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Kündigung bei vertragsgemäßer Nutzung


12.05.2011 12:52 - Gestartet von ronfein
Eine Kündigung bei vertragsgemäßer Nutzung sollte m.E. gesetzlich verboten werden. M.E. erfüllt ein solches vorgehen den Tatbestandes des Betruges (auch wenn er sich sicherlich nicht gerichtsfest nachweisen läßt, da der Netzbetreiber irgendwelche, andere abstrusen Kündigungsgründe vorschieben wird). Mich würde interessieren, an welchen Kriterien eine missbräuchliche Nutzung überhaupt festgemacht werden kann. Hier müsste m.E. der Netzbetreiber Daten auswerten, welcher er rein formal grundlos gar nicht erfassen bzw. auswerten darf.
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[1] Beschder antwortet auf ronfein
12.05.2011 12:55
der anbieter muss seine kündigung nicht begründen, wie der kunde auch nicht.

ende :-)

gruss
beschder
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[1.1] ronfein antwortet auf Beschder
12.05.2011 13:14
Genau das gehört geändert, damit Anbieter von vornherein nicht mit Fantasieprodukten den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen können.
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[1.1.1] Gustav Gnöttgen antwortet auf ronfein
12.05.2011 13:16
Benutzer ronfein schrieb:
Genau das gehört geändert, damit Anbieter von vornherein nicht mit Fantasieprodukten den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen können.

Und als Kunde darfst du dann auch nicht(s) mehr kündigen, wenn du diesen Vertrag (oder andere Verträge) nicht mehr brauchst??? Was ist denn das für ein Rechtsverständnis???
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[1.1.1.1] ronfein antwortet auf Gustav Gnöttgen
12.05.2011 13:20
Benutzer Gustav Gnöttgen schrieb:

Und als Kunde darfst du dann auch nicht(s) mehr kündigen, wenn du diesen Vertrag (oder andere Verträge) nicht mehr brauchst???
>
Das ist falsch. Auch der Anbieter darf kündigen, wenn er z.B. das Produkt einstellt, d.h. dass keine Neuabschlüsse mehr möglich sind und er allen Nutzern genau diese Verträge kündigt.

Was ist denn das für ein Rechtsverständnis???
>
Ein gesundes, welches das m.E. betrugsmäßige Vorgehen der Anbieter einen Riegel vorschiebt.
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[1.1.1.1.1] Gustav Gnöttgen antwortet auf ronfein
12.05.2011 13:23
Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer Gustav Gnöttgen schrieb:


Was ist denn das für ein Rechtsverständnis???
> Ein gesundes, welches das m.E. betrugsmäßige Vorgehen der Anbieter einen Riegel vorschiebt.

Wo ist den im strafrechtlichen Sinne der Betrug? Nur weil du der Meinung bist, es sei Betrug, ist es noch keiner!
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[1.1.1.1.1.1] ronfein antwortet auf Gustav Gnöttgen
12.05.2011 13:30
Benutzer Gustav Gnöttgen schrieb:
Wo ist den im strafrechtlichen Sinne der Betrug? Nur weil du der Meinung bist, es sei Betrug, ist es noch keiner!
>
Es ist Deiner Meinung nach kein Betrug, wenn man einen Vertrag abschliesst, welchen man gar nicht vollumfänglich erfüllen will?
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[1.1.1.1.1.1.1] 123fred antwortet auf ronfein
12.05.2011 13:35

einmal geändert am 12.05.2011 13:35
Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer Gustav Gnöttgen schrieb:
Wo ist den im strafrechtlichen Sinne der Betrug? Nur weil du der Meinung bist, es sei Betrug, ist es noch keiner!
> Es ist Deiner Meinung nach kein Betrug, wenn man einen Vertrag abschliesst, welchen man gar nicht vollumfänglich erfüllen will?

o2 hat seine Verträge in diesem Fall vollumfänglich erfüllt. Ich glaube, das ist dir nicht ganz klar.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf 123fred
12.05.2011 13:40
Benutzer 123fred schrieb:
Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer Gustav Gnöttgen schrieb:
Wo ist den im strafrechtlichen Sinne der Betrug? Nur weil du der Meinung bist, es sei Betrug, ist es noch keiner!
> Es ist Deiner Meinung nach kein Betrug, wenn man einen Vertrag abschliesst, welchen man gar nicht vollumfänglich erfüllen will?

o2 hat seine Verträge in diesem Fall vollumfänglich erfüllt. Ich glaube, das ist dir nicht ganz klar.

