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Endlich tut sich (hoffentlich) was


15.08.2011 14:36 - Gestartet von mikiscom
Mich ärgert es maßlos dass E-Plus die Callthrough-Anbieter sperrt. Und ich habe noch nicht mal ne Festnetzflat!

Als man bei der Telekom Sonntags kostenlos telefonieren konnte, gab es auch Internetanbieter, die über eine Festnetznummer per ISDN erreichbar waren und somit Sonntags kostenlos. Das hat der Telekom natürlich nicht gefallen und die haben die Nummern von den kostenlos-Nummern ausgeschlossen. Angerufen werden konnten die trotzdem!

So sollten E-Plus & Co wenn sie gerichtlich damit überhaupt durch kämen, Callthrough & Co wenigstens nur von der Flat ausschließen, nicht aber komplett sperren!
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[1] paeffgen antwortet auf mikiscom
15.08.2011 16:32
Benutzer mikiscom schrieb:
(...) So sollten E-Plus & Co wenn sie gerichtlich damit überhaupt durch kämen, Callthrough & Co wenigstens nur von der Flat ausschließen, nicht aber komplett sperren!

So macht es (z.B.) NetCologne. Da darf jeder bis zum Eintreffen der Rechnung raten, ob er für die Verbindung etwas bezahlt hat oder (im Rahmen einer Flatrate) nicht. Ist das besser?

Ich sehe einen anderen Ansatzpunkt: Wenn jemand das Wort Flatrate in der Werbung gebraucht und dann ein solches Geschäftsgebaren an den Tag legt, ist das nicht lauter...
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[1.1] xkaaay antwortet auf paeffgen
15.08.2011 17:57

2x geändert, zuletzt am 15.08.2011 18:00
Leute Leute - das Thema kann ich nicht mehr hören. Jeder Mobilfunkanbieter ist verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn das Netz gezielt missbraucht oder durch missbräuchliche Nutzung überlastet wird.

Callthrough-Anbieter bereichern sich zum Beispiel ganz klar auf Kosten der Mobilfunkanbieter, denn ohne eine Festnetzflat wären diese Dienste sinnlos.

Fakt ist, eine Festnetzflat ist nicht zum telefonieren in Chats (warum wohl sind Konferenzen nicht gewünscht) oder zu Rufnummern, bei denen man kostengünstig ins Ausland verbunden wird, gedacht.

Im übrigen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, dass alle Rufnummern von allen Anbietern erreichbar sein müssen!

Und seid mal ehrlich - wollt ihr in einem Notfall keinen Verbindungsaufbau bekommen, nur weil die halbe Stadt in einem Chat hängt? Denke nicht, sollte jedem dieser Nutzer aber mal passieren!
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[1.1.1] m_maier antwortet auf xkaaay
15.08.2011 19:02
Benutzer xkaaay schrieb:
Callthrough-Anbieter bereichern sich zum Beispiel ganz klar auf Kosten der Mobilfunkanbieter, denn ohne eine Festnetzflat wären diese Dienste sinnlos.

Bei Anrufen ins Ausland lohnt es sich auch *ohne* Flat, um nicht z.B. 1,99 EUR/min für ein "direkt gewähltes" Auslandsgespräch zahlen zu müssen.

Eine geringe(!) "Zusatzgebühr" für solche Einwahlnummern halte ich durchaus für akzeptabel, vgl.
https://www.teltarif.de/o2-flatrate-keine-...
Voraussetzung ist eine Ansage, die auf diese Zusatzgebühr hinweist.

... aber scheinbar wollen die Mobilfunkanbieter nicht, dass ihre Hotlines von erbosten Kunden überschwemmt werden, die diese Ansage gehört haben... ...stattdessen versuchen sie, mit der Sperre/Behinderung den Eindruck zu erwecken, dass der Anbieter des Calltrough-Dienstes (und nicht der Mobilfunkanbieter) an der Nicht-Erreichbarkeit Schuld hat.

Eine offizielle Regelung durch die BNetzA halte ich für eine gute Idee, das ist längst überfällig.


Marcus
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[1.1.1.1] ippel antwortet auf m_maier
15.08.2011 19:43
Benutzer m_maier schrieb:
Eine offizielle Regelung durch die BNetzA halte ich für eine gute Idee, das ist längst überfällig.

Warum? Jeder Anbieter kann selbst festlegen, welchen Service er seinen Kunden bietet - oder eben welchen nicht.

