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Wie schön für simply


14.06.2011 19:06 - Gestartet von arndt1972
Benutzer andiman schrieb:
den kunden stellt man jedoch einfach ohne info die sim karten ab, kassiert das guthaben ein und gut. aber ist eben nicht gut... auf die erklärung warte ich immernoch

Wie wäre es mal mit einem Blick in die AGB's?!
Man sollte eben wissen worauf man sich einläßt wenn man zu einem Discounter oder Anbieter geht. Ich bin nicht gegen Discounter im Gegenteil, aber ich erwarte von einem mündigen Menschen auch, daß er nachdenkt und sich informiert bevor er etwas abschließt!
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[1] partyhase antwortet auf arndt1972
15.06.2011 11:34

einmal geändert am 15.06.2011 11:37
Benutzer arndt1972 schrieb:
Benutzer andiman schrieb:
den kunden stellt man jedoch einfach ohne info die sim karten ab, kassiert das guthaben ein und gut. aber ist eben nicht gut... auf die erklärung warte ich immernoch

Wie wäre es mal mit einem Blick in die AGB's?! Man sollte eben wissen worauf man sich einläßt wenn man zu einem Discounter oder Anbieter geht. Ich bin nicht gegen Discounter im Gegenteil, aber ich erwarte von einem mündigen Menschen auch, daß er nachdenkt und sich informiert bevor er etwas abschließt!
Ja, und genau das habe ich vor einigen Jahren auch getan, bevor ich meine ganze Familie auf Simply umgestellt habe: keine Grundgebühr, kein Mindestumsatz, nur die Möglichkeit für simply nach 2 Jahren bei Nichtgebrauch zu kündigen.

Also hör mir auf mit "nicht in die AGBs geschaut"!!! Ich lese AGBs!!! Bei Simply handelt es sich aber um einen Anbieter der gerne den geschlossenen Vertrag zu seinen Gunsten abändert.

Beispiele gefällig?

Mittendrin in den zwei Jahren kam die Verwaltungspauschaule bei Nichtbenutzung, sogar rückwirkend zum Jahresanfang, ohne Ankündigung, ohne Widerspruchsmöglichkeit. Erst als sie das erste Mal schon berechnet war, durfte ich davon Kenntnis erlangen. Wie war das noch mal mit "kein Mindestumsatz"?

In drei Fällen wurde auch einfach ein Freundschaftsguthaben unterschlagen und stattdessen voll abgerechnet! Die Korrektur dauerte jeweils 3-4 Rechnungen lang!!!! Unvorstellbar, nach meiner Meinung!

Nein, keinen schönen Geburtstag für den Verein, bei dem ich per Einschreiben mit Rückschein kündigen musste, da Kündigungen mit den dazugehörigen Sim-Karten gerne nicht bei simply eintreffen! Siehe Forum!

Nein, ebenfalls keinen schönen Geburtstag für das Berechnen eines Kartenpfandes mit der Schlussabrechnung, obwohl die Sim-Karte schon mit der Kündigung 3 Wochen vorher eingeschickt wurde! Die strafrechtliche Bewertung dieses Verhaltens lasse ich an dieser Stelle mal ungewürdigt.

Nein, ein Anbieter, der sich nicht an die Spielregeln hält, ist bei mir durch, für immer.

Die ct' hatte schon recht, als sie in Heft 4 / 2009 auf Seite 84 urteilte, dass bei simply elegant alle Nachteile von prepaid und postpaid zusammentreffen!

Simplyfrei seit 31.05.2008, für immer!
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[1.1] arndt1972 antwortet auf partyhase
15.06.2011 12:58
Benutzer partyhase schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
Benutzer andiman schrieb:
den kunden stellt man jedoch einfach ohne info die sim karten ab, kassiert das guthaben ein und gut. aber ist eben nicht gut... auf die erklärung warte ich immernoch

Wie wäre es mal mit einem Blick in die AGB's?! Man sollte eben wissen worauf man sich einläßt wenn man zu einem Discounter oder Anbieter geht. Ich bin nicht gegen Discounter im Gegenteil, aber ich erwarte von einem mündigen Menschen auch, daß er nachdenkt und sich informiert bevor er etwas abschließt!
Ja, und genau das habe ich vor einigen Jahren auch getan, bevor ich meine ganze Familie auf Simply umgestellt habe: keine Grundgebühr, kein Mindestumsatz, nur die Möglichkeit für simply nach 2 Jahren bei Nichtgebrauch zu kündigen.