Ich kann mich über solche Aussagen auch immer wieder totlachen! Alle Recht dem Verbraucher, aber keine Rechte dem Anbieter.
Klar, würde ich mir auch wünschen, aber man muß ehrlich sein, geht nicht und darf auch nicht gehen! Wo leben wir denn hier, wenn man jemandem vorschreiben darf, was er anbieten muß?! Um Mißverständnisse auszuräumen: wir reden hier über den Fall, daß der Anbieter seine Verpflichtungen erfüllt und dann fristgerecht kündigt! Und genau das geschieht bei O2 gerade und ist auch deren gutes Recht! Vor allem immer das Rumgeheule, wo hat denn der Nutzer dadurch einen Schaden?! Er muß maximal seine Rufnummer protieren, hat dafür aber zuvor monatelang das Unternehmen über die Maße geschröpft.
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[1.1.1.1.1.1.1.2] Gustav Gnöttgen antwortet auf 123fred
12.05.2011 13:41
Benutzer 123fred schrieb:

o2 hat seine Verträge in diesem Fall vollumfänglich erfüllt. Ich glaube, das ist dir nicht ganz klar.

Genau! Durch eine vertragskonforme Kündigung!
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[1.1.1.1.1.1.1.3] ronfein antwortet auf 123fred
12.05.2011 14:23
Benutzer 123fred schrieb:

o2 hat seine Verträge in diesem Fall vollumfänglich erfüllt. Ich glaube, das ist dir nicht ganz klar.
>
Du glaubst falsch.
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[1.1.1.1.1.1.2] Gustav Gnöttgen antwortet auf ronfein
12.05.2011 13:38
Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer Gustav Gnöttgen schrieb:
Wo ist den im strafrechtlichen Sinne der Betrug? Nur weil du der Meinung bist, es sei Betrug, ist es noch keiner!
> Es ist Deiner Meinung nach kein Betrug, wenn man einen Vertrag abschliesst, welchen man gar nicht vollumfänglich erfüllen will?

Das ist hier doch nicht der Fall! o2 kündigt VERTRAGSGEMÄß Verträge. Wo steht den in den Vertragsvereinbarungen, dass es einen Kündigungsgrund geben muss. Da steht doch nur drin, dass o2 mit einer Frist von 90 Tagen ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Dann ist es kein Betrug!

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[1.1.1.1.1.1.2.1] ronfein antwortet auf Gustav Gnöttgen
12.05.2011 13:41
Benutzer Gustav Gnöttgen schrieb:

Das ist hier doch nicht der Fall! o2 kündigt VERTRAGSGEMÄß Verträge. Wo steht den in den Vertragsvereinbarungen, dass es einen Kündigungsgrund geben muss. Da steht doch nur drin, dass o2 mit einer Frist von 90 Tagen ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Dann ist es kein Betrug!

Du hast rein gar nichts verstanden. Du hast in der heutigen rechtlichen Bewertung nicht Unrecht. Interessant wird es erst, falls jemand o2 gerichtsfest nachweisen könnte, dass o2 nur deshalb kündigen würde, weil der Kunde den Vertrag "übermässig" aber vertragsgemäß nutzt.
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1] Gustav Gnöttgen antwortet auf ronfein
12.05.2011 13:45
Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer Gustav Gnöttgen schrieb:

>> >
Du hast rein gar nichts verstanden.

Offenbar doch!
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[1.1.1.1.2] nilpok antwortet auf ronfein
12.05.2011 13:25
Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer Gustav Gnöttgen schrieb:

Und als Kunde darfst du dann auch nicht(s) mehr kündigen, wenn du diesen Vertrag (oder andere Verträge) nicht mehr brauchst???
> Das ist falsch. Auch der Anbieter darf kündigen, wenn er z.B. das Produkt einstellt, d.h. dass keine Neuabschlüsse mehr möglich sind und er allen Nutzern genau diese Verträge kündigt.

und der Kunde darf Kündigen, wenn er das Telefonieren einstellt und somit sein Telefonieverhalten auch keinem anderen Anbieter mehr anbietet. Ansonsten hat er schön beim Anbieter zu bleiben.


Was ist denn das für ein Rechtsverständnis???
> Ein gesundes, welches das m.E. betrugsmäßige Vorgehen der Anbieter einen Riegel vorschiebt.

Betrug?
Es wird dir versprochen in der gesamter Vertragslaufzeit so viel zu telefonieren und zu smsen, und das für nicht mehr als 50 Euro.
Wo ist der Betrug? Oder Betrügst du den Anbieter auch, wenn du dich verpflichtest, für die genutzte Telefonie bestimmte Gebühren zu bezahlen und dann plötzlich sagst, ne will ich nicht mehr ich kündige zum ender der Laufzeit.
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[1.1.1.1.2.1] arndt1972 antwortet auf nilpok
12.05.2011 13:44
Das ist falsch. Auch der Anbieter darf kündigen, wenn er z.B. das Produkt einstellt, d.h. dass keine Neuabschlüsse mehr möglich sind und er allen Nutzern genau diese Verträge kündigt.

und der Kunde darf Kündigen, wenn er das Telefonieren einstellt und somit sein Telefonieverhalten auch keinem anderen Anbieter mehr anbietet. Ansonsten hat er schön beim Anbieter zu bleiben.