Fragwürdig wäre s, würde der Anbieter Sperren einfach verschweigen. Aber davon abgesehen steht es jedem frei, zu einem Anbieter zu wechseln, der die Nummern, die man anrufen möchte, nicht sperrt. Dank Rufnummernmitnahme ist ein Anbieterwechsel ja heute denkbar einfach.
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[1.1.2] mikiscom antwortet auf xkaaay
16.08.2011 08:08
Benutzer xkaaay schrieb:

Fakt ist, eine Festnetzflat ist nicht zum telefonieren in Chats (warum wohl sind Konferenzen nicht gewünscht) oder zu Rufnummern, bei denen man kostengünstig ins Ausland verbunden wird, gedacht.

Du meinst also wenn 100 Geschäftsleute direkt über z. B. Vodafone in deiner Mobilfunkzelle länger ins Ausland telefonieren, haben die kein Recht dazu, bloß weil du dann gestört werden könntest?

Wo ist der Unterschied? Nutzer telefoniert oder nicht, ein Kanal am Sendemast ist für diesen Nutzer belegt. Egal ob er über den eigentlichen Netzbetreiber bei seinem Nachbarn anruft, oder über einen Billig-Anbieter nach China. In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit keinen Anschluss zu kriegen gleich groß.

Und zum Thema Chats denke ich dass sowas fast nur im Netz statt findet, nicht übers Handy.
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[1.1.2.1] Beschder antwortet auf mikiscom
16.08.2011 08:33
Benutzer mikiscom schrieb:
Und zum Thema Chats denke ich dass sowas fast nur im Netz statt findet, nicht übers Handy.

was veranlasst dich dazu dies zu denken?

könnte es nicht auch so sein:
- nutzer hat unterwegs langeweile
- nutzer hat eine handyflat und kein festnetz mehr
- nutzer hat ein headset nur fürs handy
- usw.

gruss
beschder
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[1.2] CGa antwortet auf paeffgen
15.08.2011 22:19
Benutzer paeffgen schrieb:

Ich sehe einen anderen Ansatzpunkt: Wenn jemand das Wort Flatrate in der Werbung gebraucht und dann ein solches Geschäftsgebaren an den Tag legt, ist das nicht lauter...

Mag deine Ansicht sein, ich sehe es andes.

Flatrate heißt immer noch flache/niedrige Gebühr, bzw. Festpreis für Leistung X. Und was du als Leistung bekommst bestimmt der Anbieter in der Leistungsbeschreibung/Preisliste und AGB, und nicht das überhebliche/überzogene Wunschdenken, was der Kunde oft verlangt oder glaubt bekommen zu müssen.

cu ChrisX
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[1.2.1] rotella antwortet auf CGa
15.08.2011 22:37
Benutzer CGa schrieb:

Flatrate heißt immer noch flache/niedrige Gebühr, bzw. Festpreis für Leistung X. Und was du als Leistung bekommst bestimmt der Anbieter in der Leistungsbeschreibung/Preisliste und AGB, und nicht das überhebliche/überzogene Wunschdenken, was der Kunde oft verlangt oder glaubt bekommen zu müssen.

Der Kunde erwartet es, weil es ihm so in der Werbung suggeriert wird: "unbegrenzt /unendlich telefonieren" etc. Natürlich kannst du in einer Werbung nicht die kompletten AGB des Anbieters runterbeten, aber generell dürfen dort auch keine falschen Versprechungen gemacht werden.
Bestimmte Rufnummern für den Kunden unerreichbar zu machen ist jedenfalls eine unzulässige Einschränkung, die der Kunde nicht erwarten kann bzw. muss.

Ein anderes Ärgernis sind die neuen Vertragsklauseln, die beiden Partnern monatlich die Kündigung des Vertrages ermöglichen. Auf diese elegante Weise kann sich der Anbieter völlig legal sehr schnell von unerwünschten,weil teuren Kunden trennen. Da aber der Anbieter niemals vorher mitteilt, welches Kundenverhalten für ihn akzeptabel ist und welches zur Kündigung führt, habe ich als Kunde keinerlei Planungssicherheit.

Ich lehne daher solche Verträge ab.
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[1.2.1.1] Christian_Wien antwortet auf rotella
18.08.2011 14:37
Benutzer rotella schrieb:

Ein anderes Ärgernis sind die neuen Vertragsklauseln, die beiden Partnern monatlich die Kündigung des Vertrages ermöglichen. Auf diese elegante Weise kann sich der Anbieter völlig legal sehr schnell von unerwünschten,weil teuren Kunden trennen. Da aber der Anbieter niemals vorher mitteilt, welches Kundenverhalten für ihn akzeptabel ist und welches zur Kündigung führt, habe ich als Kunde keinerlei
Planungssicherheit.

