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Festnetznummern aus anderen Städten


07.07.2011 14:52 - Gestartet von chris-
"Vielmehr waren die Teilnehmer in aller Regel über Festnetznummern erreichbar, die jedoch nicht zwingend aus ihrem angestammten Vorwahlbereich kamen. Zugeteilt wurden in der Regel Nummern aus größeren Städten, in denen sich die Technik der Bündelfunkanbieter befand."

Und dagegen geht die Bundesnetzagentur nicht mit derselben Hartnäckigkeit vor, die gegen VoIP-Unternehmen und Anbieter von Mailboxen (z.B. directbox) unnötigerweise für nötig befunden wurde?
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[1] niveaulos antwortet auf chris-
07.07.2011 16:47
Benutzer chris- schrieb:
"Vielmehr waren die Teilnehmer in aller Regel über Festnetznummern erreichbar, die jedoch nicht zwingend aus ihrem angestammten Vorwahlbereich kamen. Zugeteilt wurden in der Regel Nummern aus größeren Städten, in denen sich die Technik der Bündelfunkanbieter befand."

Und dagegen geht die Bundesnetzagentur nicht mit derselben Hartnäckigkeit vor, die gegen VoIP-Unternehmen und Anbieter von Mailboxen (z.B. directbox) unnötigerweise für nötig befunden wurde?

Lässt sich rechtlich vermutlich damit begründen, dass der Standort des ersten Endanschlusses ja dort ist wo die Technik sitzt. Entscheidend ist nicht der Wohnort wie man manchmal eben meint sondern vereinfacht ausgedrückt der Standort des ersten erreichbaren Telefones. Alles andere von dort weiter ist quasi eine Weiterleitung. Ich kann ja ohne Probleme einen Anschluss für mich in einer Wohnung in München legen lassen, ohne dort selbst zu wohnen oder angemeldet zu sein.

Natürlich ist das in der praktischen Auswirkung albern und absolut nicht nachvollziehbar, aber Vorschrift wird halt mal wieder einfach Vorschrift gewesen sein...