Wo ist Dein Problem?!
Der Anbieter kündigt zum Laufzeitende, genau wie der Kunde zum Laufzeitende kündigen darf.
Genau so muß es sein und so ist es!
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[1.1.1.1.2.1.1] nilpok antwortet auf arndt1972
12.05.2011 13:49
Das Problem liegt einzig darin, dass Du meinen sarkastisch Kommentar falsch verstanden hast. Es war lediglich dieuebeetriebene Konsequenz aus dem posting meines vorrredners.
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[2] 123fred antwortet auf ronfein
12.05.2011 13:09
Benutzer ronfein schrieb:
Eine Kündigung bei vertragsgemäßer Nutzung sollte m.E. gesetzlich verboten werden.

Das würde dann aber auch bedeuten, dass der Nutzer nicht kündigen darf. Beabsichtigst du solch eine Regelung? Falls nicht, warum sollte gesetzlich geregelt werden, dass Anbieter und Nutzer hinsichtlich der Vertragsküdigung ungleich zu behandeln sind?
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[2.1] ronfein antwortet auf 123fred
12.05.2011 13:18
Benutzer 123fred schrieb:

warum sollte gesetzlich geregelt werden, dass Anbieter und Nutzer hinsichtlich der Vertragsküdigung ungleich zu behandeln sind?
>
Anbieter und Endverbraucher begegnen sich doch hier nicht auf gleicher Augenhöhe. Was spricht dagegen, dass der Anbieter nur Verträge anbieten darf, welche er vollumfänglich auch erfüllen bereit ist? Das Problem hier ist, dass mein gesunder Menschenverstand sagt, dass es sich hier um Betrug handelt. Leider ist das gerichtsfest nicht zu beweisen, da der Anbieter grundlos bzw. mit abtrusen vorgeschobenen Gründen kündigen darf.
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[2.1.1] Gustav Gnöttgen antwortet auf ronfein
12.05.2011 13:21
Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer 123fred schrieb:

warum sollte gesetzlich geregelt werden, dass Anbieter und Nutzer hinsichtlich der Vertragsküdigung ungleich zu behandeln sind?
> Anbieter und Endverbraucher begegnen sich doch hier nicht auf gleicher Augenhöhe.

Bis zu gezwungen, diesen Vertrag abzuschließen? Wenn NEIN, dann bist du auf Augenhöhe. Wenn JA, dann nicht!
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[2.1.1.1] Kai Petzke antwortet auf Gustav Gnöttgen
12.05.2011 14:10
Benutzer Gustav Gnöttgen schrieb:

Bis zu gezwungen, diesen Vertrag abzuschließen? Wenn NEIN, dann bist du auf Augenhöhe. Wenn JA, dann nicht!

Entschuldigung, nur weil ich die Wahl habe, meinen Mobilfunkvertrag mit einem von vier Netzbetreibern direkt oder indirekt (z.B. via Provider oder Discounter) abzuschließen, heißt das noch lange nicht, dass ich mit einem davon diesen Vertragsabschluss "auf Augenhöhe" verhandeln könnte. Und ohne Mobilfunkvertrag lebt's sich nunmal nicht so gut, ergo gibt es hier sehr wohl Abhängigkeiten der Verbraucher - und daraus resultierende Pflichten der Netzbetreiber.


Kai
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[2.1.1.1.1] Gustav Gnöttgen antwortet auf Kai Petzke
12.05.2011 14:14
Benutzer Kai Petzke schrieb:


Entschuldigung...


Kai

Formal ist es aber so! Ob man das will oder nicht...
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[2.1.1.1.1.1] Siran antwortet auf Gustav Gnöttgen
13.05.2011 09:06
Benutzer Gustav Gnöttgen schrieb:

Formal ist es aber so! Ob man das will oder nicht...

http://www.youtube.com/watch?v=gUeeIjyI7QQ
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[2.1.2] 123fred antwortet auf ronfein
12.05.2011 13:33
Benutzer ronfein schrieb:
Anbieter und Endverbraucher begegnen sich doch hier nicht auf gleicher Augenhöhe.

Warum nicht? Der Endverbraucher allein entscheidet, ob er einen Vertrag abschließt oder ob er es nicht tut. Er kennt die Bedingungen im Voraus. Und so wie ich die Situation verstanden habe, wurde niemand durch o2 außerordentlich gekündigt, oder? Das waren alles ordentliche Kündigungen, die fristgerecht ausgesprochen wurden.


Was spricht dagegen, dass der Anbieter nur Verträge anbieten darf, welche er vollumfänglich auch erfüllen bereit ist?

Nichts. Aber o2 hat in diesem Fall seine Verträge vollumfänglich erfüllt.


Das Problem hier ist, dass mein gesunder Menschenverstand sagt, dass es sich hier um Betrug handelt. Leider ist das gerichtsfest nicht zu beweisen, da der Anbieter grundlos bzw. mit abtrusen vorgeschobenen Gründen kündigen darf.