Also hör mir auf mit "nicht in die AGBs geschaut"!!! Ich lese AGBs!!! Bei Simply handelt es sich aber um einen Anbieter der gerne den geschlossenen Vertrag zu seinen Gunsten abändert.

Was absolut ok ist, wenn man einen Vertrag mit kurzer Mindestlaufzeit abschließt. Leute Ihr müßt Euch mal darüber bewußt sein, daß es (rechtlich) absolut in Ordnung ist, wenn eine Seite, egal ob Kunde oder Anbieter, dann kurzfristig Veränderungen vornimmt. Das gilt nicht einseitig!

Beispiele gefällig?

Mittendrin in den zwei Jahren kam die Verwaltungspauschaule bei Nichtbenutzung, sogar rückwirkend zum Jahresanfang, ohne Ankündigung, ohne Widerspruchsmöglichkeit. Erst als sie das erste Mal schon berechnet war, durfte ich davon Kenntnis erlangen. Wie war das noch mal mit "kein Mindestumsatz"?

Es ist und war de facto nie ein Mindestumsatz!!!!! Und ich finde eine solche Gebühr persönlich absolut in Ordnung und gerechtfertigt. Solche Karten kosten den Anbieter Geld und wenn ein Kunde diese nicht nutzt, soll er sie kündigen oder bezahlen zum Wohle der anderen Nutzer, für die es sonst teurer würde!
Zugegeben, ich habe Zuhause auch mehrere "Schubladenkarten" und wenn ein Anbieter das nicht akzeptiert, finde ich es ok.

In drei Fällen wurde auch einfach ein Freundschaftsguthaben unterschlagen und stattdessen voll abgerechnet! Die Korrektur dauerte jeweils 3-4 Rechnungen lang!!!! Unvorstellbar, nach meiner Meinung!

Das sollte nicht passieren, aber wie Du selber schreibst, es wurde korrigiert. Also kann man ihnen höchstens schlechte Organisation ankreiden.

Nein, keinen schönen Geburtstag für den Verein, bei dem ich per Einschreiben mit Rückschein kündigen musste, da Kündigungen mit den dazugehörigen Sim-Karten gerne nicht bei simply eintreffen! Siehe Forum!

Erzählt wird immer viel, ich hatte damals kein Problem damit...

Nein, ebenfalls keinen schönen Geburtstag für das Berechnen eines Kartenpfandes mit der Schlussabrechnung, obwohl die Sim-Karte schon mit der Kündigung 3 Wochen vorher eingeschickt wurde! Die strafrechtliche Bewertung dieses Verhaltens lasse ich an dieser Stelle mal ungewürdigt.

Auch das ist sicher nicht fein, aber wenn das Geld zurück kommt, hat es mit sicherheit keine strafrechtliche Bedeutung!

Nein, ein Anbieter, der sich nicht an die Spielregeln hält, ist bei mir durch, für immer.

Das ist völlig ok! Und genau das ist der Vorteil, den Du, genau wie der Anbieter hast. Man kann wechseln und seine persönlichen Entscheidungen treffen. Aber Deine Unterstellungen sind alle haltlos (abgesehen vom mangelhaften Ablauf bei denen).
Nur ich kann es nicht ab und das gilt nicht nur für Simply, sondern genauso bei JEDEM anderen Anbieter, wenn Leute rumjammern und die Fehler woanders suchen, weil sie zu blöde oder zu faul waren, sich richtig zu informieren, bzw. nicht einsehen wollen, dieser Vorwurf geht an Dich, daß Anbieter genauso Rechte haben wie Verbraucher. Und wenn ein Verbraucher sich nicht binden will, dann muß er Verschlechterungen seitens des Anbieters akzeptieren, so lange sie rechtlich in Ordnung sind. Das ist bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit der Fall.
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[1.1.1] spaghettimonster antwortet auf arndt1972
15.06.2011 14:01
Benutzer arndt1972 schrieb:
Benutzer partyhase schrieb:
Bei Simply handelt es sich aber um einen Anbieter der gerne den geschlossenen Vertrag zu seinen Gunsten abändert.

