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Wie lautete der alte Spruch?


17.01.2012 13:02 - Gestartet von garfield
einmal geändert am 17.01.2012 13:04
Wie war das? "Pacta sunt servanda" hat sich wohl nun vollends erledigt?
Es scheint inzwischen niemanden mehr zu stören, wenn Anbieter auch für Bestandskunden wild ihre Tarife und Bedingungen verändern.
"Die können ja außerordentlich kündigen" wird inzwischen die schulterzuckende Reaktion sein. Bravo, wieder ein Dominosteinchen zur Bananenrepublik umgefallen.
Aber was den an ihren Gebührenmodellen schraubenden Banken recht ist, kann den Mobilfunkanbietern nur billig sein.
Wozu schließt man eigentlich noch Verträge ab, wenn ein Part die Bedingungen nach seinem Gusto ändert und dem anderen nur der vorzeitige Ausstieg bleibt (solange DAS wenigstens noch erlaubt ist)?
Demnächst werden wohl auch DSL-Anbieter mitten in der Vertragslaufzeit für Bestandskunden die Bedingungen ändern, oder die Stromanbieter die Preise usw. usw.

Gar nicht zu reden davon, dass wir wohl bald wieder bei der alten Telekom-Taktung von 6 Minuten oder mehr sind.
Wie hieß der andere alte Spruch bei Öffnung des Call-by-Call-Marktes?: Sie bezahlen nur die Zeit, die Sie telefonieren.
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[1] arndt1972 antwortet auf garfield
17.01.2012 14:34
Benutzer garfield schrieb:
Wie war das? "Pacta sunt servanda" hat sich wohl nun vollends erledigt?
Es scheint inzwischen niemanden mehr zu stören, wenn Anbieter auch für Bestandskunden wild ihre Tarife und Bedingungen verändern.

Garfield, selten, aber ich gebe Dir hier Recht! Wobei ich eines dazu sagen muß: wenn ein Anbieter keine lange Bindung anbietet und dann gemäß der AGB seine Bedingungen ändert und den Kunden entsprechend informiert, finde ich es nicht toll, aber es ist in Ordnung. Denn das muß man jedem Anbieter zugestehen, wenn es mir als Kunde ebenso möglich ist jederzeit meinen Anbieter zu wechseln. Das ist halt der Nachteil, wenn ich mich nicht langfrsitig binden möchte. Ich sehe nach wie vor Vorteile, die einen 2-Jahres-Vertrag sinnvoll machen können (z.B. habe ich damals zusätzlich einen 300,- € Einkaufsgutschein beim Festnetz erhalten, bzw. 320,- € beim Handy, das werde ich auch durch weiter sinkende Presie niemals reinholen können), u.a. auch die Sicherheit, daß vorhandene Optionen mir 2 Jahre erhalten bleiben.

Aber was den an ihren Gebührenmodellen schraubenden Banken recht ist, kann den Mobilfunkanbietern nur billig sein.

Unabhängig von Banken, in einer freien Marktwirtschaft darf jeder seine Preise erhöhen wie er will. Da muß ich halt als Kunde entsprechende Konsequenzen ziehen! Und wenn die Kunden/Verbraucher so blöde sind und das nicht tun, dann kann es ihnen gar nicht so schlecht gehen, denn dann können sie es sich scheinbar leisten...

Wozu schließt man eigentlich noch Verträge ab, wenn ein Part die Bedingungen nach seinem Gusto ändert und dem anderen nur der vorzeitige Ausstieg bleibt (solange DAS wenigstens noch erlaubt ist)?

Das sehe ich genauso! Wobei man in diesem Fall ja wohl keinen langfristigen Vertrag abgeschlossen hat und der zur nächsten Fälligkeit angepaßt wird. Das finde ich dann wie gesagt nicht schön, aber in Ordnung (Voraussetzung: eindeutige Kommunikation und entsprechender Vorlauf!). Da muß der Verbraucher entsprechend reagieren!

Demnächst werden wohl auch DSL-Anbieter mitten in der Vertragslaufzeit für Bestandskunden die Bedingungen ändern, oder die Stromanbieter die Preise usw. usw.

Das gibt es doch schon, aber immer mit Sonderkündigungsrecht für den Verbraucher! Die Politik sollte aber dann reagieren, daß sie z.B. Prämienzahlungen an den Kunden (z.B. bei Stromanbietern) trotzdem verpflichtend macht, wenn dieser nur aufgrund einer Tariferhöhung (die nicht auf gesetzliche Erfordernisse, wie z.B. eine MwSt.-Erhöhung oder Öko-Steuer, zurückführt) kündigt. Dann würden die Unternehmen das schnell sein lassen, das wäre dann ja eher positiv für den Verbraucher!

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[1.1] garfield antwortet auf arndt1972
17.01.2012 16:04
Benutzer arndt1972 schrieb:
Garfield, selten, aber ich gebe Dir hier Recht!
Wenn ich mich irre, ist das schon mindestens das zweite Mal.
Jetzt wird mir aber langsam unheimlich ;-)

Wobei ich eines dazu sagen muß: wenn ein Anbieter keine lange Bindung anbietet und dann gemäß der AGB seine Bedingungen ändert und den Kunden entsprechend informiert, finde ich es nicht toll, aber es ist in Ordnung. Denn das muß man jedem Anbieter zugestehen, wenn es mir als Kunde ebenso möglich ist jederzeit meinen Anbieter zu wechseln. Das ist halt der Nachteil, wenn ich mich nicht langfrsitig binden möchte.

Ja, aber wozu haben dann die meisten Verträge überhaupt eine Laufzeit, wenn ein Vertragspartner zu jeder Zeit die Bedingungen ändern kann und dem anderen nur "friß oder stirb" als Wahl bleibt?
Man sollte sich doch wohl darauf verlassen können, dass wenigstens für die Laufzeit die Bedingungen unverändert bleiben.
Genauso könnte der umziehende Kunde zu seinem DSL-Anbieter sagen: "so, ich zahle jetzt nur noch 2 Euro pro Monat". Genausowenig wie in diesem Fall hier braucht er auch die Begründung Umzug gar nicht mal mitliefern, der Anbieter hat ja die Möglichkeit sich sofort einen anderen Kunden zu suchen.
Du siehst, SO RUM wird doch wohl deutlich, dass es so nicht gehen sollte.

Ich sehe nach wie vor Vorteile, die einen 2-Jahres-Vertrag sinnvoll machen können (z.B. habe ich damals zusätzlich einen 300,- € Einkaufsgutschein beim Festnetz erhalten, bzw. 320,- € beim Handy, das werde ich auch durch weiter sinkende Presie niemals reinholen können), u.a. auch die Sicherheit, daß vorhandene Optionen mir 2 Jahre erhalten bleiben.

Ja, sicher, aber das ist doch genau der Punkt. Dann DÜRFEN eben die Bedingungen auch nicht während der Laufzeit verändert werden.

Unabhängig von Banken, in einer freien Marktwirtschaft darf jeder seine Preise erhöhen wie er will. Da muß ich halt als Kunde entsprechende Konsequenzen ziehen!

Ja gut, ok, Das Vertragsverhältnis bei einer Bank (z.B. Girokonto) ist nicht an eine bestimmte Laufzeit gebunden, daher war das Beispiel nicht so passgenau.
Ein besseres wäre z.B. Festgeld, was eine bestimmte Laufzeit hat und da die Bank auch nicht mittendrin die Konditionen ändern kann. Oder sind wir da auch schon so weit?