Der Anbieter braucht keinen Grund, wenn er einen Vertrag ordentlich kündigt. Du würdest vermutlich auch nicht auf die Idee kommen und von Betrug sprechen, wenn der Kunde seinen Vertrag fristgerecht kündigt. Also messe hier nicht mit zweierlei Maß und akzeptiere, dass beide Vertragspartner das Recht haben, den in beiderseitigem Einvernehmen geschlossenen Vertrag entsprechend den vereinbarten Bedingungen fristgerecht (!) wieder aufzulösen.
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[2.1.3] arndt1972 antwortet auf ronfein
12.05.2011 13:52
Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer 123fred schrieb:

warum sollte gesetzlich geregelt werden, dass Anbieter und Nutzer hinsichtlich der Vertragsküdigung ungleich zu behandeln sind?
> Anbieter und Endverbraucher begegnen sich doch hier nicht auf gleicher Augenhöhe.

Doch, genau das tun sie!!!!! BEIDE Seiten dürfen fristgemäß kündigen.

Was spricht dagegen, dass der Anbieter nur
Verträge anbieten darf, welche er vollumfänglich auch erfüllen bereit ist?

Das tut der Anbieter, hier O2, doch auch! Er nutzt die Leistung bereits und darf das noch drei Monate weiter tun, dann ist die Kündigungsfrist rum.

Das Problem hier ist, dass mein gesunder
Menschenverstand sagt, dass es sich hier um Betrug handelt.

Dann muß ich an Deinem gesunden Menschenverstand zweifeln...
Beziffer doch mal eindeutig wo O2 jemanden auch nur um einen Cent betrügt! O2 hat geleistet und leistet bis zum Vertragsnende weiter.

Leider ist das gerichtsfest nicht zu beweisen, da der Anbieter grundlos bzw. mit abtrusen vorgeschobenen Gründen kündigen darf.

Muß doch auch nicht bewiesen werden. Nochmal ganz langsam zum Mitdenken: es wurde ein Vertrag geschlossen, den BEIDE Seite unter Einhaltung einer Frist kündigen dürfen. Davon macht O2 jetzt Gebrauch. Das ist deren gutes Recht, genau wie es Dein gutes Recht als Verbraucher ist zu einem anderen Anbieter zu gehen. Ein Rechtsbruch wäre es nur dann, wenn O2 FRISTLOS kündigen würde, das ist aber nicht der Fall.
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[2.1.3.1] ronfein antwortet auf arndt1972
12.05.2011 14:30
Benutzer arndt1972 schrieb:

Muß doch auch nicht bewiesen werden. Nochmal ganz langsam zum Mitdenken: es wurde ein Vertrag geschlossen, den BEIDE Seite unter Einhaltung einer Frist kündigen dürfen. Davon macht O2 jetzt Gebrauch. Das ist deren gutes Recht, genau wie es Dein gutes Recht als Verbraucher ist zu einem anderen Anbieter zu gehen.
Status quo.

Ein Rechtsbruch wäre es nur dann, wenn O2 FRISTLOS kündigen würde, das ist aber nicht der Fall.
Ein Rechstbruch ist es m.E. wenn ein Anbieter einen Vertrag anbietet, den er vollumfänglich nicht erfüllen will, (es dann aber bis zur heute noch möglichen ordentlichen Kündigung doch tut, weil sonst rauskommen würde, dass der Anbieter schon bei Vertragsabschluß, den Kunden betrügen wollte.) Jetzt verstanden? Bitte unterscheiden, was rechtlich heute möglich ist (das ist das was die Anbieter heute tun) und was im Sinne der Gesetze ist und bei entsprechenden gerichtsfesten Beweisen (heute) möglich wäre.
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[3] 7VAMPIR antwortet auf ronfein
12.05.2011 22:49
Vertragspartner sollten sich kurzfristig und
ohne grossen Aufwand trennen dürfen.

Was ich mir wünsche gestehe ich meinem
Vertragspartner ebenfalls gerne zu.
Auch wenn dieser dann kündigen kann wenn es
mir nicht gefällt.

Gefiele es mir den Vertrag zu beenden, hätte
ich ja gekündigt.

01777VAMPIR ª directbox com
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[3.1] ronfein antwortet auf 7VAMPIR
13.05.2011 08:31
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

Vertragspartner sollten sich kurzfristig und ohne grossen Aufwand trennen dürfen.
Dagegen spricht doch nichts. Das Problem hier konkret ist, dass durch die gezielte Kündigung von Power-Usern das Geschäftsprinzip der Flatrate m.E. zum Betrug wird: der Anbieter bietet Verträge an und schließt Verträge ab, welcher er schon bei Vertragsabschluss nicht vollumfänglich erfüllen will. Es spricht m.E. nichts dagegen, wenn der Anbieter erkennt, dass seine Mischkalkulation nicht aufgeht und er deshalb das Produkt einstellt und er allen Kunden dieses Produktes kündigt. Das wäre normales Geschäft.

