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Kein "All Inklusive" mehr im Urlaub für "Dicke"


12.05.2011 11:12 - Gestartet von anc
Man stelle sich vor:

Ein Reiseanbieter bietet für bestimmte Reiseziele die Buchung einer Pauschalreise mit "All Inklusive"-Verpflegung an.

Der Reiseanbieter praktiziert aber z. B. bei stark Übergewichtigen Personen, die i.d.R. mehr essen und trinken als der durchschittliche Reisende, eine Reduzierung der bereitgestellten Verpflegungsleistung. Ab dem dritten Teller und Glas pro Mahlzeit soll auf einmal Schluss sein mit "Nachschub".

Bei Nichteinhaltung und Protest droht eine Abmahnung durch die örtliche Reiseleitung.

In extremen Fällen behält sich der Reiseanbieter zudem vor, den Reisevertrag ausserordentlich zu kündigen, da man von einer vorsätzlichen Buchung durch den Reisenden ausgeht. Man gehe davon aus, dass "fresssüchtige Reisende" All-Inklusive lediglich buchen, um sich ungerechtfertigt zu bereichern und den Reiseanbieter absichtlich zu schädigen. Solche Kunden möchte man nicht haben und behalte sich daher vor, diese in den nächsten Flieger nach Hause zu schicken.

Der Reiseanbieter rechtfertigt dies zudem damit, dass er zwar All-Inklusive anbietet, aber den Vielessern diese Leistung eigentlich doch nicht anbieten möchte. Aber, dass kann man ja in der Werbung nicht so gut verkaufen. Also wirbt man mit der Überschrift "besonders fair, bei uns alles inklusive", auch, wenn man gar nicht bereit ist, dies wirklich zu erbringen.

Man sehe aber in dem eigenen Vorgehen auch kein Problem, da es den betroffenen Reisenden eigentlich schon bei Buchung der Reise klar sein müsste, dass All-Inklusive eben nicht heisst, dass man so viel Essen und Trinken kann, wie man gerne möchte.

Gruß

anc
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[1] Gustav Gnöttgen antwortet auf anc
12.05.2011 11:41

einmal geändert am 12.05.2011 11:44
Benutzer anc schrieb:
Man stelle sich vor:

Ein Reiseanbieter bietet für bestimmte Reiseziele die Buchung einer Pauschalreise mit "All Inklusive"-Verpflegung an.
...
Gruß

anc

Wäre dann nicht einfach das Buffet leer???
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[2] Kai Petzke antwortet auf anc
12.05.2011 13:10
Benutzer anc schrieb:

Ein Reiseanbieter bietet für bestimmte Reiseziele die Buchung einer Pauschalreise mit "All Inklusive"-Verpflegung an.
[...]
Ab dem dritten Teller und Glas pro Mahlzeit soll auf einmal Schluss sein mit "Nachschub".

Na ja, wir kommen jetzt etwas vom Thema ab, aber gerade die eng kalkulierenden Standardhotels haben durchaus auch ihre Methoden, die Nutzung von "All Inclusive" zu limitieren: Das beginnt mit der Essensqualität und -auswahl und dem Verbot, Essen aus dem Speisesaal mitzunehmen, geht weiter über die kurzen Essenszeiten (wer zu spät kommt, kriegt nichts mehr) und endet noch lange nicht mit gezielt begrenzten Bar-Kapazitäten.

In extremen Fällen behält sich der Reiseanbieter zudem vor, den Reisevertrag ausserordentlich zu kündigen,

Nicht die Reiseanbieter, sondern die Urlaubshotels behalten sich i.d.R. ausdrücklich die Kündigung von "All Inclusive" vor. Beispielsweise dann, wenn man Getränke an der Bar holt und diese an Nicht-All-Inclusive-Gäste weiterreicht. Es wird dann allerdings "nur" der All-Inclusive-Vertrag gekündigt, meist ohne Rückerstattung, der Rest des Reisevertrags bleibt erstmal bestehen.

Haupt-Konfliktpotenzial dürften aber Gäste sein, die sich "all inclusive" mit Alkohol volllaufen lassen und dann daneben benehmen. Hier ist es nicht nur im Interesse des Hotels und der anderen Gäste, sondern eigentlich auch im Interesse des sich besaufenden Gasts, wenn dessen "Durst" in den Folgetagen limitiert wird. Benimmt er sich zu sehr daneben, droht nämlich sogar der Komplett-Rausschmiss.


Zurück zur Telekommunikation: Dass Anbieter bei missbräuchlicher Nutzung einer Flatrate diese kündigen, ist nachvollziehbar. Die große Frage ist aber, wie man "missbräuchlich" definiert, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Anbieter die Telekommunikationsnutzung ihrer Kunden nicht belauschen dürfen. Stattdessen einfach auf Verkehrsdaten abzustellen, wird der Sache definitiv nicht gerecht. 120 Anrufe pro Arbeitstag dürften für einen Manager, der die Aufsicht auf 5 Baustellen führt, eher die Regel als die Ausnahme sein: Hier eine Falschlieferung (5 bis 10 Anrufe, bis Rücknahme und schnellstmögliche Ersatzlieferung vereinbart ist) dort eine Krankheit bei einem wichtigen Mitarbeiter (10 Anrufe, bis Ersatz gefunden wurde), dann ein Termin mit dem Kunden (3 Anrufe für Terminabsprache), mit der Gewerbeaufsicht (5 Anrufe zur Terminabsprache) usw. usf.


Kai