Wozu schließt man eigentlich noch Verträge ab, wenn ein Part die Bedingungen nach seinem Gusto ändert und dem anderen nur der vorzeitige Ausstieg bleibt (solange DAS wenigstens noch erlaubt ist)?

Das sehe ich genauso! Wobei man in diesem Fall ja wohl keinen langfristigen Vertrag abgeschlossen hat und der zur nächsten Fälligkeit angepaßt wird. Das finde ich dann wie gesagt nicht schön, aber in Ordnung (Voraussetzung: eindeutige Kommunikation und entsprechender Vorlauf!). Da muß der Verbraucher entsprechend reagieren!

In Ordnung. Ich rudere zurück. Habe mir eben den einen erwähnten Tarif angesehen: Simsay National. Es ist ein Tarif OHNE Laufzeit. Damit gebe ich zur Abwechslung DIR mal umfänglich recht. Bleibt also die nicht nur von uns beiden kritisierte Art der Kommunikation.

Demnächst werden wohl auch DSL-Anbieter mitten in der Vertragslaufzeit für Bestandskunden die Bedingungen ändern, oder die Stromanbieter die Preise usw. usw.

Das gibt es doch schon, aber immer mit Sonderkündigungsrecht für den Verbraucher!

Bei DSL wohl eher nicht. Da gab es mal den Fall, dass Carpo sein DSL-Geschäft aufgegeben hat und die Kunden zur Telekom abdrängen(!) wollte. War auch hier Thema. Einige haben darauf bestanden, den Vertrag bis zum Laufzeitende zu erfüllen.
Musste Carpo das nicht wohl oder übel tun?

Jetzt verstehe ich auch, warum mein Stromanbieter für die Laufzeit eine "Preisgarantie" gibt.
Hatte mich schon gewundert, da ich es für eine Selbstverständlichkeit hielt, dass die Konditionen für diesen Vertrag, der ja eine Laufzeit hat, währenddessen sowieso nicht verändert werden. Heutzutage muss sogar das Offensichtliche "garantiert" werden.
Es wäre genauso eine Unverschämtheit, wenn der Stromanbieter während der Laufzeit die Preise ändert - Steuererhöhungen, wie gerade wieder erfolgt - mal ausgenommen.

Die Politik sollte aber dann reagieren, daß sie z.B. Prämienzahlungen an den Kunden (z.B. bei Stromanbietern) trotzdem verpflichtend macht, wenn dieser nur aufgrund einer Tariferhöhung (die nicht auf gesetzliche Erfordernisse, wie z.B. eine MwSt.-Erhöhung oder Öko-Steuer, zurückführt) kündigt. Dann würden die Unternehmen das schnell sein lassen, das wäre dann ja eher positiv für den Verbraucher!

Nicht wahr? ;-)
Wobei ich gern darauf verzichten würde, wenn die sich nur an den genannten lateinischen Grundsatz halten (müssen).
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[1.1.1] arndt1972 antwortet auf garfield
17.01.2012 16:20

einmal geändert am 17.01.2012 16:31
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
Garfield, selten, aber ich gebe Dir hier Recht!
Wenn ich mich irre, ist das schon mindestens das zweite Mal. Jetzt wird mir aber langsam unheimlich ;-)

:-)))

Ja, aber wozu haben dann die meisten Verträge überhaupt eine Laufzeit, wenn ein Vertragspartner zu jeder Zeit die Bedingungen ändern kann und dem anderen nur "friß oder stirb" als Wahl bleibt?
Man sollte sich doch wohl darauf verlassen können, dass wenigstens für die Laufzeit die Bedingungen unverändert bleiben.

So ist es doch auch oder man hat ein Sonderkündigungsrecht(gesetzlich geregelt)!

Ja, sicher, aber das ist doch genau der Punkt. Dann DÜRFEN eben die Bedingungen auch nicht während der Laufzeit verändert werden.

Genauso ist es und bei wirklich guten Verträgen sehe ich das als Vorteil an. Ich habe z.B. noch bei meiner Zehnsation die für mich günstigere 60/1-Taktung, Aktuell gibt es nur noch 60/60...

Unabhängig von Banken, in einer freien Marktwirtschaft darf jeder seine Preise erhöhen wie er will. Da muß ich halt als Kunde entsprechende Konsequenzen ziehen!

Ja gut, ok, Das Vertragsverhältnis bei einer Bank (z.B. Girokonto) ist nicht an eine bestimmte Laufzeit gebunden, daher war das Beispiel nicht so passgenau.
Ein besseres wäre z.B. Festgeld, was eine bestimmte Laufzeit hat und da die Bank auch nicht mittendrin die Konditionen ändern kann. Oder sind wir da auch schon so weit?

Nein, nein, kannst beruhigt sein... ;-)
Apropos Festgeld: Dachte nach den Kursrückschlägen bei Aktien käme mal wieder eine Breitseite von Dir, wobei ich immer noch vorne wäre. Festgelder sind ja aber auch deutlich gesunken...
(Will jetzt aber nicht wieder das Thema aufwärmen!)

Demnächst werden wohl auch DSL-Anbieter mitten in der Vertragslaufzeit für Bestandskunden die Bedingungen ändern, oder die Stromanbieter die Preise usw. usw.

Das gibt es doch schon, aber immer mit Sonderkündigungsrecht für den Verbraucher!

Bei DSL wohl eher nicht. Da gab es mal den Fall, dass Carpo sein DSL-Geschäft aufgegeben hat und die Kunden zur Telekom abdrängen(!) wollte. War auch hier Thema. Einige haben darauf bestanden, den Vertrag bis zum Laufzeitende zu erfüllen.
Musste Carpo das nicht wohl oder übel tun?

Ist ja jetzt was anderes. Die Firma existierte ja weiterhin.

Jetzt verstehe ich auch, warum mein Stromanbieter für die Laufzeit eine "Preisgarantie" gibt.
Hatte mich schon gewundert, da ich es für eine Selbstverständlichkeit hielt, dass die Konditionen für diesen Vertrag, der ja eine Laufzeit hat, währenddessen sowieso nicht verändert werden. Heutzutage muss sogar das Offensichtliche "garantiert" werden.

Nein, das ist wieder was anderes. Die meisten Stromanbieter haben keine langen Verträge mehr, bzw. geben eben einmalig so eine Art Treueprämie (z.B. nach einem Jahr). Da ist es natürlich wichtig, daß ich nicht den Anbieter wechsel und der erhöht nächsten Monat die Preise und ich muß wieder neu suchen...

Es wäre genauso eine Unverschämtheit, wenn der Stromanbieter während der Laufzeit die Preise ändert - Steuererhöhungen, wie gerade wieder erfolgt - mal ausgenommen.

??? Ich dachte Du lebst in Deutschland. Wo gab es hier gerade eine Steuererhöhung beim Strom für Privatkunden?!

Die Politik sollte aber dann reagieren, daß sie z.B. Prämienzahlungen an den Kunden (z.B. bei Stromanbietern) trotzdem verpflichtend macht, wenn dieser nur aufgrund einer Tariferhöhung (die nicht auf gesetzliche Erfordernisse, wie z.B. eine MwSt.-Erhöhung oder Öko-Steuer, zurückführt) kündigt. Dann würden die Unternehmen das schnell sein lassen, das wäre dann ja eher positiv für den Verbraucher!

