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Deutschland und kranke Gesetze


27.12.2011 21:37 - Gestartet von mohlis
...man bekommt Geschenke zu Weihnachten und nur weil man diese bei Ebay versteigert, wird man abgemahnt und muss darauf reagieren. Krank!
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[1] mirdochegal antwortet auf mohlis
27.12.2011 22:09
Benutzer mohlis schrieb:
...man bekommt Geschenke zu Weihnachten und nur weil man diese bei Ebay versteigert, wird man abgemahnt und muss darauf reagieren. Krank!

Juristen stellen die größte Gruppe unter den Bundestagsabgeordneten. Es wird an der kompletten Verbürokratisierung der Welt gearbeitet. Noch einige Jahre, dann kann man nicht mal mehr in den Garten gehen ohne 10 verschiedene Gesetze im Kopf haben zu müssen um keinen Rechtsbruch zu begehen.
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[1.1] kommissbrot antwortet auf mirdochegal
28.12.2011 09:58
Benutzer mirdochegal schrieb:
Benutzer mohlis schrieb:
...man bekommt Geschenke zu Weihnachten und nur weil man diese bei Ebay versteigert, wird man abgemahnt und muss darauf reagieren. Krank!

Juristen stellen die größte Gruppe unter den Bundestagsabgeordneten. Es wird an der kompletten Verbürokratisierung der Welt gearbeitet. Noch einige Jahre, dann kann man nicht mal mehr in den Garten gehen ohne 10 verschiedene Gesetze im Kopf haben zu müssen um keinen Rechtsbruch zu begehen.

Genau so ist das, man achtet immer darauf, dass draußen alle " Kollegen " mit ausreichend Arbeit versorgt sind, eben auch für die, die bisher nur mäßig erfolgreich waren.
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[2] spunk_ antwortet auf mohlis
28.12.2011 10:00
Benutzer mohlis schrieb:
...man bekommt Geschenke zu Weihnachten und nur weil man diese bei Ebay versteigert, wird man abgemahnt und muss darauf reagieren. Krank!


einzige spontane Lösung ist einfach alles mit mehreren Zugängen dort verscheuern.
dann freut sich auch ebay weil die Nutzerzahlen steigen.


wie wird bei einer Neuanmeldung derzeit bei ebay eigentlich die Person kontrolliert?
geht das über die angegebene Bankverbindung, oder wird inzwischen sogar Post-Identifikation durchgeführt?
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[3] grafkrolock antwortet auf mohlis
28.12.2011 20:55
Benutzer mohlis schrieb:
...man bekommt Geschenke zu Weihnachten und nur weil man diese bei Ebay versteigert, wird man abgemahnt und muss darauf reagieren. Krank!
Schwachsinn! Nirgens steht, daß man Ärger bekommt, weil man Weihnachtsgeschenke verkauft.

Wenn Du den Artikel richtig gelesen hast, hast Du mitgekriegt, daß es hier um Massenverkäufe geht. Und ja: die sind kommerziell zu nennen. Einfach kein Gewerbe anzumelden ist kein Freibrief für steuerfreie Großverkäufe in "privatem Rahmen".
Der Trödler, der jeden Sonntag auf dem Flohmarkt seinen Plunder aus Haushaltsauflösungen verkauft, muß schließlich auch Steuern auf seine Gewinne zahlen.

Wenn man wirklich privat mehr zu verkaufen hat, bietet es sich naheliegenderweise an, mehrere Accounts zu nutzen. Ob das real existierende Personen sind oder Hund und Katze, spielt ja keine Rolle. Hauptsache, man agiert nicht unter einem einzigen Pseudonym.
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[3.1] mediahead antwortet auf grafkrolock
29.12.2011 21:39
Selber Schwachsinn!

Der Trödler auf dem Flohmarkt IST Gewerbetreibender, weil er es REGELMÄSSIG UND mit dem Ziel der Gewinnerzielung tut. Die Kombination ist hierbei wichtig, denn auch jeder Privatverkauf bei eBay soll möglichst Gewinn abwerfen. Wobei sich hier gleich die bislang nicht aufgeworfene Frage der Gewinndefinition stellt: Haushaltsauflösung von Omi oder Vattern dürfte einiges an Material (= Ware) hervorbringen, genauso der Verkauf von über Jahren angesammelten Dingen (Keller entrümpeln). Ich kenne das Probelm z.B. aus der HiFi Szene. Viele Interessenten suchen aus Kostengründen hochwertige gebrauchte Geräte von privat. Da man die (nicht mehr neu verfügbaren) Geräte aber nirgendwo in der Nähe zur Probe hören kann, kauf man auf Verdacht, denn notfalls geht das Gerät zurück "in die Bucht". Hoffentlich mit kleinem Gewinn wegen des betriebenen Aufwands. So habe ich schon Dutzende an Geräten hier durch mein Wohnzimmer geschleust und viele stehen noch ungenutzt hier herum. Betreibe ich deshalb einen Hifi-Handel? Blödsinn! Ich gehe mit hohem zeitlichen Aufwand meinem Hobby nach. Wenn dabei ein paar Euro abfallen, nett, aber nicht mein erklärtes Ziel. Gleiches gilt auch für andere Warengruppen wie z.B. (hochwertige) 2nd-Hand Bekleidung.