Was absolut ok ist, wenn man einen Vertrag mit kurzer Mindestlaufzeit abschließt.

Kurze MVLZ heißt nicht, dass der Anbieter nach Lust und Laune einseitig die Konditionen ändern kann. Es heißt nur, dass er dem Kunden einen Änderungsantrag schicken und ihm im Widerspruchsfall ohne Einhaltung einer Laufzeit kündigen kann.

Das machen allerdings die ganzen anderen Telcos auch illegal so. Sogar Telekom und Vodafone, ich erinnere zB an die sich ständig ändernden Roamingpreise und untergeschobenen Roamingoptionen (das gibt's nicht nur bei O2), ohne dass der Kunde auch nur informiert wird.
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[1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf spaghettimonster
15.06.2011 14:08
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
Benutzer partyhase schrieb:
Bei Simply handelt es sich aber um einen Anbieter der gerne den geschlossenen Vertrag zu seinen Gunsten abändert.

Was absolut ok ist, wenn man einen Vertrag mit kurzer Mindestlaufzeit abschließt.

Kurze MVLZ heißt nicht, dass der Anbieter nach Lust und Laune einseitig die Konditionen ändern kann. Es heißt nur, dass er dem Kunden einen Änderungsantrag schicken und ihm im Widerspruchsfall ohne Einhaltung einer Laufzeit kündigen kann.

Das ist so nicht richtig! Er kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt gem. AGB (meistens vier Wochen) etwas ändern. Und wenn er das tut, ist das absolut legitim! Ob es kundenfreundlich ist und ob das angemessen ist, das steht auf einem ganz anderen Blatt...
Einen Änderungsantrag braucht es definitiv nicht!

Das machen allerdings die ganzen anderen Telcos auch illegal so. Sogar Telekom und Vodafone, ich erinnere zB an die sich ständig ändernden Roamingpreise und untergeschobenen Roamingoptionen (das gibt's nicht nur bei O2), ohne dass der Kunde auch nur informiert wird.

Naja, ich wäre vorsichtig mit solchen Äußerungen (illegal und so)...
Aber sicher, das was O2 gerade macht ist nicht in Ordnung!
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[1.1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf arndt1972
15.06.2011 19:26
Benutzer arndt1972 schrieb:
Das ist so nicht richtig! Er kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt gem. AGB (meistens vier Wochen) etwas ändern.

Von Jurist zu Nichtjurist sage ich dir, es ist richtig. Vertragsänderungen bedürfen immer der Zustimmung des Kunden (§ 305 Abs. 2 BGB). Allenfalls kann es sein, dass der Anbieter von der Zustimmung ausgehen darf, wenn er dem Kunden die Änderung angetragen hat und der Kunde innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist nicht widersprochen hat, und wenn dieses Prozedere in den AGB vorgesehen ist (sog. Erklärungsfiktion). Das Schweigen des Kunden gilt dann ausnahmsweise als Zustimmung. Entbehrlich ist die Zustimmung aber nicht. Vielleicht hast du das verwechselt oder bist Märchen aufgesessen, die von Anbietern immer wieder gern gestreut werden. Einseitige Änderungen von Verträgen sind niemals möglich (von wenigen Ausnahmen wie einer Erhöhung der Umsatzsteuer abgesehen). Verweigert der Kunde die Zustimmung, wird nicht geändert. Verträge sind einzuhalten, pacta sunt servanda. Wenn dem Anbieter das nicht passt, kann er ordentlich kündigen, sonst nichts.