Nicht wahr? ;-)
Wobei ich gern darauf verzichten würde, wenn die sich nur an den genannten lateinischen Grundsatz halten (müssen).

Kommt darauf an...
Das kann auch ganz nett sein. Z.B. zahlen die einmalig 100,- €, erhöhen nach 2 Monaten die Presie, ich wechsel und bekomme die 100,- € trotzdem...
Das würde dann aber wohl kein Unternehmen machen.
Man sieht es doch auch bei den Handyanbietern, einer hat mal während der Vertragslaufzeit die Preise erhöht (ist jetzt schon fast 15 Jahre her) und viele Kunden sind mit Sonderkündigung weg und haben die Geräte behalten oder ein neues bekommen.
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[1.1.1.1] garfield antwortet auf arndt1972
17.01.2012 17:57
Benutzer arndt1972 schrieb:
So ist es doch auch oder man hat ein Sonderkündigungsrecht(gesetzlich geregelt)!

Das ist aber nicht als Freibrief dafür gedacht, dass ein Part an den Bedingungen schrauben kann und dem anderen dann nur dies bleibt, sondern gilt für unvorhergesehene, ggf. äußere Gründe, die eine Fortführung des Vertrages zu den bisherigen(!) Bedingungen für einen oder beide Partner unverhältnismäßig erscheinen lassen.

Genauso ist es und bei wirklich guten Verträgen sehe ich das als Vorteil an. Ich habe z.B. noch bei meiner Zehnsation die für mich günstigere 60/1-Taktung, Aktuell gibt es nur noch 60/60...

Ja eben. Was würdest Du sagen, wenn Eplus exakt das Gleiche mit Deinem Bestandsvertrag machen würde wie simsay?

Nein, nein, kannst beruhigt sein... ;-) Apropos Festgeld: Dachte nach den Kursrückschlägen bei Aktien käme mal wieder eine Breitseite von Dir, wobei ich immer noch vorne wäre. Festgelder sind ja aber auch deutlich gesunken... (Will jetzt aber nicht wieder das Thema aufwärmen!)

Ja, lass stecken. Du weißt übrigens besser als ich, dass es eben genau darauf ankommt, WELCHE Papiere man hält. Und ich denke, ich liege nicht falsch mit der Annahme, dass in Summe der "gemeine einfache Spekulant" in den letzten Jahren eher ein Minus eingefahren hat.
Warum sonst wurden allerorten die Garantiezinsen gesenkt? Weil die Anbieter selber Probleme haben, bisherige Renditen zu erzielen, die ein höheres Garantiepolster ermöglichen.
Aber egal, betrifft mich sowieso nicht.

Ist ja jetzt was anderes. Die Firma existierte ja weiterhin.

Is' nix anderes. Wenn sich Vodafone entschließt, ab jetzt mit Zitronen zu handeln, können sie auch nicht kurzfristig aus ihren Verträgen aussteigen.

Nein, das ist wieder was anderes. Die meisten Stromanbieter haben keine langen Verträge mehr,

Ja, von wegen. Such mal auf Verivox Anbieter mit kurzer Laufzeit. Die Tarife kannst Du bald an einer Hand abzählen.

bzw. geben eben einmalig so eine Art Treueprämie (z.B. nach einem Jahr).

Ja eben, wenn man sich ein Jahr bindet.

Da ist es natürlich wichtig, daß ich nicht den Anbieter wechsel

Kannst Du vor Ende des Jahres ja auch nicht. "qud pro quo".

??? Ich dachte Du lebst in Deutschland. Wo gab es hier gerade eine Steuererhöhung beim Strom für Privatkunden?!

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,798944,00.html

Gegenfrage: in welchem Land lebst DU? ;-)
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[1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf garfield
18.01.2012 10:52
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
So ist es doch auch oder man hat ein Sonderkündigungsrecht(gesetzlich geregelt)!

Das ist aber nicht als Freibrief dafür gedacht, dass ein Part an den Bedingungen schrauben kann und dem anderen dann nur dies bleibt, sondern gilt für unvorhergesehene, ggf. äußere Gründe, die eine Fortführung des Vertrages zu den bisherigen(!) Bedingungen für einen oder beide Partner unverhältnismäßig erscheinen lassen.

Das sehe ich doch genauso und so wird es doch auch in 99,9999% der Fälle gehandhabt.

Genauso ist es und bei wirklich guten Verträgen sehe ich das als Vorteil an. Ich habe z.B. noch bei meiner Zehnsation die für mich günstigere 60/1-Taktung, Aktuell gibt es nur noch 60/60...

Ja eben. Was würdest Du sagen, wenn Eplus exakt das Gleiche mit Deinem Bestandsvertrag machen würde wie simsay?

Genau, da dieses ja aber i.d.R. niemand mehr macht, mache ich ja auch den 2-Jahresvertrag. also die Frage stellt sich ja nicht. Und wenn sie es aber machen würden und mir kurz vorher aber 320,- € bieten für eine Verlängerung, dann wären sie ziemlich blöde, denn ich würde mein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.

Ist ja jetzt was anderes. Die Firma existierte ja weiterhin.

Is' nix anderes. Wenn sich Vodafone entschließt, ab jetzt mit Zitronen zu handeln, können sie auch nicht kurzfristig aus ihren Verträgen aussteigen.

Hey, ich stimme Dir zu! Eine Firma kann doch nicht Verträge machen und dann auf einmal sagen wir haben keinen Bock mehr und machen ab jetzt ein anderes Geschäft. Deswegen war dort der Fall nur anders, als wenn eine Firma pleite geht oder so. Die können dann ja nicht mehr lesiten...

Da ist es natürlich wichtig, daß ich nicht den Anbieter wechsel

Kannst Du vor Ende des Jahres ja auch nicht. "qud pro quo".

Nur eben bei einer Tariferhöhung! Und genau das wäre mein Ansatzpunkt, daß man die Firmen dann verpflichtet, daß sie im Zweifel diese Prämie trotzdem zahlen müssen. Denn so lockt man Kunden weil man erst günstig ist (im Zweifel auch "nur" über die Prämie), erhöht dann und ist been nicht mehr günstiger, bzw. der Kunde bekommt die Prämie nicht und war daher nicht mehr günstiger dran. Da soll die Politik ran!

??? Ich dachte Du lebst in Deutschland. Wo gab es hier gerade eine Steuererhöhung beim Strom für Privatkunden?!

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,798944,00.html

Gegenfrage: in welchem Land lebst DU? ;-)

Sorry garfield, jetzt kommt wieder Deine alte Schwäche Lesen und Verstehen...
Wir reden von Steuererhöhungen, was Du meinst ist eine Preiserhöhung, die aber nicht aufgrund einer Steuererhöhung entstanden ist!
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[1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf arndt1972
18.01.2012 11:54
Benutzer arndt1972 schrieb:
Hey, ich stimme Dir zu! Eine Firma kann doch nicht Verträge machen und dann auf einmal sagen wir haben keinen Bock mehr und machen ab jetzt ein anderes Geschäft.

Doch, doch, das können Sie schon. Es berührt nur nicht ihre Verflichtungen aus den laufenden Verträgen und erlöst sie davon nicht.

