Benutzer niveaulos schrieb:
Andererseits ist man als Kunde mit längerer Laufzeit auch erst mal bis zum Ende derselbigen vor Verschlechterungen geschützt.
Wieso "andererseits"? Das war früher auch schon so - alleine schon, weil DAS vom Gesetzgeber so vorgesehen ist. Folglich bleibt NUR eine Verschlechterung zu früher. Da konnte man nämlich wild wechseln wie man wollte UND war trotzdem vor Verschlechterungen geschützt.
Wenn kostenlose Optionswechsel (hier Tarifwechsel genannt) Bestandteil des Vertrages sind kann der Vertragspartner nicht plötzlich Tarifwechselkosten geltend machen. Vor einer möglichen Verschlechterung in diesem Punkt schützt ein Vertrag mit (längerer) Laufzeit.
Daß der Gesetzgeber vorgesehen hat, daß Verträge eingehalten werden müssen (Ausnahmen: Ein Gericht stellt fest, daß... sittenwidrig oder was auch immer) wusste ich schon :-)
Anscheinend wissen es aber die nicht, welche etwas fordern was ihr Vertrag nicht hergibt...