Ich bin auch relativ sicher, dass in deinen AGB nichts anderes steht. Wenn ja, wäre die Klausel voraussichtlich unwirksam (§ 308 Nr. 5 BGB) mit der Folge, dass der Anbieter für Änderungen sogar wieder die aktive Zustimmung des Kunden bräuchte.

Einen Änderungsantrag braucht es definitiv nicht!

Wollen wir wetten? Ich frage einen Rechtsanwalt und der Verlierer bezahlt ihn?

Oder für's Erste informier dich auf Wikipedia, das stimmt leidlich: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsänderung#Einseitige_Vertrags.C3.A4nderungen

Ach, was verschwende ich hier wieder sinnlos meine Zeit und vermittele Lernresistenten Erstsemesterstoff, dabei hatte ich mir vorgenommen, es nicht mehr zu tun...
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[1.1.1.1.2] garfield antwortet auf arndt1972
22.06.2011 19:26
Benutzer arndt1972 schrieb:
Das ist so nicht richtig! Er kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt gem. AGB (meistens vier Wochen) etwas ändern.
Na, mei arndt. Das biste wohl wieder mal an den Richtigen geraten, der Dich mit Leichtigkeit geerdet hat. Wo bleibt Deine Antwort an spaghettimonster! Da Deine Frau doch angeblich Rechtsanwältin ist, bist Du doch sozusagen Fachmann.
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[1.1.2] Chicobonito antwortet auf arndt1972
15.06.2011 14:34
Sicherlich kann der Anbieter munter seine Konditionen ändern, verschlechtern, neue Gebühren einführen... Allerdings nur solange der Kunde VORHER auf vernünftigem Wege (=Brief) informiert wird, sodass er auch rechtzeitig aussteigen kann. Insbesondere, wenn neue Gebühren eingeführt werden, die ohne zutun des Kunden anfallen. Alles andere ist definitiv nicht in Ordnung so. Wenn man dann auch noch rückwirkend abkassieren will, erst recht nicht.

Wenn man sich dazu dann noch so Lustigkeiten wie "SIM-Kartenpfand" anschaut, muss man zur Seriösität der Firma wohl nichtmehr viel sagen...
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[1.1.2.1] arndt1972 antwortet auf Chicobonito
15.06.2011 14:48
Benutzer Chicobonito schrieb:
Sicherlich kann der Anbieter munter seine Konditionen ändern, verschlechtern, neue Gebühren einführen... Allerdings nur solange der Kunde VORHER

Das ist richtig!

auf vernünftigem Wege (=Brief)
informiert wird, sodass er auch rechtzeitig aussteigen kann.

Das sehe ich anders. Ein Brief an jeden Kunden verursacht immense Kosten, eine Email reicht da völlig aus. Merke: ich bin bei einem Discounter und genau dieser Verzicht bringt mir Kostenvorteile, also ist eine Email ok. Daß der Kunde dann noch genug Zeit haben sollte zu reagieren ist klar, sollte aber bei vier Wochen gegeben sein. Zumal solche Gebühren wie Administrationsgebühren o.ä. ja auch erst nach Monaten der Nichtnutzung anfielen!

Insbesondere, wenn neue Gebühren eingeführt werden, die ohne zutun des Kunden anfallen. Alles andere ist definitiv nicht in Ordnung so. Wenn man dann auch noch rückwirkend abkassieren will, erst recht nicht.

Das ist doch aber so auch nicht wirkich geschehen! Man hat vielleicht auch rückwirkeden Monate betrachtet, Gebühren wurden aber erst in Zukunft fällig.

Wenn man sich dazu dann noch so Lustigkeiten wie "SIM-Kartenpfand" anschaut, muss man zur Seriösität der Firma wohl nichtmehr viel sagen...