Nur eben bei einer Tariferhöhung! Und genau das wäre mein Ansatzpunkt, daß man die Firmen dann verpflichtet, daß sie im Zweifel diese Prämie trotzdem zahlen müssen.

Wir wiederholen uns. Tariferhöhungen während der Laufzeit von Verträgen bleiben tabu und gut is'.
Wenn sie als Option einen früheren Ausstieg gegen eine angemessene Entschädigung anbieten und der Kunde diese wählt -
und nur dann - wäre das Deine Wahl.

Sorry garfield, jetzt kommt wieder Deine alte Schwäche Lesen und Verstehen...
Wir reden von Steuererhöhungen, was Du meinst ist eine Preiserhöhung, die aber nicht aufgrund einer Steuererhöhung entstanden ist!

Komisch, mei' arndt. Immer wenn Du mir gegenüber auf den Putz haust, fällst Du auf den Hintern.
Es handelt sich hierbei um eine staatlich per Gesetzeskraft festgelegte Umlage, ein Netzentgelt, das sehr wohl den Charakter einer Steuer hat.

http://www.amprion.de/%C2%A719-stromnev

Somit ist es gerade KEINE Preiserhöhung, denn den Preis (und damit eventuelle Erhöhungen) legt der Anbieter fest und nicht der Staat.
Ebenso bekommt der Anbieter die Preiserhöhungen und nicht der Staat (steuerliche Ansprüche aus Mehrprofit daraus mal außen vor). Steuern wie hier die Netzentgelte gehen hingegen als durchlaufener Posten direkt an den Staat.
Und Preiserhöhungen sind dem Anbieter ja während der Laufzeit gerade NICHT erlaubt, die Weitergabe von Änderungen bei staatlichen Abgaben - wie hier - hingegen schon.

So und nun darfst Du Dich mit mir über den Begriff Steuern streiten.
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[1.1.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf garfield
18.01.2012 12:11

Sorry garfield, jetzt kommt wieder Deine alte Schwäche Lesen und Verstehen...
Wir reden von Steuererhöhungen, was Du meinst ist eine Preiserhöhung, die aber nicht aufgrund einer Steuererhöhung entstanden ist!

Komisch, mei' arndt. Immer wenn Du mir gegenüber auf den Putz haust, fällst Du auf den Hintern.
Es handelt sich hierbei um eine staatlich per Gesetzeskraft festgelegte Umlage, ein Netzentgelt, das sehr wohl den Charakter einer Steuer hat.

Sorry garfield, also jetzt nicht phantasieren oder Begriffe erfinden wie "Charakter einer Steuer". Es ist keine Steuer! Aber es wird an den Kunden weitergegeben. Ich abe nur gesagt, daß es keine steuererhööhung gab und die Aussage ist und bleibt richtig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Strompreis

Aber jetzt auch mal im Ernst: darüber braucht keiner jammmern! Die Leute haben es so gewollt und sind demonstrieren gegangen. Jeder wußte, daß dadurch die Kosten steigen werden. Und nun gubt es die Quittung für diese Dummheit, denn der Atomausstieg bringt Deutschland gar nichts ein, wenn die anderen Länder nicht mitmachen. Im Gegenteil: wenn es dumm läuft, kaufen wir bei denen Atomstrom teuer ein...

http://www.amprion.de/%C2%A719-stromnev

Somit ist es gerade KEINE Preiserhöhung, denn den Preis (und damit eventuelle Erhöhungen) legt der Anbieter fest und nicht der Staat.
Ebenso bekommt der Anbieter die Preiserhöhungen und nicht der Staat (steuerliche Ansprüche aus Mehrprofit daraus mal außen vor). Steuern wie hier die Netzentgelte gehen hingegen als durchlaufener Posten direkt an den Staat.

Nochmal: ein Netzentgelt ist KEINE Steuer! Und ja es geht an den Staat. Daher kann hier auch niemand ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.

Und Preiserhöhungen sind dem Anbieter ja während der Laufzeit gerade NICHT erlaubt, die Weitergabe von Änderungen bei staatlichen Abgaben - wie hier - hingegen schon.

Natürlich darf ein Stromanbieter seine Preise während der Vertragslaufzeit erhöhen und das machen viele auch. Nur sieht dann das Gesetz ein Sonderkündigungsrecht vor! Diese Erhöhungen sind Gang und Gebe, deswegen bieten einige Unternehmen ja jetzt aber die Preisgarantien an...

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[1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf arndt1972
18.01.2012 12:35
Benutzer arndt1972 schrieb:

gubt es die Quittung für diese Dummheit, denn der Atomausstieg bringt Deutschland gar nichts ein, wenn die anderen Länder nicht mitmachen. Im Gegenteil: wenn es dumm läuft, kaufen wir bei denen Atomstrom teuer ein...


nein - das ist eine Ente (oder bewusste Fehlinformation) der wenigen grossen Stromkonzerene.

reine Marktwirtschaft aber (also teuer verkaufen und billig zurückkaufen) aber nirgendwo ein mangel:
http://www.heise.de/tp/blogs/2/151169
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf spunk_
18.01.2012 12:48
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:

gubt es die Quittung für diese Dummheit, denn der Atomausstieg bringt Deutschland gar nichts ein, wenn die anderen Länder nicht mitmachen. Im Gegenteil: wenn es dumm läuft, kaufen wir bei denen Atomstrom teuer ein...


nein - das ist eine Ente (oder bewusste Fehlinformation) der wenigen grossen Stromkonzerene.

Nee ist klar, was passiert denn, sollte Deutschland später mal, wenn die AKW's abgeschaltet sind, nicht genügend Strom selber produzieren kann (aus welchen Gründen auch immer)?! Dann kaufen wir es bei Nachbarn ein und dann kann es auch Atomstrom sein...
Da freuen sich mit sicherheit heute schon so einige.
Aber bei Dir sicher nicht, denn Dein Strom kommt ja aus der Steckdose, oder?!
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf arndt1972
18.01.2012 16:31
Benutzer arndt1972 schrieb:

Nee ist klar, was passiert denn, sollte Deutschland später mal, wenn die AKW's abgeschaltet sind, nicht genügend Strom selber produzieren kann (aus welchen Gründen auch immer)?! Dann kaufen

dann kommt der woanders her.
das uist Handel.

machen andere Länder ja auch so
derzeit wird alerdings noch immer zu viel hergestellt - deswegen wird der Überschuss ebntweder verkauft oder nicht eingekauft von den Kraftwerken. d.h. die Windräder stehen eben still oder die Gas- und Grundlastkraftwerke laufen auf Halblast)


wir es bei Nachbarn ein und dann kann es auch Atomstrom sein...

die kaufen dafür zu Spitzenzeiten den Strom von deutschland.
gutes System.
nach den Statistiken der Strombörse derzeit noch immer Überschuss hierzulande.


Aber bei Dir sicher nicht, denn Dein Strom kommt ja aus der Steckdose, oder?!

richtig.
ich habe weder Solarzellen auf dem Dach noch ein Blockheizkraftwerk im Keller.

die Technik klingt faszinierend einfach: nen $Zylinder im keller bei dem die Abwärme zum Heizen verwendet wird: die Bewegungs wird als Strom verkauft.

