Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Im Beitrag steht:
Bei einigen Rechtsgeschäften ist in Deutschland die papiergebundene Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel beim Abschluss eines Arbeitsvertrages [...]
Das ist falsch. Arbeitsverträge bedürfen keiner bestimmten Form.
So ist es. Jupp Heynckes war lange Trainer beim VfL Borussia Mönchengladbach. Da wurde der Vertrag immer per Handschlag verlängert. Ist zwar selten, aber kommt vor. Das einzige derartige Rechtsgeschäft, das mir einfällt, ist der Schenkungsvertrag.