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IP-Speicherung


12.03.2011 13:55 - Gestartet von Toniz
Die Internetanbieter speichern die IP aber eben nicht nur aus technischen Gründen 7 Tage lang.
Sie geben sie auch einfach an Anwälte heraus, die dann Abmahnungen verschicken.
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[1] Martin Kissel antwortet auf Toniz
12.03.2011 15:22
Benutzer Toniz schrieb:
Die Internetanbieter speichern die IP aber eben nicht nur aus technischen Gründen 7 Tage lang.
Sie geben sie auch einfach an Anwälte heraus, die dann Abmahnungen verschicken.

Kein Anbieter speichert IP-Adressen extra für Anwälte, davon hätte er auch nichts (außer unzufriedene Kunden). Die Anbieter speichern die IP-Adressen zu eigenen Zwecken (Entstörung), allerdings hat ein Anwalt einen Auskunftsanspruch, wenn er eine gerichtliche Anordnung nach § 101 UrhG erwirkt hat.
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[1.1] Toniz antwortet auf Martin Kissel
12.03.2011 15:57
Benutzer Martin Kissel schrieb:
allerdings hat ein Anwalt einen Auskunftsanspruch, wenn er eine gerichtliche Anordnung nach § 101 UrhG erwirkt hat.

Seltsam aber, dass dann manche Internetprovider sich offenbar erfolgreich weigern, diese Daten rauszugeben.
Man muss nur mal googeln, welche Anbieter IP-Daten rausgeben und welche nicht
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[1.1.1] Martin Kissel antwortet auf Toniz
12.03.2011 16:06
Benutzer Toniz schrieb:
Benutzer Martin Kissel schrieb:
allerdings hat ein Anwalt einen Auskunftsanspruch, wenn er eine gerichtliche Anordnung nach § 101 UrhG erwirkt hat.
Seltsam aber, dass dann manche Internetprovider sich offenbar erfolgreich weigern, diese Daten rauszugeben.

Das dürften nur die sein, die keine IP-Adressen speichern, weil sie darauf verzichten können.
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[1.1.2] spaghettimonster antwortet auf Toniz
12.03.2011 17:41
Benutzer Toniz schrieb:
Seltsam aber, dass dann manche Internetprovider sich offenbar erfolgreich weigern, diese Daten rauszugeben.

Dann haben sie keine gespeichert (wozu auch kein Anlass besteht).

Man muss nur mal googeln, welche Anbieter IP-Daten rausgeben und welche nicht

Du meinst Bestandsdaten, die IPs sind schon bekannt.

https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer#Speicherdauer_.28.C3.9Cbersicht.29

Von den Auskünften dieser zur "Störungsbekämpfung" angeblich nötigen Daten gingen 2010 bei T-Online übrigens 99,2% an private Abmahner, nur 0,8% an Behörden.