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[1.1.1.1.1.1.1.1.2] garfield antwortet auf spunk_
18.01.2012 12:56
Benutzer spunk_ schrieb:
nein - das ist eine Ente (oder bewusste Fehlinformation) der wenigen grossen Stromkonzerene.

reine Marktwirtschaft aber (also teuer verkaufen und billig zurückkaufen) aber nirgendwo ein mangel:
http://www.heise.de/tp/blogs/2/151169

Klasse! Vielen Dank. Ich hatte das im anderen Beitrag erwähnt, nur keinen Beleg greifbar.
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[1.1.1.1.1.1.1.2] garfield antwortet auf arndt1972
18.01.2012 12:54
Benutzer arndt1972 schrieb:
Sorry garfield, also jetzt nicht phantasieren oder Begriffe erfinden wie "Charakter einer Steuer". Es ist keine Steuer!

Doch, ist es. Lies mal die Definition einer Steuer.

Aber es wird an den Kunden weitergegeben. Ich abe nur gesagt, daß es keine steuererhööhung gab und die Aussage ist und bleibt richtig.

Nope. Lassen wir es, hier haben wir endlich wieder einen beruhigenden Dissens.

Aber jetzt auch mal im Ernst: darüber braucht keiner jammmern! Die Leute haben es so gewollt und sind demonstrieren gegangen.

Wofür?
Dass energieintensive Unternehmen entlastet werden und sich die
aus Umweltschutzgründen eingeführte Zusatzabgabe somit in ihr Gegenteil verkehrt und die Privatkunden den Anteil dieser Unternehmen übernehmen?
Wohl kaum!

Jeder wußte, daß dadurch die Kosten steigen werden. Und nun gubt es die Quittung für diese Dummheit, denn der Atomausstieg bringt Deutschland gar nichts ein, wenn die anderen Länder nicht mitmachen.

Komisch, müsste Deine Kritik dann nicht eher an Deine sich wie ein Windrad drehende Kanzlerin gehen?
Übrigens: vor kurzer Zeit wurde aus Österreich Strom importiert. GLEICHZEITIG exportierte Deutschland Strom. Ich habe den Link, der dies erklärte, leider nicht parat.


Nochmal: ein Netzentgelt ist KEINE Steuer!

Doch, dem Wesen nach ist es eine Steuer, auch wenn es "Umlage" heißt. Wie schon oft gesagt, solltest Du lieber auf die Definitionen und weniger auf die Verpackungen schauen.

Natürlich darf ein Stromanbieter seine Preise während der Vertragslaufzeit erhöhen und das machen viele auch. Nur sieht dann das Gesetz ein Sonderkündigungsrecht vor! Diese Erhöhungen sind Gang und Gebe, deswegen bieten einige Unternehmen ja jetzt aber die Preisgarantien an...

Och, arndt! Über den Punkt waren wir doch schon lange hinaus.
Was soll das jetzt wieder?
Auch der Punkt, wann ein Sonderkündigungsrecht greift, war doch schon lange geklärt.
Nein. Bei Verträgen mit Laufzeiten sind eben KEINE Änderungen der Vertragsbedingungen während der Laufzeit erlaubt. Und Du hast dafür auch kein Sonderkündigungsrecht, wenn das nicht vereinbart ist.
Daher nochmal die Frage: Wozu gibt es Laufzeitverträge, wenn ein Partner während der Laufzeit die Bedingungen verändert?
Umgekehrt wäre es möglich, dass sich ein Vertragspartner schon bei Abschluss eines Laufzeitvertrages das Recht zur Änderung von Bedingungen vorbehält, und dafür ein Sonderkündigungsrecht mit oder ohne Entschädigung gewährt. Das wird aber VORHER bei Vertragsabschluss vereinbart und muss auch so im Vertrag stehen.
Wozu schließe ich denn einen Laufzeitvertrag, wenn ich mir nicht über die Bedingungen während dieser Zeit sicher sein kann?

Ich muss EPlus wohl wirklich mal vorschlagen, dass Sie Deine Taktung verändern. Vielleicht begreifst Du es dann.
Ich wäre dann auch mal gespannt, wie Du EPlus dann ein "Sonderkündigungsrecht" begründest.
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1] arndt1972 antwortet auf garfield
18.01.2012 14:00

einmal geändert am 18.01.2012 14:03
Natürlich darf ein Stromanbieter seine Preise während der Vertragslaufzeit erhöhen und das machen viele auch. Nur sieht dann das Gesetz ein Sonderkündigungsrecht vor! Diese Erhöhungen sind Gang und Gebe, deswegen bieten einige Unternehmen ja jetzt aber die Preisgarantien an...

Och, arndt! Über den Punkt waren wir doch schon lange hinaus.
Was soll das jetzt wieder?
Auch der Punkt, wann ein Sonderkündigungsrecht greift, war doch schon lange geklärt.
Nein. Bei Verträgen mit Laufzeiten sind eben KEINE Änderungen der Vertragsbedingungen während der Laufzeit erlaubt. Und Du hast dafür auch kein Sonderkündigungsrecht, wenn das nicht vereinbart ist.

Das stimmt so nicht! Du hast wie gesagt vom Gesetzgeber vorgesehen ein Sonderkündigungsrecht.

http://www.versicherungszentrum.de/lexikon/sonderkuendigungsrecht.php

Und ich kann Dir auch an persönlichen Beispielen zeigen und beweisen, daß dieses, nicht nur bei Stromanbietern, absolut üblich ist.
Ich habe für meine Mutter einen Stromanbieterwechsel vorgenommen und dort wurde noch während der MVLZ eine Preiserhöhung vorgenommen, sie hatte natürlich ein Sonderkündigungsrecht, hätte dann aber eben nicht die Bonuszahlung nach einem Jahr erhalten. Also haben wir noch die restlichen Monate abgewartet (es waren nur zwei oder drei) und sind dann wieder gewechselt. Ich finde dazu im Netz leider keinen Belge, der das so wörtlich wiedergibt.
Ein weiteres Beispiel ist die Private Krnakenversicherung der HUK. Vertragslaufzeiten dort sind immer ein Versicherungsjahr.

http://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/pkv/bedingungen_tarife-e100-e1000-es100_ap00204_11-2010.pdf

Siehe §2, II, 2:
(2) Das erste Versicherungsjahr des jeweiligen Tarifes rechnet vom Versicherungsbeginn an und endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen.

Beitragsanpassungen dort werden aber immer zum März eines Jahres vorgenommen. Als Beispiel hier das letzte Jahr:

http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsanpassung-der-huk-coburg-krankenversicherung-zum-01-03-2011/

So, damit dürfte das jetzt auch alles genauestens geklärt sein...
Ich finde es auch nicht in Ordnung, aber nach dem Gesetz ist es halt so möglich.
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] garfield antwortet auf arndt1972
18.01.2012 14:22
Benutzer arndt1972 schrieb:
Das stimmt so nicht! Du hast wie gesagt vom Gesetzgeber vorgesehen ein Sonderkündigungsrecht.

http://www.versicherungszentrum.de/lexikon/sonderkuendigungsrecht.php

Ja, mei' arndt. Da geht es um Versicherungsverträge. Aber auch hier gilt dieses Sonderkündigungsrecht - Beispiel Kfz-Versicherungen - wenn die Versicherung die sich automatisch verlängernden Verträge NACH Ablauf der Laufzeit erhöht und Du nicht rechtzeitig zum 30.11. gekündigt hast.
DANN kannst Du auch dann noch aus dem Vertrag raus, wenn der Anbieter Dir die Preisänderung NACH dem 30.11. mitteilt.
Es ist mir noch nie untergekommen, dass eine Versicherung WÄHREND der Laufzeit die Preise verändert hat, weder bei einer Kfz-Versicherung, noch bei einer Haftpflicht, noch bei einer Hausversicherung.