Und was bitte sind Massenverkäufe? Massen an Ware (... und was sind dann "Massen"???) oder Massen an GLEICHER Ware. Da sieht sie Sache natürlich anders aus: denn 20 identische Lautsprecher oder Adidas Trainingsjacken werde ich beim Entrümpeln natürlich kaum gefunden haben (obwohl auch das grundsätzlich vorstellbar ist).

Eine Abmahnung von Verkäufern, die aber einfach nur alle paar Wochen ein paar Dinge der gleichen Kategorie anbieten oder einmal im Jahr mehr als z.B. 100 Artikel auf einen Schlag verkaufen müsste von jedem Richter, der nicht eigentlich in "der Geschlossenen" sitzen sollte in der Luft zerrissen werden. Und zwar OHNE ABWEHRHANDLUNG des Beschuldigten!

Der Verkauf über mehrere Accounts führt im Übrigen jegliche Bewertungs-Technik ad absurdum. Wenn ich nämlich über 10 Accounts kaufe und verkaufe, bekomme ich niemals eine Anzahl an guten Bewertungen, die mich als seriösen oder vertrauenswürdigen Partner ausweisen könnte. Oder nur dann, wenn ich eben NOCH MEHR verkaufe.

Immerzu muss man sich hierzulande vor etwas in Acht nehmen, weil einfach mal jemand daher kommt und einen Verdacht äußert. Diese Beweislast-Lage ist einfach unterträglich und zeigt, dass es keineswegs darum geht, den Bürger zu schützen, sondern ihm vielmehr durch Staatliche und (vermeintlich) staatsnahe Institutionen wo immer es geht das Geld aus der Tasche zu ziehen anstatt endlich die Regularien einfacher und eindeutiger zu gestalten und dem jurstischen Grundsatz "in dubio pro reo" zu folgen! Zunächst einmal sollten wir nämlich alle als unschuldig und korrekt handelnd gelten UND DANN AUCH SO BEHANDELT WERDEN!

Kurzum: Man lege die betreffenden Gesetze scharf aus und die Hälfte des privaten Handels auf eBay, amazon, hood und Co. geht den Bach runter. Herzlich willkommen, liebe Juristen, im Internetzeitalter. Irgendwann werdet ihr Euch hoffentlich mit Euren eigenen Regularien selber strangulieren.

Villeicht könnte man langsam mal überlegen, die regierenden Juristen (i.e. unsere sog. Legislative) dahingehend zu verklagen, dass dem angeblich und laut Grundgesetz MÜNDIGEN Bürger seine Mündigkeit peu a peu vorenthalten bzw. entzogen wird. Tatbestand "Ungerechtfertigte Entmündigung" o.ä., später dann mündend in einer Sammelklage wegen mutwilliger Bevormundung, Volksverdummung o.ä. Von der ungerechtfertigten Bereicherung einmal ganz abgesehen.

Und jetzt kommt ihr...


Benutzer grafkrolock schrieb:
Benutzer mohlis schrieb:
...man bekommt Geschenke zu Weihnachten und nur weil man diese bei Ebay versteigert, wird man abgemahnt und muss darauf reagieren. Krank!
Schwachsinn! Nirgens steht, daß man Ärger bekommt, weil man Weihnachtsgeschenke verkauft.

Wenn Du den Artikel richtig gelesen hast, hast Du mitgekriegt, daß es hier um Massenverkäufe geht. Und ja: die sind kommerziell zu nennen. Einfach kein Gewerbe anzumelden ist kein Freibrief für steuerfreie Großverkäufe in "privatem Rahmen". Der Trödler, der jeden Sonntag auf dem Flohmarkt seinen Plunder aus Haushaltsauflösungen verkauft, muß schließlich auch Steuern auf seine Gewinne zahlen.

Wenn man wirklich privat mehr zu verkaufen hat, bietet es sich naheliegenderweise an, mehrere Accounts zu nutzen. Ob das real existierende Personen sind oder Hund und Katze, spielt ja keine Rolle. Hauptsache, man agiert nicht unter einem einzigen
Pseudonym.