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Schriftform bei Arbeitsverträgen?


30.12.2011 12:28 - Gestartet von Mobilfunk-Experte
Im Beitrag steht:

Bei einigen Rechtsgeschäften ist in Deutschland die papiergebundene Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel beim Abschluss eines Arbeitsvertrages [...]

Das ist falsch. Arbeitsverträge bedürfen keiner bestimmten Form.
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[1] paeffgen antwortet auf Mobilfunk-Experte
30.12.2011 12:48
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Im Beitrag steht:

Bei einigen Rechtsgeschäften ist in Deutschland die papiergebundene Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel beim Abschluss eines Arbeitsvertrages [...]

Das ist falsch. Arbeitsverträge bedürfen keiner bestimmten Form.

So ist es. Jupp Heynckes war lange Trainer beim VfL Borussia Mönchengladbach. Da wurde der Vertrag immer per Handschlag verlängert. Ist zwar selten, aber kommt vor. Das einzige derartige Rechtsgeschäft, das mir einfällt, ist der Schenkungsvertrag.
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[1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf paeffgen
30.12.2011 13:13
Benutzer paeffgen schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

[...Schriftform...]

Arbeitsverträge bedürfen keiner bestimmten Form.

Das einzige derartige Rechtsgeschäft, das mir einfällt, ist der Schenkungsvertrag.

Beim Schenkungsvertrag reicht noch nicht einmal die Schriftform; das Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet werden.