Ich habe für meine Mutter einen Stromanbieterwechsel vorgenommen und dort wurde noch während der MVLZ eine Preiserhöhung vorgenommen, sie hatte natürlich ein Sonderkündigungsrecht, hätte dann aber eben nicht die Bonuszahlung nach einem Jahr erhalten.

Du kannst mir hier viel erzählen, so lange ich den Vertrag nicht gesehen habe.

Ein weiteres Beispiel ist die Private Krnakenversicherung der HUK. Vertragslaufzeiten dort sind immer ein Versicherungsjahr.

http://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/pkv/bedingungen_tarife-e100-e1000-es100_ap00204_11-2010.pdf

Siehe §2, II, 2:
(2) Das erste Versicherungsjahr des jeweiligen Tarifes rechnet vom Versicherungsbeginn an und endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen.

So weit so gut und keine Aussage, wann und wie Preisanpassungen erfolgen.
Und jetzt kommt Dein Eigentor:

Beitragsanpassungen dort werden aber immer zum März eines Jahres vorgenommen. Als Beispiel hier das letzte Jahr:

http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsanpassung-der-huk-coburg-krankenversicherung-zum-01-03-2011/

So, damit dürfte das jetzt auch alles genauestens geklärt sein...

Richtig, denn Du hast wieder mal vergessen, in Deine eigenen Links zu schauen. Wie üblich musste ich das wieder mal für Dich tun:

"Zum 01. 03. 2011 wird die HUK Coburg Krankenversicherung die Prämien im Neugeschäft anpassen."

Angekommen? "IM NEUGESCHÄFT". Also NICHT bei Bestandsverträgen.
Schön, das wir das geklärt haben.

Tja, mein' arndt. Ich glaube, Du gibst besser auf. Sonst verrennst Du Dich erneut in Deine üblichen Peinlichkeiten.
Ich schlage vor, Du akzeptierst, dass es bei Bestandsverträgen mit Laufzeit WÄHREND der Laufzeit keine Änderung von Bedingungen gibt, sofern sie nicht von vornherein vereinbart wurden.
Denk an Deine EPlus-Taktung!
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] arndt1972 antwortet auf garfield
18.01.2012 15:00
Ja, mei' arndt. Da geht es um Versicherungsverträge.

Auch!

Aber auch
hier gilt dieses Sonderkündigungsrecht - Beispiel Kfz-Versicherungen - wenn die Versicherung die sich automatisch verlängernden Verträge NACH Ablauf der Laufzeit erhöht und Du nicht rechtzeitig zum 30.11. gekündigt hast.

Nein, es gilt auch für welche die während der Laufzeit anpassen, was aber sehr selten ist!

DANN kannst Du auch dann noch aus dem Vertrag raus, wenn der Anbieter Dir die Preisänderung NACH dem 30.11. mitteilt. Es ist mir noch nie untergekommen, dass eine Versicherung WÄHREND der Laufzeit die Preise verändert hat, weder bei einer Kfz-Versicherung, noch bei einer Haftpflicht, noch bei einer Hausversicherung.

Nur weil Dir das nicht untergekommen ist, heißt es nicht, daß es nicht so ist...

Ich habe für meine Mutter einen Stromanbieterwechsel vorgenommen und dort wurde noch während der MVLZ eine Preiserhöhung vorgenommen, sie hatte natürlich ein Sonderkündigungsrecht, hätte dann aber eben nicht die Bonuszahlung nach einem Jahr erhalten.

Du kannst mir hier viel erzählen, so lange ich den Vertrag nicht gesehen habe.

Ich wußte daß du dieses so schreibst, daher der genaue und ausführliche Beweis gleich im Anschluß...

Ein weiteres Beispiel ist die Private Krnakenversicherung der HUK. Vertragslaufzeiten dort sind immer ein Versicherungsjahr.

http://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/pkv/bedingungen_tarife-e100-e1000-es100_ap00204_11-2010.pdf

Siehe §2, II, 2:
(2) Das erste Versicherungsjahr des jeweiligen Tarifes rechnet vom Versicherungsbeginn an und endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen.

So weit so gut und keine Aussage, wann und wie Preisanpassungen erfolgen.

Genau, deswegen der andere Link zum Beweis...

Und jetzt kommt Dein Eigentor:

Beitragsanpassungen dort werden aber immer zum März eines Jahres vorgenommen. Als Beispiel hier das letzte Jahr:

http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsanpassung-der-huk-coburg-krankenversicherung-zum-01-03-2011/

Richtig, denn Du hast wieder mal vergessen, in Deine eigenen Links zu schauen. Wie üblich musste ich das wieder mal für Dich tun:

"Zum 01. 03. 2011 wird die HUK Coburg Krankenversicherung die Prämien im Neugeschäft anpassen."

Angekommen? "IM NEUGESCHÄFT". Also NICHT bei Bestandsverträgen.

Eben doch! Das steht einen Satz vorher da...
Im letzten Jahr haben viele Gesellschaften der Privaten Krankenversicherung (PKV) die Beiträge für das Neu- und Bestandsgeschäft angepasst/ anpassen müssen. Nun fehlen noch einige, welche turnusmäßig nie zum 01. 01. sondern zu anderen Terminen im Jahr anpassen.

Schön, das wir das geklärt haben.

Eben, Du mußt alles lesen...
Aber wenn Dir das zu schwer zu lesen und zu verstehen ist, hier nochmals detailliert, auch nochmals mit dem Hinweis zum Sonderkündigungsrecht:

http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/private-krankenversicherung-huk-coburg-mit-beitragserhoehung-2011-1544

und nochmals für Dich extra deutlich:

http://www.yourjournal.de/artikel/1988-private-krankenversicherung-beitragserhoehung-2011-bei-huk-coburg.html

Zitat:
Wenn gleich die Versicherten der HUK Coburg für ihre PKV tiefer in die Tasche greifen müssen...

Ein extra Hinweis noch für Dich: Versicherter ist etwas anderes als Neukunde oder Interessent... ;-)

Tja, mein' arndt. Ich glaube, Du gibst besser auf. Sonst verrennst Du Dich erneut in Deine üblichen Peinlichkeiten. Ich schlage vor, Du akzeptierst, dass es bei Bestandsverträgen mit Laufzeit WÄHREND der Laufzeit keine Änderung von Bedingungen gibt, sofern sie nicht von vornherein vereinbart wurden.

Ach garfield, sorry, aber Du hast mal wieder auf ganzer Linie verloren, dabei fing alles damit an, daß ich Dir zugestimmt habe. Nimm es einfach mal hin und freue Dich! So gehst Du leider wieder mal k.o. und mußt einsehen, da ist einer besser...
Damit ist das Thema für mich jetzt durch, sonst heißt es gleich wieder wir kommen vom thema ab. Wobei es eben auch hier angesprochene Tarife betreffen kann und somit nicht offtopic wäre.
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] garfield antwortet auf arndt1972
18.01.2012 15:38
Benutzer arndt1972 schrieb:
Auch!

