Benutzer Chegga schrieb:
Das De-Post-System löst alle folgenden Fälle, ist somit jeglicher herkömmlichen papierhaften Geschäftshandlung deutlich überlegen:
das ist leider eindeutig falsch -> s.u.
Jemand behauptet Sie hätten einen Vertrag unterschrieben, die Unterschrift ist nicht plump kopiert sondern hochwertig gefälscht inkl. leichten Abweichungen vom Original. Beweisen Sie mal das sie dort nicht unterschrieben haben!
ist mir egal, wer behauptet ich hätte einen Vertrag unterschrieben muss mir das beweisen nicht umgekehrt!
Sie wollen einen Vertrag fristgerecht kündigen. Ihr Vertragspartner behauptet die Kündigung sei nicht (rechtzeitig) eingegangen.
Beweisen Sie mal das Sie die Kündigung rechtzeitig abgeschickt haben!
Kein Problem. Dafür gibt es Einschreiben und Sendeberichte von Faxen
Sie haben die Kündigung als Einschreiben verschickt, ihr Vertragspartner zweifelt nicht an das Sie einen leeren Briefumschlag geschickt haben.
Beweisen Sie mal das der Briefumschlag auch ihre Kündigung enthielt!
ziemlich albernes Konstrukt, aber wer paranoid ist filmt sich beim eintüten;) oder tut es vor Zeugen
Das Arbeitsamt sperrt ihnen das Geld weil Sie nicht zu einem Termin erschienen sind.
Beweisen Sie mal das sie gar keine Einladung erhalten haben!
Auch hier sehe ich die Beweislast bei der Arbeitsagentur (auch wenn zu befürchten ist das die das anders sieht)
und jetzt stellen SIE sich mal vor ihr toller DE-Mail oder ePost Account wird auf ihrem Rechner von einem Trojaner kompromittiert oder der Anbieter schlampt und seine Systeme werden gehackt
dann zu beweisen dass man die rechtsgültige Mail gar nicht willentlich abgeschickt hat oder dass sie nur auf den Servern des Anbieters erstellt oder verändert wurde ist deutlich schwieriger als die Echtheit einer Unterschrift zu überprüfen