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[3.1.1] stefie-im-netz antwortet auf ronfein
13.05.2011 11:19
Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

Vertragspartner sollten sich kurzfristig und ohne grossen Aufwand trennen dürfen.
Dagegen spricht doch nichts. Das Problem hier konkret ist, dass durch die gezielte Kündigung von Power-Usern das Geschäftsprinzip der Flatrate m.E. zum Betrug wird: der Anbieter bietet Verträge an und schließt Verträge ab, welcher er schon bei Vertragsabschluss nicht vollumfänglich erfüllen will. Es spricht m.E. nichts dagegen, wenn der Anbieter erkennt, dass seine Mischkalkulation nicht aufgeht und er deshalb das Produkt einstellt und er allen Kunden dieses Produktes kündigt. Das wäre normales Geschäft.
>


Ich verstehe Dein Problem nicht.
Wo ist der Betrug durch o2?
Betrügen nicht viel eher die User, welche das Angebot überdurchschnittlich ausnutzen?

Welches Unternehmen, egal ob groß oder klein, lässt sich auf Dauer auf einen Vertrag ein, welcher nur zum Vorteil einer Seite ist?

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[3.1.1.1] ronfein antwortet auf stefie-im-netz
13.05.2011 11:22
Benutzer stefie-im-netz schrieb:
Welches Unternehmen, egal ob groß oder klein, lässt sich auf Dauer auf einen Vertrag ein, welcher nur zum Vorteil einer Seite ist?

Warum bietet das Unternehmen solche Verträge überhaupt an?
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[3.1.1.1.1] stefie-im-netz antwortet auf ronfein
13.05.2011 11:56

einmal geändert am 13.05.2011 12:20
Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer stefie-im-netz schrieb:
Welches Unternehmen, egal ob groß oder klein, lässt sich auf Dauer auf einen Vertrag ein, welcher nur zum Vorteil einer Seite ist?

Warum bietet das Unternehmen solche Verträge überhaupt an?


Um Kunden, welche ab und zu etwas mehr telefonieren müssen, dies ohne große Mehrkosten zu ermöglichen. Wenn jemand weiß, dass er sehr viel Telefoniert, dann kann dieser Kunde auch einen Vertrag mit einer "richtigen" Flat abschließen und dem entsprechend auch mehr Grundgebühr zahlen. Aber so ist es unverhältnismäßig.

Ist meine persönliche Meinung
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[3.1.2] 7VAMPIR antwortet auf ronfein
13.05.2011 11:19
Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
7V Vertragspartner sollten sich kurzfristig und
7V ohne grossen Aufwand trennen dürfen.
Dagegen spricht doch nichts.
!!!

Das Problem hier konkret ist, dass durch die gezielte Kündigung von Power-Usern das Geschäftsprinzip der Flatrate m.E. zum Betrug wird:
Unfein, wenn auch verständlich.

Aber die Merkmale des Betruges werden bei der
fristgemässen Kündigung eines unangenehmen
Vertragsverhältnisses nicht erfüllt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug

Es könnte aber sehr wohl strafbarer unlauterer
Wettbewerb sein eine Leistung zu bewerben und
diese dann nicht in der beworbenen Art,
nämlich unbegrenzt, anzubieten.

Ein Ausweg wäre wohl ein Hinweis bereits beim
Angebot auf eine Limitierung und dies dem
betreffenden Kunden als Änderungskündigung zu
offerieren.
Es muss den anderen Kunden bekannt gemacht
werden, dass nun nicht mehr völlig unbegrenzt
genutzt werden darf und eine Grenze definiert
werden. Eine formelle, individuelle Mitteilung
halte ich für überflüssig, wenn die
Limitierung allgemein bekannt gemacht wird.

Schliesslich kann niemand erwarten, dass o2
auf die Dauer eine völlig übermässige Nutzung
hinnimmt.
Eine klare Ansage hingegen kann der Kunde wohl
erwarten.


der Anbieter bietet Verträge an und schließt Verträge ab, welcher er schon bei Vertragsabschluss nicht vollumfänglich erfüllen will.
Gegen diese Annahme spricht, dass o2 erst
jetzt gegen Poweruser vorgeht. Da aber
fristgemäss gekündigt wird und kein weiterer
Schaden für den Kunden entsteht, ist es eben
kein Betrug.

Es spricht m.E. nichts dagegen, wenn der Anbieter erkennt, dass seine Mischkalkulation nicht aufgeht und er deshalb das Produkt einstellt und er allen Kunden dieses Produktes kündigt. Das wäre normales Geschäft.
Das wäre den "guten Kunden" gegenüber eine
völlig überflüssige Härte.
Dann wünschte ich mir als Kunde aber eher
eine Änderungskündigung für Poweruser.
Der kann sich entscheiden ob er zukünftig
unter der neuen Grenze bleibt oder zur
Konkurrenz wechselt.

01777VAMPIR ª directbox com
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[3.1.2.1] ronfein antwortet auf 7VAMPIR
13.05.2011 11:33
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

Das Problem hier konkret ist, dass durch die gezielte Kündigung von Power-Usern das Geschäftsprinzip der Flatrate m.E. zum Betrug wird:
Unfein, wenn auch verständlich.
Und bei gesundem Rechtsverständnis halt Betrug.

