Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Die Bedingungen kennst du vor Vertragsabschluss, und du kannst frei entscheiden, ob du das Produkt kaufst oder nicht. Es ist halt deutlich billiger ist als die meisten "Tagesflat"-Angebote der Konkurrenz, ist dafür aber auch wesentlich stärker eingeschränkt.
Ist alles relativ, wie Einstein schon sagte.
200 MB pro Monat, das sind 6,6 MB pro Kalendertag.
Tollte man die Tagesflat tatsächlich täglich nutzen entstünden Kosten in der Höhe von aufgerundet €30.
Ich meine halt dass es extrem Kunden-unfreundlich ist wenn man sich bei der Nutzung von Tagesflat-Rates darüber Gedanken machen muss wieviel man voraussichtlich im Monat surfen wird.
Für mich ist die Nutzung des Begriffs "Tagesflat" durch die Telekom für diesen Tarif unmoralisch und unethisch.
Der Begriff Tagesflat bezieht sich explizit auf die Nutzung eines Tages.
Es geht um einen Tag, einen Tag, einen Tag. Um sonst nichts.
Die Telekom kann ihre Tarife gestalten wie sie will, nur den Begriff Tagesflat für diesen Tarif zu verwenden ist meiner Ansicht nach unzulässig weil Tagesflat eben etwas anderes unterstellt.
Meinetwegen sollen sie diesen Tarif den "Gänseblümchentarif" nennen, keinenfalls jedoch dürfen sie ihn als Tagesflat kennzeichnen.
Die Nutzung des Begriffs Tagesflat für einen monatlich eingeschränkten Tarif ist ein Fall von unlauterem Wettbewerb, und zudem ein Fall für die Bundesnetzagentur sowie für die EU-Kommission (Viviane Reding).
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Wenn ich Mitbewerber der Telekom wäre, wäre eine Abmahnung schon unterwegs.
Das aber wird nicht passieren, ganz im Gegenteil.
Die Wettbewerber werden die Vorlage der Telekom dankbar aufgreifen und abgewandelt selbst einsetzen.
Um so wichtiger ist es dass die Kunden sich solche perfiden Vorgehenweisen nicht bieten lassen.
Vielleicht macht mal jemand die Mühe Beschwerde einzureichen,
auch Verbraucherverbände können da juristisch und öffentlickeitswirksam eingreifen.
Bei solchen Marketing-Methoden gehört der Telekom juristisch eins auf die Mütze.