Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
7V Vertragspartner sollten sich kurzfristig und
7V ohne grossen Aufwand trennen dürfen.
Dagegen spricht doch nichts.
!!!
Das Problem hier konkret ist, dass durch die gezielte Kündigung von Power-Usern das Geschäftsprinzip der Flatrate m.E. zum Betrug wird:
Unfein, wenn auch verständlich.
Aber die Merkmale des Betruges werden bei der
fristgemässen Kündigung eines unangenehmen
Vertragsverhältnisses nicht erfüllt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug
Es könnte aber sehr wohl strafbarer unlauterer
Wettbewerb sein eine Leistung zu bewerben und
diese dann nicht in der beworbenen Art,
nämlich unbegrenzt, anzubieten.
Ein Ausweg wäre wohl ein Hinweis bereits beim
Angebot auf eine Limitierung und dies dem
betreffenden Kunden als Änderungskündigung zu
offerieren.
Es muss den anderen Kunden bekannt gemacht
werden, dass nun nicht mehr völlig unbegrenzt
genutzt werden darf und eine Grenze definiert
werden. Eine formelle, individuelle Mitteilung
halte ich für überflüssig, wenn die
Limitierung allgemein bekannt gemacht wird.
Schliesslich kann niemand erwarten, dass o2
auf die Dauer eine völlig übermässige Nutzung
hinnimmt.
Eine klare Ansage hingegen kann der Kunde wohl
erwarten.
der Anbieter bietet Verträge an und schließt Verträge ab, welcher er schon bei Vertragsabschluss nicht vollumfänglich erfüllen will.
Gegen diese Annahme spricht, dass o2 erst
jetzt gegen Poweruser vorgeht. Da aber
fristgemäss gekündigt wird und kein weiterer
Schaden für den Kunden entsteht, ist es eben
kein Betrug.
Es spricht m.E. nichts dagegen, wenn der Anbieter erkennt, dass seine Mischkalkulation nicht aufgeht und er deshalb das Produkt einstellt und er allen Kunden dieses Produktes kündigt. Das wäre normales Geschäft.
Das wäre den "guten Kunden" gegenüber eine
völlig überflüssige Härte.
Dann wünschte ich mir als Kunde aber eher
eine Änderungskündigung für Poweruser.
Der kann sich entscheiden ob er zukünftig
unter der neuen Grenze bleibt oder zur
Konkurrenz wechselt.
01777VAMPIR ª directbox com