Aber die Merkmale des Betruges werden bei der fristgemässen Kündigung eines unangenehmen
Vertragsverhältnisses nicht erfüllt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug
Wer einen Vertrag abschließt, den er vollumfänglich eigentlich von vornherein gar nicht erfüllen will, begeht m.E. Betrug.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

Schliesslich kann niemand erwarten, dass o2 auf die Dauer eine völlig übermässige Nutzung hinnimmt.
Es gibt keine übermäßige Nutzung.

Anbieter bietet Verträge an und schließt Verträge ab, welcher er schon bei Vertragsabschluss nicht vollumfänglich erfüllen will.
Gegen diese Annahme spricht, dass o2 erst jetzt gegen Poweruser vorgeht.
Und bei heute abgeschlossenen Verträgen kündigt der Anbieter die Power User nicht? Genau deshalb kann der saubere Schnitt nur sein, dass fehlkalkulierte Produkt ganz vom Mark zu nehmen.

Es spricht m.E. nichts dagegen, wenn der Anbieter erkennt, dass seine Mischkalkulation nicht aufgeht und er deshalb das Produkt einstellt und er allen Kunden dieses Produktes kündigt. Das wäre normales Geschäft.
Das wäre den "guten Kunden" gegenüber eine völlig überflüssige Härte.
Warum? Das Produkt wird eingestellt. Allen bisherigen Kunden wird dabei ein Angebot unterbreitet einen anderen Vertrag mit besseren Konditionen "fortzu"führen. Warum sollten günstigere Preise für gute Kunden eine Härte sein? Treffen würde es hauptsächlich die Kunden, welche aus Anbietersicht den heutigen Tarif "übermäßig" nutzen.
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[3.1.2.1.1] 123fred antwortet auf ronfein
13.05.2011 11:42
Benutzer ronfein schrieb:
Und bei gesundem Rechtsverständnis halt Betrug.

Definierst du was ein "gesundes Rechtsverständnis" ist?


http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug
Wer einen Vertrag abschließt, den er vollumfänglich eigentlich von vornherein gar nicht erfüllen will, begeht m.E. Betrug.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

LOL. Was bringt es sich gegenseitig Wikipedia-Einträge zu posten? Dort kann jeder Ronny was reinstellen.


Es gibt keine übermäßige Nutzung.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht gibt es die sicher. Auch wenn du das nicht wahrhaben willst.
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[3.1.2.1.1.1] ronfein antwortet auf 123fred
13.05.2011 11:46
Benutzer 123fred schrieb:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug
Wer einen Vertrag abschließt, den er vollumfänglich eigentlich von vornherein gar nicht erfüllen will, begeht m.E. Betrug. http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

LOL. Was bringt es sich gegenseitig Wikipedia-Einträge zu posten? Dort kann jeder Ronny was reinstellen.
123fred ist offenbar nicht in der Lage Google zu bedienen. Oder was soll Dein unsinniger Kommentar?

Es gibt keine übermäßige Nutzung.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht gibt es die sicher.
Und? Dann stellt man das unwirtschafltiche Produkt komplett ein.
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[3.1.2.1.1.1.1] 123fred antwortet auf ronfein
13.05.2011 11:50
Benutzer ronfein schrieb:
123fred ist offenbar nicht in der Lage Google zu bedienen.

In der Lage schon, mache ich aber trotzdem nicht. Ich persönlich nutze bing.com


Und? Dann stellt man das unwirtschafltiche Produkt komplett ein.

Warum? Wäre doch Schwachsinn. Ohne die unangenehmen Nutzer funktioniert das Produkt doch super. Also schließt man die aus und erhöht so die Marge.
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[3.1.2.1.1.1.1.1] ElaHü antwortet auf 123fred
13.05.2011 17:25
Jeder Kunde, der mit O2 einen Airbag- Vertrag abgeschlossen und die AGB gelesen hat, wußte, dass O2 ohne Begründung kündigen kann (wer die AGBs nicht gelesen hat, ist selber Schuld). Mit ein bißchen gesunden Menschverstand hätten sich die Kunden, die diese Airbags regelmäßig schamlos ausgenutzt haben, denken können, dass der Anbieter dieses nicht auf Dauer mitmacht, weil es sich für ihn nicht rechnet, und dem Vielnutzer kündigt.
Wer gedacht hat, dass er über einen langen Zeitraum monatlich über 600€ verbraucht, aber nur einen deutlich niedrigeren Festpreis Zahlt bezahlt, ohne dass das Konseqzenzen hat, ist naiv.

Mir persönlich ist es lieber, der Anbieter trennt sich von Kunden, die für ihn zum Problem werden, als wenn er das Angebot komplett einstampft. Das ist fair gegenüber Kunden, die diesen Airbag moderat nutzen.
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[3.1.2.1.1.1.1.1.1] GrößterNehmer antwortet auf ElaHü
13.05.2011 23:38
Benutzer ElaHü schrieb:
Mir persönlich ist es lieber, der Anbieter trennt sich von Kunden, die für ihn zum Problem werden, als wenn er das Angebot komplett einstampft. Das ist fair gegenüber Kunden, die diesen Airbag moderat nutzen.