Ich lehne daher solche Verträge ab.


Ich bin auch gegen Verträge mit Fußangeln, doch man sollte trotzdem die Kirche im Dorf lassen:

Natürlich ist es legitim, daß der Kunde die vertraglichen Leistungen für seine persönlichen Bedürfnisse (und nicht quasi gewerblich für 100 "Verwandte" oder gegen Entgelt für Fremde) nutzt.
Klarerweise kann es nicht Kalkulationgrundlage - sowohl für den Tarif, als auch für den Netzausbau - sein, daß Kunden "Flatrates" als 24x7 Anspruch sehen.
Die dahinterliegende Mischkalkulation bedeutet eben, daß Kunden, über einen längeren Zeitraum betrachtet, mehr oder weniger rentabel sind.

Prinzipiellerweise kann einem Kunden dies natürlich egal sein.
Andererseits muß klar sein, daß es keinen Rechtsanspruch gibt (von wenigen Ausnahmefällen mal abgesehen), bei einer Firma Kunde werden oder bleiben zu können, genauso, wie dich umgekehrt auch niemand dazu zwingen kann.


Wenn Kunden feststellen, daß sie ihren Bedarf anderswo zum halben Preis bekommen können ist klar, daß sie dann üblicherweise kündigen werden.
Natürlich gilt dies auch andersherum:
So muß Kunden aber auch bewußt sein, daß sich Unternehmen permanent und massiv unrentable Kunden auf Dauer wohl nicht leisten können und wollen und somit von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen.


Allerdings wird es vor einem solchen Schritt meist achon eine lange Vorgeschichte oder grenz-/illegale Verhaltensweisen des Kunden (z.B. vorsätzliche wiederholte und lang dauernde Anrufe unter Ausnutzung der Flatrate zu Diensten, welche dafür Geld oder geldwerte Leistungen bieten etc.) vorangegangen sein.

Fairneß kann nicht nur von einem Partner gefordert werden.
Kunden, die dies nicht einsehen wollen, dürfen sich dann eben nicht über die Konsequenzen beschweren.

Planungssicherheit besteht insoweit schon, wenn sich Kunden eben rechtzeitig Gedanken über ihre Nutzung machen und den - hoffentlich vorhandenen - Hausverstand einsetzen.
Klarerweise macht eine Forderung nachdem der Betreiber sagen soll, "welches Kundenverhalten für ihn akzeptabel ist" wenig Sinn und wäre höchstwahrscheinlich kontraproduktiv, da dann Kunden erst recht auf dieses Limit "hinarbeiten" werden - genauso, wie bei den "all you can eat" Buffets eine zunehmende Anzahl "netter" Zeitgenossen gibt, welche darunter verstehen, am liebsten mit dem LKW vorzufahren und alles samt Vorräten aus dem Keller und möglichst auch das Inventar mitnehmen zu können, weil man "doch dafür schließlich bezahlt" habe.

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[1.2.2] netzwerg antwortet auf CGa
16.08.2011 12:27
Benutzer CGa schrieb:
Und was du als Leistung bekommst
bestimmt der Anbieter in der Leistungsbeschreibung/Preisliste und AGB, und nicht das überhebliche/überzogene Wunschdenken, was der Kunde oft verlangt oder glaubt bekommen zu müssen.

cu ChrisX

Wenn der Anbieter dem Kunden VOR Vertragsunterzeichnung eine Liste mit gesperrten Festnetznummern aushändigt, hätte ich dagegen auch nichts einzuwenden.
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[1.2.2.1] Christian_Wien antwortet auf netzwerg
18.08.2011 14:43
Benutzer netzwerg schrieb:

Wenn der Anbieter dem Kunden VOR Vertragsunterzeichnung eine Liste mit gesperrten Festnetznummern aushändigt, hätte ich dagegen auch nichts einzuwenden.

Richtig.
Wenn Anbieter Nummern sperren("limitieren") oder - entgegen einer Flatrate - extra berechnen wollen, dann ist es das Mindeste, daß dies in den jeweiligen Verträgen einerseits ausdrücklich angegeben sein muß und auch dem Kunden eine Möglichkeit geboten wird, jederzeit und aktuell die davon betroffenen Nummern abzufragen.
Eine zusätzliche Ansage vor der Durchstellung zu solchen Nummern wäre dabei ein ebenfalls sinnvolle und wünschenswerte Funktion.