Benutzer Marc Kessler schrieb:
War die alte EU-Roaming-Verordnung noch (zu) unbestimmt, regelt die neue Roaming-Verordnung, dass Bestandskunden nicht ungefragt umgestellt werden dürfen.
Mehr noch: Auch Bestandskunden, die bereits ungefragt umgestellt wurden, müssten eigentlich (wieder) nach dem regulierten Eurotarif abgerechnet werden.