Das Ganze kann man aus zwei Sichten betrachten, welche beide für mich nachvollziehbar sind. Für den gekündigten Power-User ist es sicherlich ärgerlich, da er ja viel Leistung zum moderaten Preis bekommen hatte und dies jetzt nicht mehr kriegt. Wenn man plötzlich mehr Geld für die gleiche Leistung bezahlen muss, ärgert man sich halt. Der Tarif wurde mit unlimitierter Nutzung zum Festpreis beworben. Der Nutzer macht also nichts falsch, wenn er 24/7 am Rohr hängt. Da liegt der Gedanke nahe "warum werd mir gekündigt, wenn ich nichts falsch gemacht habe?"

ABER: auch o2 macht nichts falsch, wenn sie den Vertrag nicht mehr fortführen wollen, weil er für das Unternehmen nicht wirtschaftlich ist.

Was man nicht vergessen sollte: Power-User schädigen nicht das Unternehmen, sondern die anderen Kunden des Unternehmens, denn unterm Strich muss ein Gewinn erzielt werden. Wer, also, muss die negativen Deckungsbeiträge der Power-User auffangen? Richtig, die anderen Kunden.

Die (theoretisch) fairste Lösung: die Preisstrukturen für Kunden den Kostenstrukturen des Unternehmens anpassen. Aber will das wirklich jemand? Das bedeutete seitenlange Tariflisten mit unterschiedlichen Gebühren für Gespräche zu Nummern jedes einzelnen Netzbetreibers (o2-Telekom, o2-o2 Festnetz, o2-Netcologne,...). Man hätte bei fast jedem Gespräch zu einer Festnetznummer unterschiedliche Preise, abhängig davon in welchem Netz die Festnetznummer geschaltet ist und über welche Zwischenstationen das Gespräch läuft. Es wäre unmöglich vor einem Gespräch zu wissen, was es kosten wird. Auch irgendwie nicht geil...

Nun könnte o2 ein Limit angeben, welches nicht überschritten werden darf, weil man sonst als Power-User betrachtet wird. Damit hätte man Klarheit, aber dadurch könnten Nutzer, die es darauf anlegen, knapp unter dem Limit bleiben. Bringt aber auch nichts, denn entweder liegt das Limit noch in der Profit-Zone und der Tarif wäre für alle, die das Limit nicht ausschöpfen uninteressant, da für diese dann offensichtlich eine minutenbasierte Abrechnung immer besser wäre. Oder das Limit liegt in der Verlust-Zone und der Verlust wird durch die Wenigernutzung anderer Kunden aufgefangen. Damit wäre aber wiederum auch nichts gewonnen, da das Verhältnis von Power-User zu anderen Nutzern dabei konstant bleiben müsste. Dieses ist aber nicht wahrscheinlich, da das Angebot dann für Power-User attraktiv wäre und deren Zahl nach den Gesetzen der Marktwirtschaft steigen würde. Damit wären wir wieder am Punkt, wo o2 Verträge kündigen oder das Limit runtersetzen müsste, damit die Mischkalkulation passt.

Schaut man sich also ganz neutral die "Situation" in der Gesamtheit an, wird schnell klar, wo das Problem liegt. Wer sich in seiner Studienzeit mal mit Spieltheorie beschäftigen "durfte", wird erkennen, dass es hier keine simple Lösung gibt. Bei Datentarifen gibts die übrigens; das ist nämlich die Drosselung der Geschwindigkeit, die meiner Meinung nach für alle Akteure (Kunden sowie Anbieter) die beste Lösung ist, denn dadurch werden Power-User dazu animiert die Kosten für das Unternehmen nicht zu weit in die roten Zahlen zu treiben (auf per-Vertrag-Basis), wodurch die Mischkalkulation aufgeht. Das senkt wiederum die Preise für alle Kunden. Leider ist dies bei Telefongesprächen nicht einfach möglich, denn ein Vielnutzer müsste "abgestraft" werden, damit er sein Verhalten so anpasst, dass die Kalkulation des Anbieters noch aufgeht.

Es gäbe tatsächlich eine Möglichkeit dies zu realisieren, diese würde aber wahrscheinlich vom Markt nicht so einfach akzeptiert werden: man könnte Telefon-Flatrates an das "Abstrafschema" von Datenflats anpassen. Also verschiedene Flats mit verschieden Obergrenzen, bei denen bei Erreichung der Grenze die Qualität des Dienstes reduziert wird. Bei Telefonaten ist dies allerdings nicht so einfach umzusetzen, denn die Gesprächsqualität kann man ja icht so einfach reduzieren. Möglich wäre es aber z.B. bei Überschreiten der Grenze Gespräche nach immer kürzer werdenden Intervallen zu kappen. Also ab 1000 Minuten werden Gespräche nach einer halben Stunde gekappt, bei 1500 Minuten nach 15 Minuten,... Eine andere Möglichkeit wäre es, bei Überschreitung der Grenze eine immer längere Wartezeit vor Gesprächsaufbau evtl. mit Werbung einzuführen. Also ab 1000 Minuten eine Minute Wartezeit, ab 1500 Minuten 5 Minuten Wartezeit,... Eine Kombination aus beidem würde auch "Redials" uninteressanter machen, da man nicht sofort die Verbindung wieder herstellen könnte.

