. Nicht aber z.B. MP3s, die Du fiktiv mit einem MP3-Player gebundelt gekauft hast. Hier kann der Rechteinhaber die getrennte Weitergabe untersagen. Gleiches gilt nach gängiger Meinung auch für einzeln gekaufte MP3s (oder AACs), die online erworben wurden. Hier erwirbt man allerdings ohnehin kein Recht an einem Gegenstand.