Das ist eine ganz andere Sache! Genau DAS war aber eben auch meine Kernaussage: ein Kunde muß sich VORHER selbst überlegen, ob er mit einem Anbieter zusammen arbeiten will, der solche komischen Gebühren einfordert. Wenn er das tut, dann darf er hinterher aber auch nicht jammern und wer sich nicht informiert, den trifft zumindestens eine gehörige Portion Mitschuld! Machen wir uns nichts vor: das Kartenpfand wurde eingeführt um nochmals mit (dann ehehmaligen) Kunden Kasse zu machen, wenn diese nicht ihre Verträge lesen. Von daher habe ich mit den Kunden kein großes Mitleid, das erwarte ich einfach von mündigen Bürgern!
Ich habe zweimal Erfahrungen mit Kartenpfand gemacht, wußte das vorher, habe es in Kauf genommen und hatte dann aber auch keine Probleme, daß mir etwas ungerechtfertigt berechnet wurde, da ich die Karten rechtzeitig eingeschickt habe. Und ich habe die Karten nicht per Einschreiben eingeschickt...
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[1.1.2.1.1] Chicobonito antwortet auf arndt1972
15.06.2011 16:37
Benutzer arndt1972 schrieb:
Das sehe ich anders. Ein Brief an jeden Kunden verursacht immense Kosten, eine Email reicht da völlig aus. Merke: ich bin bei einem Discounter und genau dieser Verzicht bringt mir Kostenvorteile, also ist eine Email ok.
Für andere Infos kanns gern ne Email sein, aber in diesem Fall...

Machen wir uns nichts vor: das Kartenpfand wurde eingeführt um nochmals mit (dann ehehmaligen) Kunden Kasse zu machen, wenn diese nicht ihre Verträge lesen. Von daher habe ich mit den Kunden kein großes Mitleid, das erwarte ich einfach von mündigen Bürgern!
Prinzipiell richtig. Aber "selbst schuld, hättest ja das kleingedruckte in Zeile 157 lesen können..." rechtfertigt auch noch keine unseriösen Geschäftspraktiken und Falltüren.

Wo das hinführen würde... Als nächstes "verkauft" der Supermarkt Waschmaschinen durch nen kleinen, unauffälligen Zusatz auf der Rückseite des EC-Zahlungsbons? Und dann sagen wir "Selbst schuld, hättest ja lesen können was du unterschreibst"? ;D
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[1.1.3] partyhase antwortet auf arndt1972
15.06.2011 17:47

einmal geändert am 15.06.2011 17:49
Benutzer arndt1972 schrieb:
Mittendrin in den zwei Jahren kam die Verwaltungspauschaule bei Nichtbenutzung, sogar rückwirkend zum Jahresanfang, ohne Ankündigung, ohne Widerspruchsmöglichkeit. Erst als sie das erste Mal schon berechnet war, durfte ich davon Kenntnis erlangen. Wie war das noch mal mit "kein Mindestumsatz"?

Es ist und war de facto nie ein Mindestumsatz!!!!!
Eine Verwaltungspauschale bei Nichtnutzung innerhalb von 2 Monaten soll keinen Mindestumsatz darstellen? Du machst Dich lächerlich! Lies Dir erstmal ein paar einschläge Urteile hierzu durch. Auch ein Mindestumsatz von einer Minute Telefonie bzw. SMS ist und bleibt ein Mindestumsatz, um z.B. der Verwaltungspauschale zu entgehen.

Und fakt ist: mich und viele andere hier aus dem Forum hat es damals kalt erwischt, da
- in den zum Vertragsabschluß gültigen AGBs und Tarifbestimmungen keine Rede von der Verwaltungspauschale war,
- ich und viele andere hier keine Nachricht, aber auch überhaupt nichts im "voraus" bezüglich der Einführung der Verwaltungspauschale erhalten hatten, weder per Brief, noch per E-Mail, noch per SMS.
- wir erst mit der ersten Rechnung, auf der die Verwaltungspauschale schon ausgewiesen war, Kenntnis von überhaupt eben dieser erhalten haben! Und dieses soll nicht zweifelsfrei einer rückwirkenden Einführung aus Sicht des Kunden entsprechen? Du machst Dich erneut lächerlich! Damit macht man sich sicher keine Freunde unter seinen Kunden!