Genug geschwafelt und bevor jetzt Power-User auf die Idee kommen Teile meines Beitrags zusammenhangslos zu zitieren: ich habe Sprach- und Datenflat bei o2, die ich moderat nutze und somit brav einen positiven Deckungsbeitrag erzeuge, der euch Power-Usern die Möglichkeit gibt einen negativen Deckungsbeitrag zu erzeugen und ihr dadurch erst später gekündigt werdet. You're welcome!
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[3.1.2.1.1.1.1.1.1.1] malteser2000 antwortet auf GrößterNehmer
14.05.2011 02:10
Kompliment---endlich mal einer, der intelligent genug ist, die Gesetze der Marktwirtschaft so amschaulich zu erläutern.
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[3.1.2.1.1.1.1.1.1.2] peso antwortet auf GrößterNehmer
14.05.2011 10:50
Ich finde, ein sehr guter Ansatz waren die ersten Tarife von Congstar.

Ein guter Tarif wäre z.B.

Grundgebühr
Richtungsbezogene preislich orientierte Verbindungen.

Beispiel:
Eine Verbindungsminute kostet 0,20 Euro
Durch Zahlung eines Grundpreises von XX kann ich diesen Preis rabattieren. Die Rabattierung hört auf bei einer Flatrate.

Die Verbindungsminuten werden nach Verkehrsrichtungen bepreist.

Festnetz = X
Mobilfunk D1 = X
Mobilfunk D2 = x
usw.

Aber ein derartiges überschaubares nach nachvollziehbares Modell wird nie kommen. Dann könnte der Nutzer ja selbst seine Preise bestimmen. Da wird lieber auf Flats gesetzt, die kaum einer braucht und nicht nachvollziehen kann, da er keine Nachweise mehr erhält.

peso

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[4] ErsterBester antwortet auf ronfein
14.05.2011 11:50
Benutzer ronfein schrieb:
Eine Kündigung bei vertragsgemäßer Nutzung sollte m.E. gesetzlich verboten werden. M.E. erfüllt ein solches vorgehen den Tatbestandes des Betruges (auch wenn er sich sicherlich nicht gerichtsfest nachweisen läßt, da der Netzbetreiber irgendwelche, andere abstrusen Kündigungsgründe vorschieben wird). Mich würde interessieren, an welchen Kriterien eine missbräuchliche Nutzung überhaupt festgemacht werden kann. Hier müsste m.E. der Netzbetreiber Daten auswerten, welcher er rein formal grundlos gar nicht erfassen bzw. auswerten darf.


Ich seh hier keinen Betrug. Beiden Seiten steht doch frei ohne Gründe fristgemäß zu kündigen. Allerdings sieht man hier auch welche Nachteile es haben kann, keine bzw. eine sehr kurze Mindestvertragslaufzeit zu haben. Das ist ja immer eines der Hauptargumente bei dem Tarif O2o.
Wenn man allerdings diese angebotene Deckelung bzw. "Airbag" genauer definieren würde, dann würde es viel weniger Mißverständnisse geben. Man sollte in den AGBs die maximalen Einheiten (Telefinie und SMS) festschreiben, dann wissen die Nutzer auch ab wann mit einer evtl. Kündigung seitens des Betreibers zu rechnen ist. Allerdings hat das dann auch mit einer echten Flatrate nichts mehr zu tun.
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[5] xkaaay antwortet auf ronfein
14.05.2011 12:35

einmal geändert am 14.05.2011 12:45
Benutzer ronfein schrieb:
Eine Kündigung bei vertragsgemäßer Nutzung sollte m.E. gesetzlich verboten werden. M.E. erfüllt ein solches vorgehen den Tatbestandes des Betruges (auch wenn er sich sicherlich nicht gerichtsfest nachweisen läßt, da der Netzbetreiber irgendwelche, andere abstrusen Kündigungsgründe vorschieben wird). Mich würde interessieren, an welchen Kriterien eine missbräuchliche Nutzung überhaupt festgemacht werden kann. Hier müsste m.E. der Netzbetreiber Daten auswerten, welcher er rein formal grundlos gar nicht erfassen bzw. auswerten darf.

Hier scheine so einige Leute etwas nicht verstanden zu haben. o2 bietet einen Kosten-Airbag an, was jedoch nicht bedeutet, dass dieser stets ausgenutzt werden soll. Er regelt einen Maximalbetrag bei Kosten, die du evenutell nicht eingeplant hast. Die Airbags deines Autos nutzt du doch auch nicht bei jeder Fahrt aus nur weil du sie hast - nein, sie sind für NOTFÄLLE, so auch der Kostenairbag bei o2 - eine Grenze, falls du es versentlich mal übertrieben hast!