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Quatsch


12.03.2011 15:13 - Gestartet von spaghettimonster
einmal geändert am 12.03.2011 15:14
Das hat der BGH nicht entschieden, sondern den Rechtsstreit im Gegenteil "zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen", nachdem dieses vorschnell eine Speicherung genehmigt hatte. Wie kann man ein Urteil fast 2 Monate verschlafen (seitdem hat sich nichts neues ereignet) und selbst dann noch falsch darüber berichten? Gehe ich recht in der Vermutung, dass Teltarif das gegenständliche Urteil wieder mal nicht die Bohne gelesen, sondern nur die Pressemeldung geguttenbergt hat? Ich würde mir auch mal überlegen, wen die emittierende Kanzlei Juconomy vertritt. Den Kunden jedenfalls nicht, dessen Kanzlei kenne ich (ist auch im Internet recherchierbar). Aber dazu müsste man natürlich denken.
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[1] tneuhetzki antwortet auf spaghettimonster
12.03.2011 15:41
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Das hat der BGH nicht entschieden, sondern den Rechtsstreit im Gegenteil "zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen", nachdem dieses vorschnell


Hallo,
danke für den Hinweis. Das wäre in der Tat ein wichtiger Unterschied und ich werde das gleich mit vernünftigem Internet zugang noch einmal prüfen und dann ggf. ergänzen.

Thorsten
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[1.1] spaghettimonster antwortet auf tneuhetzki
12.03.2011 17:09

einmal geändert am 12.03.2011 17:13
Benutzer tneuhetzki schrieb:
danke für den Hinweis.

Bitte.

ich werde das gleich mit vernünftigem Internet zugang noch einmal prüfen

Fürs Forum scheint er ja zu reichen.