Nein, ebenfalls keinen schönen Geburtstag für das Berechnen eines Kartenpfandes mit der Schlussabrechnung, obwohl die Sim-Karte schon mit der Kündigung 3 Wochen vorher eingeschickt wurde! Die strafrechtliche Bewertung dieses Verhaltens lasse ich an dieser Stelle mal ungewürdigt.

Auch das ist sicher nicht fein, aber wenn das Geld zurück kommt, hat es mit sicherheit keine strafrechtliche Bedeutung!
Bist Du Rechtsanwalt? Nein? Also solltest Du in diesem Fall einfach mal still sein! Und ja, es hat eine strafrechtliche Relevanz, wenn Forderungen geltend gemacht und eingetrieben werden, die vom Grunde her gar nicht entstanden sind!

Nachdem mir bei der Kündigung der ersten Karte das Kartenpfand trotz Zurücksendens der Sim-Karte mit der Kündigung selbst abgebucht worden war, habe ich Simply in den weiteren Kündigungen unmissverständlich auf die strafrechtliche Relevanz hingewiesen und weitere Kartenpfandbelastungen unterblieben!

Aber jedem das seine! Es freut mich, arndt1972, dass Du so hochzufrieden mit simply bist! Bleib doch einfach bei denen! Wenn Du wirklich 1972 geboren worden wärst, dann solltest Du inzwischen ein bisschen weiser sein.
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[1.1.3.1] arndt1972 antwortet auf partyhase
22.06.2011 17:14

Es ist und war de facto nie ein Mindestumsatz!!!!!
Eine Verwaltungspauschale bei Nichtnutzung innerhalb von 2 Monaten soll keinen Mindestumsatz darstellen?

Nö, weil Du kannst dann einen Monat nichts nutzen und nutzt einmal was im nächsten Monat, dann fällt diese Gebühr nicht an...
Ist sicher ein wenig Haarspalterei und wie man das Kind nennt ist auch egal, aber faktisch liegst DU falsch...

Du machst Dich
lächerlich!

q.e.d.!

Nein, ebenfalls keinen schönen Geburtstag für das Berechnen eines Kartenpfandes mit der Schlussabrechnung, obwohl die Sim-Karte schon mit der Kündigung 3 Wochen vorher eingeschickt wurde! Die strafrechtliche Bewertung dieses Verhaltens lasse ich an dieser Stelle mal ungewürdigt.

Auch das ist sicher nicht fein, aber wenn das Geld zurück kommt, hat es mit sicherheit keine strafrechtliche Bedeutung!
Bist Du Rechtsanwalt? Nein? Also solltest Du in diesem Fall einfach mal still sein! Und ja, es hat eine strafrechtliche Relevanz, wenn Forderungen geltend gemacht und eingetrieben werden, die vom Grunde her gar nicht entstanden sind!
>
Dafür brauche ich kein Rechtsanwalt sein, sondern muß nur mein Hirn einschalten...
Ich habe geschrieben, daß es KEINE strafrechtliche Relevanz hat, wenn das Geld zurück kommt. Du schreibst was davon wenn das Geld eingetrieben wird, davon ist aber gar keine Rede...

Aber jedem das seine! Es freut mich, arndt1972, dass Du so hochzufrieden mit simply bist! Bleib doch einfach bei denen! Wenn Du wirklich 1972 geboren worden wärst, dann solltest Du inzwischen ein bisschen weiser sein.

Danke, genau weil ich so weise bin, kann ich Lesen und Verstehen. Übrigens: ich bin nicht bei simply und habe das auch nie behauptet...
Lies mal richtig nach!
Ich habe hier einfach was geschrieben, weil Leute Bullshit geschrieben haben. Und ich finde es einfach schlimm, wenn Leute für ihre eigenen Fehler andere verantwortlich machen wollen, egal wer Anbieter, welcher Anbieter oder wer Kunde ist...
Simply käme für mich nicht in Frage!