Ausschließlich.

Nein, es gilt auch für welche die während der Laufzeit anpassen, was aber sehr selten ist!

Das ist nicht selten, das ist verboten (ohne vorherige Vereinbarung).

Nur weil Dir das nicht untergekommen ist, heißt es nicht, daß es nicht so ist...

Und nur, weil Du es behauptest, heißt es nicht, DASS es so ist.


Eben doch! Das steht einen Satz vorher da...
Im letzten Jahr haben viele Gesellschaften der Privaten Krankenversicherung (PKV) die Beiträge für das Neu- und Bestandsgeschäft angepasst/ anpassen müssen. Nun fehlen noch einige, welche turnusmäßig nie zum 01. 01. sondern zu anderen Terminen im Jahr anpassen.

Das heißt nur, dass die ihre Preise zu einem anderen Termin ändern. Das tangiert den nachfolgenden Satz, der die Änderung ausschließlich auf Neuverträge beschreibt, nicht einmal und widerspricht dem in keinster Weise.

Aber wenn Dir das zu schwer zu lesen und zu verstehen ist, hier nochmals detailliert, auch nochmals mit dem Hinweis zum Sonderkündigungsrecht:

http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/private-krankenversicherung-huk-coburg-mit-beitragserhoehung-2011-1544

Das widerspricht meinen Aussagen doch ebenfalls nicht. Wo steht da, dass Beitragserhöhungen WÄHREND der Laufzeit möglich wären?
Das einzig andere ist, dass der Turnus bei der HUK nicht mit dem Kalenderjahr wechselt.

und nochmals für Dich extra deutlich:

http://www.yourjournal.de/artikel/1988-private-krankenversicherung-beitragserhoehung-2011-bei-huk-coburg.html

Zitat:
Wenn gleich die Versicherten der HUK Coburg für ihre PKV tiefer in die Tasche greifen müssen...

Ein extra Hinweis noch für Dich: Versicherter ist etwas anderes als Neukunde oder Interessent... ;-)

Auch das bedeutet doch nicht, dass WÄHREND DER LAUFZEIT OHNE VERTRAGLICH GRUNDLAGE einfach die Bedingungen geändert werden dürfen.
Wenn ich im letzten Vertragsjahr dort Kunde war, bin ich auch bereits Versicherter. Deswegen blieben auch bei der HUK die Beiträge WÄHREND der Vertragslaufzeit unverändert. Die beginnt eben am 1. März und nicht am 1. Januar. Das ist der einzige Unterschied.

Übrigens bin ich baff erstaunt, dass Du, der immer ein Loblied auf die private Versicherungsbranche singt, solche für Dich peinlichen Links hier postet.
Das hätte ich nicht besser gekonnt.
Vielleicht verstehst Du ja jetzt, warum ich keinen Bock habe, mein Geld in private Provisionen zu versenken.

Wie sagt es mein Lieblingskabarettist so schön am Beispiel Rentenversicherung: "Ihr Geld in einer privaten Rentenversicherung können Sie komplett verlieren. Bei der umlagefinanzierten Rente geht das nicht. Da wird nämlich das, was jedes Jahr erwirtschaftet wird, im gleichen Jahr umgelegt - aber nicht im Sinne von "getötet" - und zwar auf die, die noch zu jung sind, etwas zu erwirtschaften und auf die, die zu alt sind, etwas zu erwirtschaften. Das kann in einem Jahr mal mehr sein und im anderen mal weniger. Es kann aber nie Null sein."
Natürlich kriegt man auch so ein System hart an die Wand gefahren, je mehr Leute man sich daraus ausklinken lässt.
Das hat die bekanntlich sehr "sozialistische" Schweiz begriffen. Deswegen werden dort auch ALLE Einkommen von JEDEM in diesem System herangezogen. Deshalb kann dort der Beitrag des Einzelnen auch geringer sein, weil er sich auf alle verteilt.
Wie dumm können wir sein! Oder wie partikular-interessengesteuert! Das trifft es wohl eher.

Ach garfield, sorry, aber Du hast mal wieder auf ganzer Linie verloren, dabei fing alles damit an, daß ich Dir zugestimmt habe.

SO "verliere" ich doch immer wieder gern.

Nimm es einfach mal hin und freue Dich!

Tu ich, auch wenn es wie immer "leicht verdientes Geld" ist.

So gehst Du leider wieder mal k.o. und mußt einsehen, da ist einer besser...

Und wieder das große Grinsen in meinem Gesicht...

Damit ist das Thema für mich jetzt durch, sonst heißt es gleich wieder wir kommen vom thema ab.

Tja, aber irgenwie fehlt mir immer noch der Nachweis, dass ein Part WÄHREND der Laufzeit eines Laufzeitvertrages einseitig die Bedingungen ändern kann, sofern das nicht von vornherein so vereinbart war.
Das lieferst Du aber noch nach, oder?
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf garfield
18.01.2012 15:47
Das widerspricht meinen Aussagen doch ebenfalls nicht. Wo steht da, dass Beitragserhöhungen WÄHREND der Laufzeit möglich wären? Das einzig andere ist, dass der Turnus bei der HUK nicht mit dem Kalenderjahr wechselt.

Ach garfield...
Deswegen habe ich Dir vorher die Bedingungen der HUK eingestellt. Schau nochamls nach: §, Absatz und Satz wurden von mir genannt. Und dann stellst Du fest: Versicherungsjahr ist immer das Kalenderjahr (Ausnahme 1. Vertragsjahr). Und wenn nun die HUK zum 1.3. anpaßt bedeutet das bitte was?! JJJJAAAAA, jetzt solltest Du es auch haben, sonst gebe ich auf, denn jeder andere Mensch hat es bereits kapiert...

Auch das bedeutet doch nicht, dass WÄHREND DER LAUFZEIT OHNE VERTRAGLICH GRUNDLAGE einfach die Bedingungen geändert werden dürfen.
Wenn ich im letzten Vertragsjahr dort Kunde war, bin ich auch bereits Versicherter. Deswegen blieben auch bei der HUK die Beiträge WÄHREND der Vertragslaufzeit unverändert. Die beginnt eben am 1. März und nicht am 1. Januar. Das ist der einzige
Unterschied.

Siehe Versicherungsbedingungen, Link wurde von mir gepostet...

Übrigens bin ich baff erstaunt, dass Du, der immer ein Loblied auf die private Versicherungsbranche singt, solche für Dich peinlichen Links hier postet.

Wo singe ich ein Loblied?! Ich habe Dir damit meine Aussage bewiesen, völlig wertungsfrei...

Ach garfield, sorry, aber Du hast mal wieder auf ganzer Linie verloren, dabei fing alles damit an, daß ich Dir zugestimmt habe.

SO "verliere" ich doch immer wieder gern.

Kleiner Masochist, gell?! ;-)

Tja, aber irgenwie fehlt mir immer noch der Nachweis, dass ein Part WÄHREND der Laufzeit eines Laufzeitvertrages einseitig die Bedingungen ändern kann, sofern das nicht von vornherein so vereinbart war.
Das lieferst Du aber noch nach, oder?

