Benutzer anc schrieb:
Ein Reiseanbieter bietet für bestimmte Reiseziele die Buchung einer Pauschalreise mit "All Inklusive"-Verpflegung an.
[...]
Ab dem dritten Teller und Glas pro Mahlzeit soll auf einmal Schluss sein mit "Nachschub".
Na ja, wir kommen jetzt etwas vom Thema ab, aber gerade die eng kalkulierenden Standardhotels haben durchaus auch ihre Methoden, die Nutzung von "All Inclusive" zu limitieren: Das beginnt mit der Essensqualität und -auswahl und dem Verbot, Essen aus dem Speisesaal mitzunehmen, geht weiter über die kurzen Essenszeiten (wer zu spät kommt, kriegt nichts mehr) und endet noch lange nicht mit gezielt begrenzten Bar-Kapazitäten.
In extremen Fällen behält sich der Reiseanbieter zudem vor, den Reisevertrag ausserordentlich zu kündigen,
Nicht die Reiseanbieter, sondern die Urlaubshotels behalten sich i.d.R. ausdrücklich die Kündigung von "All Inclusive" vor. Beispielsweise dann, wenn man Getränke an der Bar holt und diese an Nicht-All-Inclusive-Gäste weiterreicht. Es wird dann allerdings "nur" der All-Inclusive-Vertrag gekündigt, meist ohne Rückerstattung, der Rest des Reisevertrags bleibt erstmal bestehen.
Haupt-Konfliktpotenzial dürften aber Gäste sein, die sich "all inclusive" mit Alkohol volllaufen lassen und dann daneben benehmen. Hier ist es nicht nur im Interesse des Hotels und der anderen Gäste, sondern eigentlich auch im Interesse des sich besaufenden Gasts, wenn dessen "Durst" in den Folgetagen limitiert wird. Benimmt er sich zu sehr daneben, droht nämlich sogar der Komplett-Rausschmiss.
Zurück zur Telekommunikation: Dass Anbieter bei missbräuchlicher Nutzung einer Flatrate diese kündigen, ist nachvollziehbar. Die große Frage ist aber, wie man "missbräuchlich" definiert, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Anbieter die Telekommunikationsnutzung ihrer Kunden nicht belauschen dürfen. Stattdessen einfach auf Verkehrsdaten abzustellen, wird der Sache definitiv nicht gerecht. 120 Anrufe pro Arbeitstag dürften für einen Manager, der die Aufsicht auf 5 Baustellen führt, eher die Regel als die Ausnahme sein: Hier eine Falschlieferung (5 bis 10 Anrufe, bis Rücknahme und schnellstmögliche Ersatzlieferung vereinbart ist) dort eine Krankheit bei einem wichtigen Mitarbeiter (10 Anrufe, bis Ersatz gefunden wurde), dann ein Termin mit dem Kunden (3 Anrufe für Terminabsprache), mit der Gewerbeaufsicht (5 Anrufe zur Terminabsprache) usw. usf.
Kai