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Gesetz leistet dem Abmahnunwesen Vorschub


28.12.2011 05:48 - Gestartet von hbrkn
Es ist einfach unglaublich, wie man in Deutschland mit Abmahnungen Abzocke betreiben kann. Hier gehört ein Riegel vorgeschoben.
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[1] ger1294 antwortet auf hbrkn
28.12.2011 21:05
Benutzer hbrkn schrieb:
Es ist einfach unglaublich, wie man in Deutschland mit Abmahnungen Abzocke betreiben kann. Hier gehört ein Riegel vorgeschoben.
aber wovon sollen denn dann die vielen Tausend überflüssigen und arbeitlosen Rechtsanwälte leben, die vom Steuerzahler finanziert an unseren Universitäten ausgebildet wurden ??? ;-)

Gegen die Juristenschwemme würde nur helfen, wenn man über Jahre keine Rechtsanwälte mehr neu zulässt und bestehende Zulassungen an harte Auflagen knüpft und diese bei Auffälligkeiten (wie dem Vertreten krimineller Vereinigungen z.B. Abofallen etc.) diese Lizenzen entzieht....

Wo liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, wenn ich Gegenstände (auch in großer Zahl), die ich vor Jahren zu einem grundsätzlich höheren Einkaufspreis privat erworben habe, nun veräußere. Gewinn ist betriebswirtschaftlich immer noch das Ergebnis aus ERlös minus Einstandskosten (Einkaufspreis+Bezugskosten) sowie eigener Kosten (z.B. Personal., eBay-Gebühren, Mieten, Lagerkosten, Internetanschluss etc.). Auch bei einer Auflösung des EIGENEN Haushalts ist dieser Wert grundsätzlich NEGATIV, sofern nicht in großer Zahl Antiquitäten oder seltene Gegenstände veräußert werden. Wenn es einem in Deutschland jetzt verboten wird, sein rechtmäßig erworbenes Privateigentum zu veräußern, ist dies ein armes Land und kein Rechtsstaat mehr.