Benutzer rudiruessel schrieb:
ohne den Widerspruch ordentlich zu prüfen. Hier drängt sich natürlich auch immer der Verdacht auf, dass der Anbieter dies mit System macht um seine Kunden auszupressen.
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M.E. sollte hier ein Irrtumsverbot greifen, so das der Anbieter nicht mehr einfach behaupten kann, nur einen Fehler gemacht zu haben und somit wesentlich einfacher wegen gewerbsmäßig organisierten und massenhaften Betruges verurteilt werden kann.