Nö, der steht bereits geschrieben, nur verstehen muß man ihn... ;-)
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf arndt1972
18.01.2012 16:13
Benutzer arndt1972 schrieb:
Ach garfield...
Deswegen habe ich Dir vorher die Bedingungen der HUK eingestellt. Schau nochamls nach: §, Absatz und Satz wurden von mir genannt. Und dann stellst Du fest: Versicherungsjahr ist immer das Kalenderjahr (Ausnahme 1. Vertragsjahr). Und wenn nun die HUK zum 1.3. anpaßt bedeutet das bitte was?! JJJJAAAAA, jetzt solltest Du es auch haben, sonst gebe ich auf, denn jeder andere Mensch hat es bereits kapiert...

Es bedeutet, dass die HUK jeweils zum 1.3. ihre Beiträge ändert, sie außerdem für Neuverträge diesmal kräftig erhöht - hast Du selbst verlinkt.
Also? Wo ist jetzt Dein Verständnisproblem und wo steht da, dass Beiträge WÄHREND der Laufzeit für Bestandsverträge ohne Vereinbarung geändert werden können?

Wo singe ich ein Loblied?!

Ach, entschuldige. Wenn Dein Gedächtnis nur so kurz reicht... ich kann mich an die lustigen Diskussionen noch sehr gut erinnern. Sogar gestern hast Du noch mit Deinen Aktien geprahlt. Und ich dachte, Du verdienst damit Dein Geld, anderen Leuten private Geldanlagen anzudrehen.

Ich habe Dir damit meine Aussage bewiesen, völlig wertungsfrei...

Der Beweis kommt aber noch, oder?

SO "verliere" ich doch immer wieder gern.

Kleiner Masochist, gell?! ;-)

Sollte ich das nicht eher DICH fragen?
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf garfield
18.01.2012 19:17
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
Ach garfield...
Deswegen habe ich Dir vorher die Bedingungen der HUK eingestellt. Schau nochamls nach: §, Absatz und Satz wurden von mir genannt. Und dann stellst Du fest: Versicherungsjahr ist immer das Kalenderjahr (Ausnahme 1. Vertragsjahr). Und wenn nun die HUK zum 1.3. anpaßt bedeutet das bitte was?! JJJJAAAAA, jetzt solltest Du es auch haben, sonst gebe ich auf, denn jeder andere Mensch hat es bereits kapiert...

Es bedeutet, dass die HUK jeweils zum 1.3. ihre Beiträge ändert, sie außerdem für Neuverträge diesmal kräftig erhöht - hast Du selbst verlinkt.
Also? Wo ist jetzt Dein Verständnisproblem und wo steht da, dass Beiträge WÄHREND der Laufzeit für Bestandsverträge ohne Vereinbarung geändert werden können?

Er scheint es langsam zu haben... Tusch!!!!
Also was folgern wir denkenden Menschen nun?! Wenn HUK die Beiträge jeweils zum 1.3. verändert (für Bestands- und Neukunden, bitte nicht wieder vergessen garfield!), das Versicherungsjahr ( welches der Vertragslaufzeit entspricht) aber gemäß der Versicherungsbedingungen (sind vorher bereits verlinkt) das Kalenderjahr ist (für Dich garfield: das geht vom 1.1. bis zum 31.12.), dann bedeutet das, daß es innerhalb der Vertragslaufzeit Beitragsänderungen gegeben hat und wohl auch in Zukunft geben wird...
Es muß nicht dastehen, man muß nur denken und verstehen können...
Sorry garfield, das geht jetzt nicht gegen Dich persönlich. Aber wenn es wirklich Menschen gibt, die diese einfachen Zusammenhänge nicht verstehen (oder vielleicht zu DDR-Zeiten auch nicht verstehen mußten, weil Ihnen vieles abgenommen wurde), dann glaube ich wirklich, daß nach der Wende sich einige schwarze Schafe dumm und duselig verdient haben müssen. Wenn Leute so etwas nicht verstehen, wie sollen sie dann komplexere Themen verstehen, geschweige denn einschätzen können?! Man stelle sich vor: jemand bekommt etwas dreimal eindeutig erklärt und belegt und zweifelt immer noch dran, weil er einfach nicht 1 und1 zusammenzählen kann, dann ist es wirklich nötig, daß man solchen Menschen das Denken weitestgehend abnimmt...
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf arndt1972
18.01.2012 21:34
Benutzer arndt1972 schrieb:
Er scheint es langsam zu haben... Tusch!!!!

Er hatte es von Beginn an.

Also was folgern wir denkenden Menschen nun?! Wenn HUK die Beiträge jeweils zum 1.3. verändert

Richtig.

(für Bestands- und
Neukunden,

FALSCH! Du selber hast den Link geliefert, dass die Beitragsänderung nur für das Neukundengeschäft gilt.
Was ist das hier? Einfach die falschen Behauptungen ständig wiederholen und dann einen auf gönnerhaft machen? Du solltest langsam gemerkt haben, dass Du damit bei mir nicht durchkommst.

das Versicherungsjahr ( welches der Vertragslaufzeit entspricht) aber gemäß der Versicherungsbedingungen (sind vorher bereits verlinkt) das Kalenderjahr ist

Na und? Deswegen kann die HUK doch zu jedem Zeitpunkt die Beiträge ändern. So lange dass nur das Neukundengeschäft betrifft - wie Du selber verlinkt hast, schon vergessen? - kann die HUK das an jedem beliebigen Tag des Jahres machen.
Was ist denn mit einem Neukunden, der am 02.03. abchließt? Wann endet denn dann sein Versicherungsjahr?

(für Dich garfield: das geht vom 1.1. bis zum 31.12.), dann bedeutet das, daß es innerhalb der Vertragslaufzeit Beitragsänderungen gegeben hat

Bedeutet es eben nicht, da es ja nur das Neukundengeschäft betrifft - schon vergessen?

Man stelle sich vor: jemand bekommt etwas dreimal eindeutig erklärt und belegt und zweifelt immer noch dran, weil er einfach nicht 1 und1 zusammenzählen kann, dann ist es wirklich nötig, daß man solchen Menschen das Denken weitestgehend abnimmt...

In der Tat, das sollte man dann wohl tun. Aber ich versuche es erst mal mit geduldigen Erklärungen - immer und immer wieder, bis Du es begriffen hast. Aber das weißt Du ja schon.
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf garfield
18.01.2012 22:14

einmal geändert am 18.01.2012 22:18
Au weia...
Und das nachdem ihm so deutlich aufgezeigt wurde, daß es eben nicht nur für Neukunden gilt (2 weitere Links, obwohl der erste schon deutlich war wenn man alles liest + Erklärung auf Kinderniveau!!!!).
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[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf arndt1972
18.01.2012 22:28
Benutzer arndt1972 schrieb:
Au weia...
Und das nachdem ihm so deutlich aufgezeigt wurde, daß es eben nicht nur für Neukunden gilt (2 weitere Links, obwohl der erste schon deutlich war wenn man alles liest + Erklärung auf Kinderniveau!!!!).

Los, mei' arndt, zitier' mal die wesentliche Stelle! Bisher war das noch nichts.
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[2] cf antwortet auf garfield
17.01.2012 16:02
Benutzer garfield schrieb:

Gar nicht zu reden davon, dass wir wohl bald wieder bei der alten Telekom-Taktung von 6 Minuten oder mehr sind.

Wobei das ja wenigstens noch historisch technisch begründet war....